Verbraucherzentrale warnt: Anbieter von E-Scootern in der Kritik
Für Sicherheitsüberprüfungen soll der Rollerfahrer verantwortlich sein und bei Verletzungen haftet die Firma Voi nicht: Die Regelungen der E-Scooter, die in Potsdam bereit stehen, sind rechtlich höchst fragwürdig.
Potsdam - Die Verbraucherzentrale warnt vor den Nutzungsbedingungen des schwedisch-schweizerischen E-Scooter-Verleihs Voi in Potsdam. Das Unternehmen schließe seine Haftung, zum Beispiel bei Verletzungen, sehr umfangreich aus, verlagere Verpflichtungen – etwa bei der Sicherheitsüberprüfung der Roller – auf den Verbraucher und beziehe sich im Kleingedruckten auf Schweizer Recht, erklärte die Verbraucherzentrale am Montag in einer Mitteilung. Die Regelungen seien rechtlich fragwürdig.
Wer den Nutzungsbedingungen zustimme, akzeptiere etwa, dass Streitfälle von Schweizer Gerichten entschieden werden, wenn deutsche Gesetze dem nicht entgegenstehen. Der Verbraucher müsse sich in einem solchen Fall mit dem Schweizer Recht auseinandersetzen. Er könne kaum nachvollziehen, welches Recht für ihn gelte, kritisiert die Verbraucherzentrale. Das Unternehmen Voi ist bislang der erste E-Scooter-Anbieter in Brandenburg. Er bietet seine Roller nach dem „Free-Floating-Prinzip“ an. Als Nutzer lädt man sich eine App herunter, mit der der Standort der Roller gefunden, diese ausgeliehen und bezahlt werden können. Über die App stimmt man auch den Nutzungsbedingungen zu.
Verbraucher sollen auf Plakette achten
Seit dem 15. Juli darf man mit den Elektrorollern auch in Deutschland fahren. Für Roller mit einer Geschwindigkeit von sechs bis 20 Kilometern pro Stunde gilt laut der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ein Mindestalter von 14 Jahren. Durch die Nutzungsbedingungen kann auch ein höheres Alter festgeschrieben werden. Wer einen Voi-Roller fahren möchte, muss volljährig sein. Es gelten ähnliche Regeln wie für Fahrräder. Verbraucher müssen auf Radwegen oder auf der Straße fahren. Zwingend vorgesehen ist zudem eine Versicherung, die mit einer entsprechenden Plakette am Scooter nachgewiesen werden muss. Nutzer sollten darauf achten, dass die Leihroller eine Plakette tragen, rät die Verbraucherzentrale.
Clemens Sarholz