Bundesteilhabegesetz: Wie Andrea Nahles die Lage behinderter Menschen verbessern will
Die Bundessozialministerin Andrea Nahles will Verbesserungen für Behinderte durchsetzen – per Bundesteilhabegesetz. Die Interessenverbände fürchten allerdings, dass es nicht zu Verbesserungen kommt.
Es ist eine der nächsten großen Baustellen von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD): die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes, mit dem die Lebenssituation von behinderten Menschen verbessert werden soll. Die Erwartungen an die Reform der Eingliederungshilfe sind groß. Seit dem vergangenen Sommer beraten Vertreter des Ministeriums mit Behindertenverbänden, Sozialverbänden und den Kommunen über das, was wünschenswert wäre. Mitte April tagt die Arbeitsgruppe zum letzten Mal. Doch in den Verbänden ist die Befürchtung groß, dass es am Ende nicht zu Verbesserungen für behinderte Menschen kommen wird.
Das liegt in erster Linie an der völlig unklaren Finanzierung. Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Union angekündigt, dass die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes jährlich um fünf Milliarden Euro von der Eingliederungshilfe entlastet werden sollten. Doch das Kabinett entschied sich vor Kurzem für eine andere Vorgehensweise: Danach wird die Verteilung der Gelder an die Kommunen nun nicht mehr mit der Reform der Eingliederungshilfe verknüpft. „Wir sehen die Gefahr, dass dadurch der Motor für Veränderungen fehlt. Die Kommunen verlieren dann das Interesse, Verbesserungen für behinderte Menschen voranzubringen“, kritisiert Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL).
Im Jahr 2012 bezogen nach Daten des Statistischen Bundesamts gut 820 000 Menschen in Deutschland Leistungen aus der Eingliederungshilfe. Unter dem Strich gaben Kommunen und Länder dafür 13,7 Milliarden Euro aus. Natürlich war allen Beteiligten von Anfang an klar, dass ein Teil der versprochenen finanziellen Entlastungen für die Kommunen etwa in Investitionen in die Infrastruktur fließen sollten. Da das Bundesteilhabegesetz im Koalitionsvertrag unter den prioritären Maßnahmen genannt wurde, gingen viele aber davon aus, dass auch hierfür Geld vorhanden sein würde. „Wir hatten damit gerechnet, dass etwa eine Milliarde Euro zusätzlich für Behinderte zur Verfügung stehen“, sagt Arnade.
Einkommens- und Vermögensgrenzen abschaffen
Ein zentrales Anliegen der Verbände ist, dass die bestehenden Einkommens- und Vermögensgrenzen abgeschafft werden. Derzeit dürfen Menschen mit Behinderung, die auf staatlich finanzierte Assistenz angewiesen sind, nicht mehr als 2600 Euro ansparen. „Das bedeutet: kein Auto, kein Urlaub, keine Altersvorsorge“, kritisiert Arnade. Die Leute, die arbeiten gingen und 24 Stunden Assistenz benötigten, müssten einen Großteil ihres Einkommens abgeben. „Der Anreiz, arbeiten zu gehen, ist dadurch nicht besonders hoch. Für viele ist es außerdem demütigend, sich dauernd vor dem Sozialamt nackt ausziehen zu müssen“, kritisiert Arnade. Die strikten Grenzen führten dazu, dass es sich für Eltern von behinderten Kindern heute nicht lohne, eine Lebensversicherung für ihre Kinder abzuschließen, erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt. „Denn diese wird später angerechnet“, sagt die frühere Sozialministerin, die für die SPD im Bundestag sitzt.
Auch der frühere Linken-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Behindertenverbands ABiD, Ilja Seifert, fordert eine Abkehr von den Bedürftigkeitsprüfungen. „Es ist entwürdigend, wenn beispielsweise einer körperbehinderten Amtsrichterin nur der doppelte Sozialhilfesatz bleibt, obwohl sie das gleiche Gehalt wie ihre Kollegen erhält“, kritisiert Seifert mit Verweis auf einen konkreten Fall. Wenn jemand sein Arbeitsleben nur mit Assistenz führen könne, müsse das auch möglich sein, ohne dass sein Einkommen „versozialstaatlicht“ werde.
