Bildung in Brandenburg: CDU fordert Schulplatz für Geschwister
Seit einem Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2015 haben Geschwisterkinder in Brandenburg kein Anrecht mehr auf einen Platz an einer Schule, die bereits Bruder oder Schwester besuchen. Die CDU will das ändern.
Potsdam - Die Brandenburger CDU-Fraktion will durch eine Änderung des Schulgesetzes sicherstellen, dass künftig wieder Geschwister ein Recht auf einen Platz an der gleichen Grundschule bekommen, die bereits Bruder oder Schwester besuchen. Einen entsprechenden Antrag will die Fraktion in den Landtag einbringen, wie der Vorsitzende Ingo Senftleben am Dienstag ankündigte.
700 Kinder im Nachteil
Nicht wenige Familien im Land leiden unter der bisherigen Praxis. „Wir haben herausgefunden, dass allein in den letzten drei Jahren 700 Kinder nicht auf der gleichen Grundschule wie ihre Geschwister eingeschult werden durften“, so Senftleben. „Bei uns heißt es das Max- und -Moritz-Gesetz, die gehören auch zusammen.“ Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte mit Urteil vom Oktober 2015 die bisherige Geschwisterregelung im Land gekippt, weil ein Gesetz fehlte. Die Aufnahme von Geschwisterkindern an Grundschulen wurde an strenge Bedingungen geknüpft: Kinder haben nicht mehr automatisch einen Platz, wenn der große Bruder oder die große Schwester bereits an der Wunschschule ist. Eltern müssen in jedem Einzelfall „individuell beachtliche Gründe“ vorweisen, warum der Besuch einer anderen Schule nicht zugemutet werden kann.
Das Schulgesetz soll geändert werden
Laut CDU sei in dem damaligen Gerichtsbeschluss sei klargestellt worden, dass ein grundsätzlicher Vorrang für Geschwisterkinder bei der Schulaufnahme nur durch den Landesgesetzgeber geregelt werden könne. Nach dem Vorschlag der CDU-Fraktion soll künftig im Brandenburgischen Schulgesetz verankert werden, dass die Schulämter ab den Einschulungen im Schuljahr 2019/20 einen gemeinsamen Schulbesuch von Geschwisterkindern als einen wichtigen Grund ansehen, Kinder vorrangig an einer Grundschule aufzunehmen. Damit, so die Fraktion, müssten die Eltern einen solchen Antrag gegenüber dem Schulamt nicht länger besonders begründen.
Das Bildungsministerin äußerte sich auf Anfrage bislang nicht zu dem CDU-Vorstoß.