Naturdenkmal-Eichen im Bornstedter Feld: Ärger um gefällte Eiche
In der Angermann-Remise im Bornstedter Feld ist eine Stiel-Eiche fachmännisch, aber ohne Erlaubnis, gefällt worden. Bei dem Baum handelt es sich um ein Naturdenkmal. Wer steckt hinter der Fällung?
Potsdam - Der Tatort ist auf den ersten Blick kaum mehr auszumachen: Anstelle des Baumes gibt es nur noch eine runde Fläche im Rasen, die mit frischem Boden aufgefüllt ist; sowohl Baum als auch Baumstumpf wurden fachmännisch entfernt. In der sogenannten Angermann-Remise an der Straße Esplanade im Bornstedter Feld ist eine als Naturdenkmal geschützte Stiel-Eiche gefällt worden – ohne Genehmigung, ohne die vorgeschriebene Konsultierung der Naturschutzverbände und offenbar auch außerhalb der Fällperiode.
Wer hinter der Aktion auf der öffentlichen Grünfläche steckt, konnte die Stadt am Mittwoch auf PNN-Anfrage nicht erklären. Der Vorgang sei bekannt, der Verursacher aber nicht, sagte Stadtsprecher Markus Klier. Eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gebe es nicht. Zur Prüfung seien Ermittlungen eingeleitet worden. Ein Mitglied des Naturschutz-Netzwerks Grüne Liga hatte die Fällung am 11. März beobachtet, wie der Grüne-Liga-Mitarbeiter Norbert Wilke den PNN sagte. Laut Wilke ist die Stadt die Eigentümerin des Grundstücks – Stadtsprecher Markus Klier konnte die Frage nach dem Grundstückseigentümer am Mittwoch jedoch nicht beantworten.
Die Anlage stammt aus dem Jahr 1833
Fakt ist: Die Fläche ist laut Bebauungsplan als öffentliche Parkanlage mit besonderem Schutzstatus ausgewiesen. Beim Bau der Straße Esplanade war zum Erhalt aller Bäume extra eine leicht geschwungene Trassenführung gewählt worden. 2005 nahmen die Stadtverordneten die Angermann-Remise in die Liste der Potsdamer Naturdenkmäler auf – als eines von 53 Gehölzen stadtweit. Die Anlage war nach dem lennéschen „Verschönerungsplan der Umgebung von Potsdam“ aus dem Jahr 1833 angelegt worden. Sie diente dem Weidevieh als Unterstand.
Naturschützer sind verärgert über die Fällung. Veränderungen an Naturdenkmalen sind verboten, erklärte Axel Heinzel-Berndt vom Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland. Zwar könne die Stadt eine Ausnahmegenehmigung erteilen, dafür müssten aber auch die Naturschutzverbände angehört werden, was nicht passiert sei. Für eine Aufhebung des Denkmal-Status sei ein Stadtverordnetenbeschluss nötig, betonte Wolfgang Evert vom Potsdamer Naturschutzbund.
Auch Lebensraum für bedrohte Tierarten
Naturdenkmälern komme nicht nur eine kulturelle Bedeutung zu, sie seien auch Lebensraum für bedrohte Tierarten, erklärte Axel Heinzel-Berndt. Anders als bei anderen Bäumen im Straßenraum, für die es strenge Anforderungen wegen der Verkehrssicherheit gebe, gehe es bei Naturdenkmälern darum, Bäumen die Möglichkeit zu geben, „in Würde zu altern“. An der Remise weist ein Schild Spaziergänger auch vor der Gefahr durch herabstürzende morsche Äste hin.
Die Grüne Liga will den Vorfall anzeigen, kündigte Norbert Wilke an. Auch der Ex-Stadtverordnete Andreas Menzel hat die Fällung bereits angezeigt, wie er den PNN sagte. Der Gesetzgeber sieht harte Strafen vor: Laut Strafgesetzbuch kann die Beschädigung oder Zerstörung von Naturdenkmälern mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden, bereits der Versuch ist strafbar. Das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz sieht Geldbußen von bis zu 65.000 Euro vor.
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