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Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier (Mitte), informierte gemeinsam mit Olaf Lücke (hinten), dem Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Brandenburg e.V. (DEHOGA Brandenburg) und Kai Lange, Dienstkoordinator Ordnungsamt, über die aktuelle Situation der Gastronomen in der Landeshauptstadt Potsdam und über die Kontrollen des Ordnungsamtes.
© Andreas Klaer

Lokale noch ohne Corona-Fall: Bilanz der Corona-Kontrollen in der Potsdamer Gastronomie

Das Potsdamer Ordnungsamt hat bei Kontrollen in der Gastronomie mehrere hundert Verstöße gegen die Regeln registriert, aber es gab auch Positives zu berichten - und ein Streit wurde beigelegt.

Potsdam - Die wichtigste Nachricht fiel eher am Rande: In den Potsdamer Restaurants hat es bisher offensichtlich noch keine Infektion mit dem Coronavirus gegeben. Ihr sei „bisher noch kein Fall bekannt geworden”, sagte die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit Brigitte Meier (SPD) am Mittwoch während eines Pressegesprächs im Rathaus über die Corona-Kontrollen des Ordnungsamts. Sie müsste es schnell erfahren: Die Stadt wird vom Gesundheitsamt umgehend über neue Fälle in der Stadt informiert.

Meier stellte im Beisein von Olaf Lücke, dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Brandenburg (Dehoga) klar, es sei das Ziel, Ausbrüche des Virus in gastronomischen Betrieben zu verhindern: „Es gilt, die erneute Schließung der Gastronomie unter allen Umständen zu verhindern.” Lücke wies darauf hin, dass die Gastronomen schon bisher erhebliche Umsatzeinbrüche zu beklagen hätten.

Brigitte Meier, Potsdams Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit.
Brigitte Meier, Potsdams Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit.
© Andreas Klaer

Mit großem Aufwand kontrolliert das Ordnungsamt, ob die Corona-Vorschriften in den Restaurants und Kneipen eingehalten werden. Zwei Drittel der insgesamt rund 50 Mitarbeiter durchstreifen die Stadt, um Sünder ausfindig zu machen. Bei den 1828 Kontrollen seit Mitte Juni stellten sie 580 Verstöße fest, jeder Verstoß wird einzeln gelistet. Geprüft wird vor allem, ob die Abstände zwischen den Stühlen und Tischen eingehalten werden und ob die Gastronomen Gästelisten führen, mit denen das Gesundheitsamt bei einer Corona-Infektion Kontakt zu den anderen Gästen aufnehmen kann.

Seit Mitte Juni hat das Potsdamer Ordnungsamt bei 1828 Kontrollen in Gaststätten der Landeshauptstadt 580 Verstöße gegen Corona-Regeln festgestellt.
Seit Mitte Juni hat das Potsdamer Ordnungsamt bei 1828 Kontrollen in Gaststätten der Landeshauptstadt 580 Verstöße gegen Corona-Regeln festgestellt.
© Andreas Klaer

Die gute Nachricht: nach Angaben Meiers liegt die Zahl von Gastwirten, die wiederholt durch Verstöße auffällig geworden sind, bei „unter zehn”. Wer nicht folgsam sein will, muss zahlen: mit Stand vom 8. Oktober hat die Stadt 58.795 Euro an Bußgeldern wegen Verstößen gegen Corona-Regeln eingenommen. „Corona ist aber keine Cash-Cow für die Stadt”, betonte Meier. Was sie meint: Wenn Mitarbeiter des Ordnungsamts wie vor der Pandemie-Zeit Parksünder mit Knöllchen belegen, springt für den Haushalt mehr dabei heraus.

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Wachen Auges sind nicht nur die 28 Ordnungsamtsmitarbeiter, die die Gaststätten in zwei Schichten prüfen. Regelmäßig gehen bei der Stadt via E-Mail oder Telefon Hinweise von Potsdamern ein, die berichten, dass die gebotenen Abstände in einem bestimmten Restaurant nicht eingehalten oder keine Gästelisten geführt würden.

In Einzelfällen hatten Gastronomen den Auftritt von Mitarbeitern des Amts beanstandet, der ihnen zu selbstbewusst und provokant erschien. Der Groß-Gastronom René Dost, der in Potsdam sieben Restaurants betreibt, hatte nach einer Kontrolle in seinem Wiener Café am Luisenplatz eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Stadt gestellt. Nach einem Gespräch mit der Beigeordneten Meier hat der Gastronom, wie beide am Mittwoch bestätigten, die Anzeige zurückgezogen, der Konflikt „ist beigelegt”, so Dost gegenüber den PNN. Er habe gelernt, dass das Ordnungsamt weitergehende Befugnisse habe, als er „den schwammig formulierten Vorschriften entnommen” habe. Meier stellte im Rathaus klar, was den Leuten vom Ordnungsamt erlaubt ist:

  • Sie dürfen Zutritt zu den Gastronomiebetrieben verlangen, wird ihnen der verweigert, ist ein Bußgeld fällig. 
  • Sie dürfen Einblick in die Gästelisten nehmen und, wenn es Verdachtsmomente für gefälschte Namensangaben gibt, 
  • sich auch Ausweise der Gäste zeigen lassen – beides allerdings nur mit Zustimmung des Gastronomen.

Wie konfliktbeladen die Arbeit der Kontrolleure oft ist, beschrieb Kai Lange, der den Einsatz seiner Kollegen im Ordnungsamt organisiert. Es gehöre beinah zum Tagesgeschäft, dass sie von Gastronomen und deren Gästen „provoziert und beleidigt” würden. „Haut ab, habt ihr nichts Besseres zu tun”, gehört zu den zurückhaltenden Pöbeleien. Dehoga-Mann Lücke sprang den Frauen und Männern des Ordnungsamts zur Seite: „Vorschriften machen nur Sinn, wenn sie auch kontrolliert werden,” Er appellierte an alle Beteiligten: „Nur dann kommen wir gemeinsam durch den Winter.”

Olaf Lücke, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Brandenburg e.V. (Dehoga Brandenburg)
Olaf Lücke, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Brandenburg e.V. (Dehoga Brandenburg)
© Andreas Klaer

Dem Einsatz von Klimageräten, die fast 100 Prozent der Viren und Bakterien in der Luft herausfiltern können und in fast allen schwedischen Schulen eingesetzt werden, steht Lücke bislang skeptisch gegenüber. Die Daten über die Effizienz dieser Geräte seien bisher „nicht belastbar”. Sie funktionierten in klinischen Versuchen, doch wenn in einem Restaurant jemand aufstehe und herumgehe, entstünden Verwirbelungen. Zudem hätten die Geräte einen hohen Reinigungsaufwand, sonst würden sie „zur Virenschleuder". Der Dehoga-Landesverband Bayern hat mit einem Institut der Fraunhofer-Gesellschaft ein Projekt gestartet, mit dem die Klimageräte unter Gastronomiebedingungen getestet würden. Die ersten Ergebnisse lägen in zwei bis drei Wochen vor, erst dann könne der Verband eine Empfehlung abgeben.

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