Neue Eindämmungsverordnung geplant: Bewegungseinschränkungen und noch weniger Kontakte
Brandenburg will den Bund-Länder-Beschluss zum längeren Lockdown umsetzen. Unklarheiten gibt es unter anderem noch bei der Radius-Regel für Corona-Hotspots. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Potsdam - Nach dem Bund-Länder-Beschluss zur Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns bis 31. Januar muss Brandenburg eine neue Eindämmungsverordnung erlassen. Einige Punkte wie die genaue Festlegung zur Bewegungseinschränkung auf einen Radius von 15 Kilometer sind noch strittig. Ein Überblick über die geplanten neuen Corona-Regeln und offene Punkte.
Wird Brandenburg die Hauptpunkte der Bund-Länder-Vereinbarung umsetzen?
Ja, davon ist auszugehen, nachdem Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke die Verständigung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Eindämmung der Corona-Pandemie am Dienstagabend begrüßt hat.
Ab wann gilt die neue Verordnung?
Die aktuelle Eindämmungsverordnung gilt bis Sonntag, die neuen Maßnahmen könnten dann Montag in Kraft treten. Beschließen will das Kabinett die neue Verordnung nun erst am Freitag (8.1.) bei einer telefonischen Sitzung, wie Regierungssprecher Florian Engels den PNN auf Anfrage mitteilte. Zu verschiedenen Fragen, etwa den Einschränkungen des Bewegungsradius in Regionen mit hohen Infektionszahlen, seien noch regierungsinterne, aber auch externe Abstimmungen notwendig, zum Beispiel mit Kreisen und kreisfreien Städten.
Könnte der Landtag die neue Verordnung kippen?
Zumindest könnte er darauf hinwirken, dass sie angepasst wird. Vergangenen Dezember beschloss der Landtag das neue Infektionsschutzbeteiligungsgesetz. Dieses sieht vor, dass das Parlament einer Regierungsverordnung innerhalb von sieben Tagen widersprechen und eine Korrektur fordern kann. Der Landtag hat aber nicht das Recht, eine Verordnung zu kippen oder im Detail zu verändern, das obliegt weiter allein der Exekutive, die im Vorfeld den Gesundheitsausschuss über eine geplante Verordnung informieren muss. „Wir werden dafür sorgen, dass diese Maßnahme im Landtag diskutiert wird“, kündigte der Fraktionschef der oppositionellen Linken, Sebastian Walter, an. Angesichts der Lage sei es unvermeidbar, den Lockdown zu verlängern. Kritisch sehe er allerdings die geplanten Ausgangsbeschränkungen: „Das stellt einen erheblichen Eingriff in Grundrechte dar. Zudem ist unklar, ob es wirksam ist.“ Auf Antrag der AfD-Fraktion kommt der Landtag nun am Freitag um 8 Uhr zu einer Sondersitzung zusammen.
Wie ist die Einschränkung auf einen Bewegungsradius von 15 Kilometer in Corona-Hotspots zu verstehen?
„Eine Konkretisierung liegt uns aktuell nicht vor“, erklärt ein Sprecher des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, der hohe Corona-Zahlen hat, am Mittwoch auf Anfrage. Insbesondere die Definition des „Wohnortes“ sei zu klären: Ist es die Meldeadresse, ist es die Stadt in der ich wohne oder gar der Landkreis? Bundeskanzlerin Merkel hatte erklärt, dass damit die Stadt gemeint sei und nicht die konkrete Adresse. Das würde bedeuten, dass von ganz Potsdam aus Orte im Umkreis von 15 Kilometern aufgesucht werden dürften – sprich der Westen Berlins ja, Falkensee nein. Der Geschäftsführer des Brandenburger Landkreistages, Paul-Peter Humpert, plädierte am Mittwoch für eine klare Regelung. „Wir raten dringend davon ab, eine Beschränkung mit 15 Ausnahmen in die Verordnung zu schreiben, die dann keiner mehr versteht“, sagte er den PNN. Stattdessen sollte klar formuliert sein, dass diese Einschränkung nur für touristische Tagesausflüge gelte, als „deutliches Signal“ an die Menschen, zu Hause zu bleiben. Wer in einem Dorf ohne Nahversorger lebe, müsse auch weiter als 15 Kilometer fahren dürfen, um etwa Lebensmittel oder Medikamente zu besorgen.
