Im öffentlichen Dienst: Brandenburgs Koalition diskutiert über Extremismus-Check
Die Kenia-Koalition will verhindern, dass der öffentliche Dienst von Rechtsextremisten unterwandert wird. Bewerber sollen daher künftig auch auf ihre Verfassungstreue geprüft werden.
Potsdam - Brandenburgs Kenia-Koalition überlegt, ob mit einem Extremismus-Check eine Einstellung von Rechtsextremen in den Landesdienst verhindert werden kann. „Es ist zu prüfen, wie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern sowohl vor einer Einstellung im Öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg als auch anlassbezogen während des dienstlichen Werdegangs erfolgen könnte und wie die Rechtsgrundlagen dafür anzupassen wären“, heißt es in einem Koalitionsantrag zum Rechtsextremismus, der am Donnerstag (27.08.) im Landtag beraten werden soll. „Werden extremistische Tendenzen festgestellt, müssen grundsätzlich alle möglichen dienstrechtlichen Maßnahmen ausgeschöpft werden, um Schaden am Vertrauen in den Öffentlichen Dienst abzuwenden.“
Bei einer Einstellung in den öffentlichen Dienst sei die Überprüfung der Rechtschaffenheit des Bewerbers schon heute Bestandteil des Verfahrens, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Lakenmacher. Künftig wolle man aber gesondert noch die Verfassungstreue prüfen. „Man wird nie alle Maßnahmen so ergreifen können, dass man alle Extremisten identifizieren kann“, sagte Lakenmacher. „Aber es werden alle Möglichkeiten ergriffen, um die Verfassungstreue zu abzuklären.“ Die Koalition und Innenminister Michael Stübgen (CDU) hätten sich zum Ziel gesetzt, eine Unterwanderung des öffentlichen Dienstes durch Rechtsextremisten zu verhindern. „Dass jemand, der im Öffentlichen Dienst arbeiten will, einem Verfassungstreue-Check unterzogen wird, sehe ich als absolut geboten an“, sagte Lakenmacher.
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Koalitionspartner zeigen sich zurückhaltend
Innenminister Michael Stübgen (CDU) hatte bereits im Juni einen Extremismus-Check etwa für Lehrer und Verwaltungsbeamte gefordert, stieß damit aber auf Widerstand etwa bei der Gewerkschaft der Polizei. Wenn etwa bei jeder Beförderung Landesbedienstete auf ihre Verfassungstreue überprüft werden müsste, bedeute dies einen enormen Aufwand, warnte der Landesvorsitzende Andreas Schuster damals.
Am Dienstag zeigten sich auch Vertreter der Koalitionspartner von SPD und Grünen noch zurückhaltend: SPD-Fraktionschef Erik Stohn verwies darauf, dass Stübgen die bislang zu diesem Thema vorgenommenen Planungen im Innenausschuss vorstellen solle. Grünen-Fraktonschef Benjamin Raschke verwies darauf, dass es sich vorerst um einen Prüfauftrag handele. „Es kann Fälle geben, etwa bei Waffenträgern von der Polizei, wo das sinnvoll ist“, sagte Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke. „Ob und wie das kommen wird, hängt sehr davon ab, was das Innenministerium sagt.“
20-Punkte-Plan erstellt
Der Prüfauftrag für den Extremismus-Check ist allerdings nur Teil eines umfassenderen Antrags zum Kampf gegen den Rechtsextremismus. Er umfasst insgesamt 20 Punkte. Zu den darin aufgestellten Forderungen gehören auch die konsequente Entwaffnung von Mitgliedern rechtsextremer Organisationen oder die Prüfung von Verboten von Vereinigungen der „Neuen Rechten“.
Als Beispiel werden in dem Antrag unter anderem rechtsextreme Jugendorganisationen und Studentenverbindungen, sowie Think-Tanks, die extremistisches Gedankengut fördern, genannt. Zügig umgesetzt werden soll auch die Schaffung eines Polizeibeauftragten. Zudem sollen Kommunalpolitiker stärker vor rechtsextremen Übergriffen geschützt werden – erst kürzlich war bekannt geworden, dass auf einer so genannten „Feindesliste“ Berliner Rechtsextremer auch drei Politiker der SPD und zwei Kommunalpolitiker der Linken aus Brandenburg standen.