2016 soll das Gesetz verabschiedet werden
Den ersten Anlauf, die Unterstützungsleistungen für Behinderte aus der Sozialhilfe herauszulösen, gab es vor mehr als 40 Jahren. Im Mai 1973 forderte die damals oppositionelle CDU/CSU-Bundestagsfraktion, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. In den Jahrzehnten danach sprachen sich auch die anderen Parteien dafür aus, allerdings ohne dass sich allzu viel geändert hätte. 2008 trat schließlich die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. „Das ist nicht nur ein Blatt Papier, sondern Handlungsauftrag für die Regierung“, sagt ABiD-Vertreter Seifert. Auch behinderte Menschen sollten die Chance erhalten, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten. „Es geht nicht um Wohltaten, sondern um ein Grundrecht“, erklärt Seifert.
Wenn man Einkommen und Vermögen freistellen würde, kostet das Schätzungen zufolge 240 bis 580 Millionen Euro. „Verkraftbare Größenordnungen“, findet Verbandsvertreterin Arnade. Doch die Haushälter in der Koalition verweisen gerne auf den Passus im Koalitionsvertrag, in dem steht, durch die Reform dürfe „keine neue Ausgabendynamik“ entstehen. Die Sozialpolitiker hingegen setzen sich dafür ein, dass sich endlich etwas bewegt. „Seit 15 Jahren wurde an den Einkommens- und Vermögensgrenzen nichts verändert. Hier müssen und werden wir nachbessern“, kündigt der CDU-Politiker Uwe Schummer an. Auch Paare, bei denen einer auf Assistenz angewiesen sei, sollten sich nicht länger die Frage stellen müssen: „Können wir es uns leisten zu heiraten?“, sagt der behindertenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion. Nach geltender Rechtslage werden auch Einkommen und Vermögen des Partners herangezogen.
Verbände fordern ein Bundesteilhabegeld
Das zweite Anliegen der Verbände ist ein Bundesteilhabegeld. „Ein einheitlicher pauschalierter Nachteilsausgleich würde es denjenigen einfacher machen, die immer wiederkehrende Bedarfe haben. Sonst muss beispielsweise ein blinder Mensch jeden Monat neu auflisten, welche Bücher in Braille-Schrift er benötigt“, sagt Arnade. Viele Menschen wüssten nicht, wie man sich mit den Behörden auseinandersetzt, berichtet auch Lebenshilfe-Vertreterin Schmidt. „Oder sie wollen sich einfach nicht mehr streiten und zahlen dann deutlich mehr selbst, als sie müssten.“
Zu den Themen, die in der Arbeitsgruppe beraten wurden, gehören außerdem die Chancen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt, sowie inklusive Bildung. Vom boomenden Arbeitsmarkt hätten Menschen mit Behinderungen bei weitem noch nicht so profitieren können, wie er sich das vorstelle, sagt CDU-Mann Schummer. Dabei hätten sie „sehr viele Potentiale, die aufgrund von Ängsten, Vorurteilen oder Unwissenheit auf Seiten der Arbeitgeber“ noch nicht gesehen würden. Die SPD-Politikerin Schmidt fordert, dass die „vorprogrammierten Lebenswege“ stärker durchbrochen werden müssten. Heute stehe viel zu oft schon mit der Geburt fest, welche Schule ein behindertes Kind besuchen werde und welchen Beruf es ergreifen könne. „Nicht einmal sieben Prozent der geistig behinderten Kinder werden heute an der Regelschule unterrichtet. Daran hat sich in den letzten zehn Jahren nichts geändert“, sagt Schmidt.
Bundesteilhabegesetz soll 2016 verabschiedet werden
Noch in diesem Jahr will das Sozialministerium Eckpunkte für das Gesetz vorlegen, das 2016 verabschiedet werden soll. . Bei einem internen Koalitionsfrühstück im März machte Ministerin Nahles deutlich, dass es Leistungsverbesserungen nicht zum Nulltarif geben werde. Auch wenn im Haushalt dafür noch keine Mittel vorgesehen seien, werde sie sich im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass Spielräume geschaffen würden. Ob dies tatsächlich gelingen wird, daran gibt es in den Verbänden allerdings Zweifel. Den ABiD-Vorsitzenden Seifert macht misstrauisch, dass das Ministerium der Arbeitsgruppe keinen konkreten Entwurf als Diskussionsgrundlage vorgelegt hat. „Das ist eine Verhohnepiepelung der Beteiligten“, kritisiert er. Seit Jahren sei bekannt, was benötigt werde. „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem“, sagt Seifert. Und eines sei dabei klar: „Eine vernünftige Reform kostet auch Geld.“
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