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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Form gekippt.
© dpa

Ein SPRUCH: Wozu eigentlich die Grundsteuer?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuer gekippt. Muss wirklich eine neue Regelung her? Nein. Man sollte die Steuer einfach abschaffen.

Seit das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt hat, wird alles Mögliche diskutiert, nur eines nicht: ihre Abschaffung. Doch diese Frage sollte ruhig einmal gestellt werden. Ihrem Wesen nach ist die Grundsteuer vor allem eins: eine Vermögensteuer.

Steuersystematisch ist es zwar nicht vorgesehen, dass das Steuergeld in dem Zusammenhang ausgegeben werden muss, in dem es eingenommen wird. Nach der Definition im Gesetz (Paragraf 2 Abgabenordnung) sind Steuern „Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden (…)“. Der Staat kann also auch die Kfz-Steuer oder eben die Grundsteuer zum Schulbau verwenden. Hauptsache er erfüllt seine Aufgaben: etwa Straßen bauen, Polizei, Militär, Verwaltung und Justiz funktionstüchtig halten oder Sozialleistungen erbringen. Dennoch werden viele Steuern im Zusammenhang mit eigenem Verbrauch oder einer vom Einzelnen ausgehenden Belastung der Allgemeinheit erhoben: pro Päckchen Zigaretten, pro Tankfüllung, pro Bier, pro Kinobesuch. Beim Auto kostet nicht nur der Sprit Steuern, sondern auch das Auto selbst – immerhin gehen von ihm Emissionen aus, Lärm und Abgase, und es trägt zum Verschleiß der Straßen bei, die dann von Steuergeld erneuert werden müssen.

Für das Grundstück muss der Eigentümer aber auch ohne Grundsteuer zahlen: Beim Erwerb fällt Grunderwerbssteuer an, die Anbindung an Straßen und Versorgungsnetze kostet Erschließungsbeiträge. Damit sollte es gut sein. Trotzdem bucht der Staat immer noch regelmäßig beim Eigentümer ab. Das kann er, es geht leicht und bringt rund 14 Milliarden Euro jährlich in die verschiedenen Staatskassen. Für die Kommunen wäre es schmerzhaft, diesen Posten zu verlieren; andererseits könnten die Einbußen durch andere Steuern oder durch Haushaltsüberschüsse ausgeglichen werden. Mieter würden entlastet. Nach der Verfassungsgerichtsentscheidung gibt es nun mehrere Möglichkeiten. Die Neubestimmung der Einheitswerte wäre eine Mammutaufgabe. Viele Lösungen sind denkbar, etwa dass nur der Bodenwert zählt oder nur der Gebäudewert oder eine Mischung aus beidem oder die Grundstücksgröße. Diskutiert wird seit Jahrzehnten, aufwendig wird alles. Es geht um 35 Millionen Grundstücke. Das deutsche Steuersystem ist bereits das komplizierteste der Welt. Die Grundsteuer abzuschaffen, würde das Steuersystem und die Bürger entlasten. Dass es überhaupt eine Grundsteuer geben muss, verlangt das Bundesverfassungsgericht nicht. Der Staat macht es sich hier leicht, an Geld zu kommen, ohne, dass er einen triftigen Grund hat.

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