Erster Prozess in Hamburg: Zwei Jahre und sieben Monate Haft für G20-Randalierer
Ein 21-Jähriger ist für mehrere Vergehen während der G20-Krawalle in Hamburg zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Strafmaß übersteigt die Forderung der Staatsanwältin deutlich.
Im ersten Prozess rund um die G20-Krawalle hat das Amtsgericht Hamburg einen 21-Jährigen zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Der Niederländer wurde am Montag des schweren Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung, des besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.
Eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren kann laut Gesetz nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Zur Begründung des Strafmaßes verwies der Richter unter anderem auf die kurz vor dem G20-Gipfel in Kraft getretenen Strafverschärfungen für tätliche Angriffe auf Polizisten. Er habe den Willen des Gesetzgeber entsprechend bei der Urteilsfindung berücksichtigt.
Zuschauer reagieren schockiert
Nach Überzeugung des Richters hatte er am späten Abend des 6. Juli bei Krawallen im Hamburger Schanzenviertel zwei Flaschen auf einen Polizeibeamten geworfen. Seiner direkt darauffolgenden Festnahme hatte er sich widersetzt, indem er eine sogenannte Embryonalhaltung annahm und seine Muskeln anspannte.
Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und neun Monate gefordert, die Verteidigerin Freispruch. Die rund 40 Zuschauer reagierten geschockt auf das Urteil.
Nächster Prozess schon am Dienstag
Rund um das Treffen der Staats- und Regierungschef der 20 großen Industrie- und Schwellenländer am 7. und 8. Juli hatte es trotz des Einsatzes von mehr als 21.000 Polizisten in Hamburg schwere Krawalle gegeben. Randalierer zündeten Autos an und beschädigten Läden. Immer wieder kam es dabei auch zu teilweise heftigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und den Einsatzkräften.
Hunderte Polizisten wurden während des G20-Einsatzes verletzt, es gab mehr als 400 Fest- und Ingewahrsamnahmen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft leitete nach eigenen Angaben vom Montag 207 Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte und unbekannte Täter ein. Mehr als zehn Täter wurden bislang bereits angeklagt.
Bereits am Dienstag beginnt der nächste Prozess im Zusammenhang mit den G20-Ausschreitungen. Ein 24-jähriger Pole muss sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er auf dem Weg zu einer Demonstration unter anderem mit Feuerwerkskörpern und einem verbotenen Reizgassprühgerät aufgegriffen worden war. (mes, dpa, AFP)