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Andrea Nahles und Wolfgang Schäuble.
© dpa
Update Exklusiv

Eingliederungshilfe für Behinderte: Wolfgang Schäuble rückt vom Koalitionsvertrag ab

Bei der Eingliederungshilfe für Behinderte wollte der Bund sich stärker finanziell engagieren. Und Sozialministerin Andrea Nahles bereitet ein Gesetz dazu vor. Doch Finanzminister Wolfgang Schäuble hat etwas andere Vorstellungen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist von einem sozialpolitischen Kernpunkt des Koalitionsvertrages abgerückt. Es geht dabei um die Eingliederungshilfe für Behinderte. In einem Positionspapier des Finanzministeriums, das als Verhandlungsgrundlage für die laufenden Bund-Länder-Gespräche zu einem neuen Finanzausgleich dient, heißt es, die „Finanzierungsverantwortung für die Eingliederungshilfe bleibt vollständig dezentral bei Ländern und Kommunen“. Zudem schlägt Schäuble vor, dass die Länder eine „beschränkte Gesetzgebungskompetenz“ bei der Eingliederungshilfe und anderen Sozialleistungen bekommen, bei denen sie Finanzierungsverantwortung haben, wie es in dem Papier weiter heißt.

Das konterkariert den Koalitionsvertrag gleich zweifach. Zum einen haben CDU, CSU und SPD beschlossen, die Eingliederungshilfe – die bisher von Ländern und Kommunen finanziert wird – in einem Bundesgesetz neu zu organisieren. Dieses Bundesteilhabegesetz wird derzeit vom Bundessozialministerium vorbereitet, demnächst will Ministerin Andrea Nahles (SPD) dazu Eckpunkte vorlegen. Eine Vorbereitungskommission hat bereits einen Bericht abgeliefert, der die Basis dafür sein soll. Eine wenn auch beschränkte Gesetzgebungskompetenz der Länder könnte den Wert eines solchen Bundesgesetzes deutlich mindern, auch wenn Konkretes dazu bisher nicht vorliegt. Zum anderen sieht der Koalitionsvertrag vor, dass der Bund sich nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes mit fünf Milliarden Euro an der Eingliederungshilfe beteiligt, also einen Teil der Finanzierungsverantwortung übernimmt. Dies wurde vereinbart, um die Kommunen weiter zu entlasten. Das Nahles-Ressort reagierte am Donnerstag nur kurz auf die Schäuble-Vorschläge. "Wir kennen ein solches Konzept nicht", sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums dem Tagesspiegel. Die Ministerin werde im Herbst den Entwurf für ein Teilhabegesetz vorlegen.

 Ein anderer Transferweg

Die Kopplung der Fünf-Milliarden-Spritze an die Eingliederungshilfe hat Schäuble jetzt erstmals ausdrücklich ad acta gelegt, wofür er wohl auch Zustimmung aus dem Kabinett bekommen hat. Zwar rückt er nicht von der versprochenen Entlastung von fünf Milliarden Euro für die Kommunen ab, doch will er sie nicht über die Eingliederungshilfe leisten. Stattdessen ist im Schäuble-Papier nur von einem „noch zu bestimmenden Transferweg“ die Rede. Der solle eine „zielgenaue Entlastung der Kommunen“ gewährleisten. Hintergrund für diese Kehrtwende ist, dass die Eingliederungshilfe nicht immer eine reine Kommunalleistung ist; in sieben Bundesländern wird diese Leistung ganz oder teilweise vom Land übernommen. Daher hatte sich das Finanzministerium schon früh skeptisch gezeigt, ob die Eingliederungshilfe eine geeignete Form der Kommunalentlastung sei, wenn das Bundesgeld tatsächlich zum Teil in Landeshaushalten landet. Entsprechend hatte auch der Landkreistag argumentiert. Zudem gilt die Eingliederungshilfe als eine Sozialleistung mit einer relativ hohen Kostendynamik. Auch ist die Leistungshöhe von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Die höchsten Ausgaben je Empfänger haben Bremen mit fast 25000 Euro und Berlin mit gut 20000 Euro, am unteren Ende steht Sachsen mit knapp 9000 Euro). Durchschnittlich werden gut 16000 Euro je Empfänger ausgegeben. Insgesamt zahlten Länder und Kommunen 2012 etwa 16,5 Milliarden Euro im Jahr. Der Deutsche Städtetag schätzt, dass sich die Kosten bis 2020 auf 21,6 Milliarden Euro erhöhen werden. Zur Eingliederungshilfe gehören Integrationsleistungen für Behinderte etwa bei der Schulbildung oder Heilpädagogik, dem betreuten Wohnen oder in anerkannten Werkstätten.

 Protest in Ländern und Kommunen

In den Ländern stößt die Entkopplung der Fünf-Milliarden-Summe von der Eingliederungshilfe auf wenig Verständnis. Die Sozialminister von Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz dem Saarland und Sachsen-Anhalt lehnen sie ab und fordern, die Koalitionsvereinbarung einzuhalten. Auch die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg verfolgt das Ansinnen des Bundes mit Skepsis. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte schon im März in einem ausführlichen Konzeptpapier gefordert, dass der Bund sich nicht nur an der Eingliederungshilfe beteilige, sondern sie von 2020 an komplett übernehme. Die Begründung: Gesetzgebung und Finanzierungsverantwortung sollten in einer Hand liegen.

Wie die Fünf-Milliarden-Hilfe für die Kommunen umgesetzt wird, ist derzeit völlig offen. Nach Informationen des Tagesspiegels will Schäuble den Kommunen jedoch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer zuweisen. Freilich hat er in seinem Papier auch den Ländern mehr Umsatzsteueranteile in Aussicht gestellt und zudem eine Abschaffung des besonderen Umsatzsteuervorwegausgleichs zwischen den Ländern (womit er eine Forderung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt). Das löst nun freilich Alarm in den Kommunalverbänden aus. Hans-Günter Henneke, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Landkreistages, warnt dringend davor, diese beiden Umsatzsteuerkomponenten in den weiteren Gesprächen zu vermengen – zu Lasten der Kommunen. „Das eine Thema hat mit dem anderen nichts zu tun“, sagte Henneke dem Tagesspiegel. „Hier darf nichts verwischt werden.“ Er pocht darauf, dass die Zusage Schäubles an die Kommunen so umgesetzt wird, wie sie im Papier des Finanzministeriums dargelegt ist: eine zielgenaue Entlastung der Kommunen. Laut Henneke bedeutet dies, dass der Bund den höheren Umsatzsteueranteil der Kommunen nach deren Belastung mit „notwendigen, vom Bund veranlassten Sozialausgaben“ verteilt. Je höher also diese Ausgaben, umso höher die Zuweisung.

Abwägend äußerte sich der Präsident des Städtetags, der Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly, der wie Henneke grundsätzlich nichts gegen Schäubles Lösung einwendet. „Der Vorschlag, die kommunale Entlastung in Höhe von fünf Milliarden Euro vom Bundesteilhabegesetz zu entkoppeln, ist sehr bedenkenswert, weil die Diskussionen zum Gesetz bisher gezeigt haben, dass ein Mitteltransfer in diesem Rechtskreis nur sehr kompliziert administrierbar wäre", sagte er dem Tagesspiegel. Der Nachteil einer Entkoppelung wäre aber, "dass sich der Bund weiterhin nicht an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Inklusion beteiligen würde".

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