Bundesinnenministerium: Zahl der Asylanträge um 16 Prozent gesunken
Seit dem Höhepunkt der Flüchtlingslage im Herbst 2015 sind die Asylzahlen kontinuierlich zurückgegangen. Im vergangenen Jahr wurden 185.000 Anträge gestellt.
Ausländer haben in Deutschland im vergangenen Jahr 185.853 Asylanträge gestellt. Das sind 16 Prozent weniger als im Jahr 2017. Zieht man die 23.922 Folgeanträge ab, ergibt sich eine Zahl von 161 931 neuen Schutzsuchenden. Hauptherkunftsländer waren erneut Syrien, der Irak und Afghanistan.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte am Mittwoch in Berlin, die Asyl-Zuwanderung habe 2018 deutlich unterhalb des von der großen Koalition festgelegten „Korridors“ von 180.000 bis 220.000 Menschen gelegen. Die Zahlen zeigten, dass "die getroffenen Maßnahmen durchaus die gewünschte Wirkung hatten". Nach dem Höhepunkt der Flüchtlingslage im Herbst 2015 sei ein "kontinuierlicher Rückgang" der Asylzahlen zu beobachten.
Über die organisierte Flüchtlingsaufnahme (Resettlement) und humanitäre Sonderprogramme kamen 2018 nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 3400 asylsuchende Menschen nach Deutschland. Weitere 38.500 Angehörige von Flüchtlingen durften mit Visa für den Familiennachzug einreisen. Berücksichtigt man die rund 23.500 Abschiebungen und Rücküberstellungen an andere EU-Staaten und die freiwillige Rückkehr von 16.000 Asylbewerbern, ergibt sich netto eine Asyl-Zuwanderung von rund 165 000 Menschen.
Seehofer sagte, die Wege, auf denen Asylbewerber nach Europa kämen, hätten sich zuletzt verändert. Es sei deutlich, „dass der Schwerpunkt zurzeit in Spanien liegt“.
Im vergangenen Jahr wurden knapp 35 Prozent aller Asylanträge abgelehnt. Anderweitig erledigt haben sich rund 30 Prozent der Anträge: etwa durch eine Zuweisung in ein anderes EU-Land nach dem sogenannten Dublin-Verfahren oder weil der Antrag zurückgezogen wurde.
Der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, warb für eine vorübergehende Verlängerung der Fristen für die Widerrufsprüfung. Diese Prüfung steht in der Regel drei Jahre nach der Anerkennung des Flüchtlings an. Dabei wird - bevor er eine Niederlassungserlaubnis erhält - angeschaut, ob der Ausländer weiterhin Anspruch auf Schutz hat. Das hängt vor allem von der Lage im Herkunftsland ab, aber auch von möglichen neuen Erkenntnissen zur Identität.
Laut Sommer stehen rund 750.000 Prüfungen in den nächsten Jahren an. „Das wird einen Großteil unserer Ressourcen binden“, sagte Sommer. Es sei wichtig, dass sein Amt nicht in eine „neue Überforderungssituation“ gerate. Seehofer stellte eine Gesetzesinitiative mit einer Sonderregelung für die Überprüfung von Entscheidungen aus den Jahren 2015 bis 2017 in Aussicht. Er sagte: „Da sind wir auch in der Koalition einig, das haben wir in der letzten Woche festgelegt.“ (dpa, AFP)