NSU-Prozess - 237. Tag: Wohllebens Verteidiger reichen Befangenheitsantrag ein
Im NSU-Prozess geht der Streit um die angeblich nicht ordnungsgemäße Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe weiter. Ein Verteidiger des Mitangeklagten taktiert mit der Ablehnung der Richter.
Der Befangenheitsantrag wirkt kurios. Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München haben die Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben am Mittwoch ein Ablehnungsgesuch gegen die fünf Richter gestellt, weil diese nicht glauben wollen, die Hauptangeklagte Beate Zschäpe werde schlecht verteidigt. Der 6. Strafsenat hatte am Morgen eine „Gegenvorstellung“ der Anwälte zu einem Beschluss der Richter abgewiesen, in dem von einer ordnungsgemäßen Verteidigung Zschäpes die Rede war. Wohllebens Verteidiger sind jedoch der Ansicht, die Rechte ihres Mandanten würden durch den Konflikt zwischen Zschäpe und drei ihrer vier Anwälte „berührt“. Schließlich sei Wohlleben der Beihilfe zu Taten angeklagt, die Zschäpe vorgeworfen werden. Richter Manfred Götzl setzte trotz des Befangenheitsantrags die Hauptverhandlung mit der Vernehmung eines Zeugen fort.
Die Bundesanwaltschaft hält Wohlleben für schuldig, maßgeblich an der Beschaffung der Pistole Ceska 83 mitgewirkt zu haben, mit der die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Migranten erschossen. Zschäpe soll laut Anklage die Komplizin der zwei Neonazis und damit die Mittäterin bei allen Verbrechen der Terrorzelle NSU gewesen sein. Mit dem Befangenheitsantrag ist die nächste Runde im Streit um eine angeblich nicht ordnungsgemäße Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe eingeläutet.
Wohllebens Anwälte machen sich den Streit zunutze
Wohllebens Anwälte machen sich den Streit zwischen Zschäpe und drei ihrer vier Anwälte zunutze. Die Angeklagte spricht seit Wochen schon nicht mehr mit Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, sondern nur noch mit ihrem neuen, erst im Juli in den Prozess eingestiegenen Pflichtverteidiger Mathias Grasel. Aus Sicht der Verteidiger Wohllebens ist eine „sachgerechte“ Vertretung Zschäpes damit nicht gegeben. Dies wirke sich auch auf die prozessuale Lage des Angeklagten Wohlleben aus, argumentieren dessen Anwälte.
Wohlleben selbst sagt in der Hauptverhandlung kein Wort, genauso wie Zschäpe. Wohllebens Schweigen war dann am Mittwoch Anlass für den Hamburger Nebenklage-Anwalt Thomas Bliwier, das Ablehnungsgesuch gegen die Richter lakonisch zu kritisieren. Wohlleben möge doch mal vortragen, in welcher Weise sich Zschäpes Verhalten auf seine Verteidigung auswirke, „das steht ihm völlig frei“. Für Bliwier ist der Antrag nicht mehr als „Prozessverschleppung“.
Wohllebens Verteidiger hatten vergangenen Donnerstag beantragt, der Strafsenat solle den Prozess aussetzen, auf eine sachgerechte Verteidigung Zschäpes hinwirken und den Haftbefehl gegen ihren Mandanten aufheben. Die Richter lehnten die Forderungen an diesem Dienstag ab. Daraufhin erhoben Wohllebens Anwälte eine „Gegenvorstellung“. Auch die wies der Strafsenat zurück. Dass sich die Verteidiger damit nicht abgeben würden, war zu erwarten. Die drei agieren betont offensiv und sind ideologisch von ihrem rechtsextremen Mandanten zumindest nicht so weit entfernt wie die Verteidiger der anderen vier Angeklagten. Ein Anwalt Wohllebens, Wolfram Nahrath, war „Bundesführer“ der 1994 verbotenen Neonazi-Gruppierung „Wiking Jugend“ und auch danach in der Szene aktiv.
Der nun zu erwartende Befangenheitsantrag ist offenbar Teil einer dreistufigen Taktik, die sich auch für die Zeit nach dem Urteil auswirken soll. Auf den Aussetzungsantrag, dessen Scheitern den Anwälten vermutlich von vorneherein klar war, folgte die ebenso aussichtslose Gegenvorstellung. Und nun steht vermutlich das Ablehnungsgesuch an – ebenfalls mit geringen Chancen. Der Strafsenat hat bislang alle Befangenheitsanträge überstanden. Doch es geht Wohllebens Verteidigern offenbar um mehr. Sie scheinen Gründe für eine Revision zu sammeln, mit der sie die zu erwartende, harte Verurteilung ihres Mandanten angreifen könnten.
Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben vor, maßgeblich an der Beschaffung der Mordwaffe Ceska 83 für die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mitgewirkt zu haben. Mit der Pistole hatten die beiden Neonazis in Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund und Kassel neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft erschossen. Laut Anklage hat sich Wohlleben der Beihilfe zu neunfachem Mord schuldig gemacht.
Ein hohe Strafe für den Ex-NPD-Funktionär ist wahrscheinlich. Der Strafsenat wie auch der Bundesgerichtshof haben die Forderung der Anwälte Wohllebens abgewiesen, den Rechtsextremisten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Richter verwiesen unisono auf einen weiter bestehenden, dringenden Tatverdacht. Der Bundesgerichtshof bescheinigte Wohlleben sogar, es sei eine Strafe zu erwarten, die auch eine Untersuchungshaft von erheblicher Dauer noch deutlich übersteige. Wohlleben sitzt seit November 2011 hinter Gittern.
Unterdessen wurde am Mittwoch bekannt, dass der Anwalt des Phantom-Opfers „Meral Keskin“ vermutlich eine hohe Summe für seine Teilnahme am Prozess kassiert hat. Anwalt Ralph Willms habe offenbar deutlich mehr als 100 000 Euro als Vorschuss für Sitzungsgelder sowie für Reisekosten kassiert, hieß es in Münchner Justizkreisen. Willms hatte, wie berichtet, bis Ende September eine nicht existente Frau vertreten, die angeblich bei dem Bombenanschlag des NSU in der Kölner Keupstraße verletzt worden war. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat gegen den in Eschweiler lebenden Anwalt ein Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug eingeleitet. Willms selbst äußert sich inzwischen nicht mehr. In einer Presseerklärung hatte er ein reales Opfer des Anschlags beschuldigt, ihm die Existenz von „Meral Keskin“ vorgetäuscht zu haben.
Eine Chronik des NSU-Prozesses finden Sie hier.