Welche Regionen in Brandenburg wären von der Radius-Regel betroffen?
Die Regel soll für Corona-Hotspots ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gelten. Stand Mittwoch beträfe das die kreisfreien Städte Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) sowie die Kreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz und Spree-Neiße. Landesweit liegt die Inzidenz bei 217,6.
Wer soll die Maßnahmen wie kontrollieren?
Möglich wären wohl nur Stichproben, etwa anhand von Autokennzeichen. Das Landespolizeipräsidium wollte sich am Mittwoch auf Anfrage noch nicht dazu äußern, da seitens des Landes noch gar keine Entscheidung bezüglich einer neuen Verordnung getroffen worden sei.
Sollen darüber hinaus Kontakte eingeschränkt werden?
Der Bund-Länder-Beschluss sieht das zumindest vor. Private Zusammenkünfte sollen nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt werden. Bislang waren in Brandenburg Kinder bis 14 Jahre von der Regelung ausgenommen, auch das könnte nun geändert werden.
Wie geht es in Schulen und Kitas weiter?
Um Kindern, Eltern und Lehrer eine gewisse Planungssicherheit zu geben, sollen die Festlegungen für den Bildungsbereich bereits am Donnerstag (7.1.) bekannt gegeben werden, so Regierungssprecher Engels. Nach aktuellem Stand blieben die Regelungen vorerst bestehen. Dies bedeute für kommende Woche: Kein Präsenzunterricht – abgesehen von Abschlussklassen und Förderschulen. Kitas seien zwar geöffnet, Eltern würden jedoch gebeten, ihre Kinder soweit möglich zu Hause zu betreuen. Einige Kommunen wie Potsdam haben die Kitas allerdings geschlossen und bieten nur eine Notbetreuung an. Die Gewerkschaft Verdi fordert die Landesregierung auf, endlich konkrete Kita-Regelungen zu erlassen. „Nach dem Treffen von Bund und Ländern wird es Erziehern, Kitaleitungen und Eltern überlassen, zu entscheiden, wer die Kita besuchen darf und wer nicht. Die Politik taucht ab. Das geht so nicht“, sagt Andrea Kühnemann, stellvertretende Verdi-Landesbezirksleiterin. Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Kathrin Dannenberg, wiederum fordert eine schnelle Rückkehr zum Wechselunterricht, zunächst in den Grundschulen. Dafür müsste das Personal regelmäßig getestet und Räume mit Luftfiltern ausgestattet werden.
Wie kommt das Land beim Impfen voran?
Nicht gut. Nach Zahlen des Robert Koch-Instituts ist Brandenburg weiter deutschlandweites Schlusslicht bei den Impfungen in Pflegeheimen. Eine Anfrage dieser Zeitung beim Deutschen Roten Kreuz ergab am Dienstagabend, dass für die Zeit bis zum 25. Januar erst 98 von 300 Heime einen Impftermin für ihre Bewohner ausgemacht haben. Rund zwei Drittel der Heime haben also nicht einmal einen Termin. Am Mittwoch meldete das Land insgesamt lediglich 5404 durchgeführte Impfungen. Aktuell gibt es in Brandenburg nur zwei Impfzentren, in Potsdam und Cottbus. Weitere Impfzentren sollen bis Ende Januar in Schönefeld, Eberswalde, Brandenburg/Havel, Elsterwerda, Frankfurt (Oder), Prenzlau, Oranienburg und Kyritz öffnen.
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