Politikberater: Wir brauchen einen Lobbywächter!
Um verlorenes Vertrauen der Bürger in Interessenvertretung und Politik wiederzugewinnen, fordern Deutschlands Politikberater einen Interessenbeauftragten im Bundestag.
Transparenz allein reicht nicht. Um das Vertrauen in die Interessenvertretung in Deutschland wiederherzustellen, müssen wir uns bemühen, Informationen für Bürger zugänglich zu machen. Aber wir müssen weitaus mehr tun. Was bringen buchdicke Auflistungen tausender Termine bei Ministern, wenn der Wähler niemanden hat, der diese Treffen in einen politischen Kontext einbettet? Was bringt ein "legislativer Footprint", wenn die Bürger bei den umstrittenen Textstellen des Gesetzentwurfs hunderte Anmerkungen von Interessenvertretern durchsehen müssen, ohne eine Einordnung zu erhalten?
Politik lebt von Vertrauen. Leider hat Interessenvertretung in den vergangenen Jahren Vertrauen verloren und verspielt. Verloren, weil es mittlerweile eine gefährliche Trennung zwischen "guter" Interessenvertretung und "bösem" Lobbying gibt, wodurch politische Entscheidungen moralisiert und dazugehörige Debatten polarisiert werden – auch durch mediale Auseinandersetzung. Verspielt, weil es auch im Lobbying schwarze Schafe gibt: Organisationen, die ihre Geldquellen nicht offenlegen, oder Interessenvertreter, die vorgeben, für jemand anderen als den wahren Auftraggeber zu sprechen.
Ein persönlicher Ansprechpartner für die Bürger
Es muss deshalb einen persönlichen Ansprechpartner geben, der Bürgern als kompetenter Verantwortlicher für alle Fragen der Interessenvertretung bereitsteht. Nur ein solcher "Interessenbeauftragter" kann als Institution und als Person einer tiefen Unzufriedenheit mit dem System der demokratischen Willensbildung im Allgemeinen und dem politischen Personal im Besonderen entgegenwirken.
Dieser Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung (Degepol) zur Einrichtung eines Interessenbeauftragten im Deutschen Bundestag beruht auf keinem revolutionären Konzept. Er ist vielmehr eine Kombination bereits etablierter Strukturen und bekannter Vorschläge. Das Modell ist an die Institution des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags angelehnt und kann so auf Erfahrungen aus mehreren Jahrzehnten zurückgreifen.
Ähnlich wie der Wehrbeauftragte übt der Interessenbeauftragte eine Wächterfunktion aus: Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle benennt er unzulässige Formen und Handlungen bei der Interessenvertretung, rügt diese öffentlich und erschwert damit Wiederholungen in der Zukunft. Dabei kann er sowohl aus eigenem Ermessen tätig werden als auch auf Grundlage von Eingaben und Beschwerden.
Ein Register für Lobbyisten gibt es noch nicht
Die Ansiedlung des Interessenbeauftragten im Bundestag und die Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss haben zwei wichtige Vorteile. Erstens versetzt dies den Beauftragten in die Lage, unlautere Handlungen aufzudecken. Die Organe der demokratischen Willensbildung bauen somit eine Selbstkontrollinstanz auf. Dadurch wird das Vertrauen der Bürger in das politische System gestützt, was wiederum zu einer verstärkten Beteiligung an ebenjenem politischen System führen soll. Zweitens ist diese Selbstkontrollinstanz unabhängig und der Zugang ist für Bürger leicht möglich. Die typischen Einwände gegen zu sanfte Selbstkontrollen gerade im wirtschaftlichen Bereich greifen daher nicht.
In gewisser Weise ist der Vorschlag der Degepol die Kulmination jahrelanger Debatten zwischen Politik, Interessenvertretung und Zivilgesellschaft. In Berlin sind in der Vergangenheit bereits diverse Konzepte diskutiert worden, um dem Vertrauensverlust der Bürger zu begegnen. Ethische Standards, Verhaltenskodizes und Qualitätsstandards sind entstanden. Der Deutsche Rat für Public Relations sanktioniert und rügt öffentlich das Fehlverhalten von Interessenvertretern.
Der Berliner Politikbetrieb wägt weiterhin Vor- und Nachteile eines verpflichtenden Lobbyregisters ab. Ein Register war eine Idee, die Transparency International und die Degepol bereits 2008 gemeinsam vorstellten: ein ambitioniertes Projekt, das bisher leider unvollendet bleibt. Denn der Bundestag lehnt mehrheitlich ein derartiges Register ab. Selbst die parlamentarische Opposition spricht in internen Runden davon, dass ein Lobbyregister nichts brächte. Außerdem tun sich die Abgeordneten selbst schwer, eine offene Grundsatzdebatte zu ihren Nebeneinkünften zu führen. Sie schrecken vor einer konsequenten und transparenten Trennung zwischen parlamentarischer Entscheidungsfindung als Mandatsträger und der anderweitigen Beteiligung im Beratungsprozess zurück.
Aus der Idee darf kein "zahnloser Tiger" werden
Mit dieser politischen Realität im Blick spricht die Degepol ihre Forderung nach einem Interessenbeauftragten aus: Wenn Transparenz und brancheninterne Selbstregulierung sowohl für manche Lobbyisten als auch für einige Politiker nur als Feigenblatt dienen, dann ist es dringend geboten, andere praktikable Maßnahmen in Betracht zu ziehen.
Die Idee darf dabei einerseits nicht zum sprichwörtlichen "zahnlosen Tiger" verkommen. Andererseits soll die Position nicht in eine staatliche Kontrollinstanz für Meinungen ausarten. Als solche kann und darf der Interessenbeauftragte nicht verstanden werden. So befasst er sich denn auch nicht mit den Inhalten der Kommunikation, sondern mit Form und Methodik der Interessenvertretung – unabhängig davon, ob von Industrieunternehmen, Gewerkschaften, NGOs, Beratungsunternehmen, Anwaltskanzlei oder Kirchen ausgeübt. Die Beurteilung von Inhalten bleibt dabei weiterhin ausschließlich den gesetzlich festgelegten Institutionen unterworfen.
Einfach zugängliche und verständliche Informationen sind unerlässlich
Mit dem Fokus auf die Methodik der Interessenvertretung kann der Interessenbeauftragte jede Art der Kommunikation im politischen Raum beleuchten. Dabei ist es nicht entscheidend, ob diese Kommunikation öffentlich erfolgt oder nicht. Bedeutsam ist einzig die Frage: Zielt die Kommunikation darauf ab, die an der politischen Willensbildung Beteiligten in unlauterer Weise zu beeinflussen? Die Beteiligten können Abgeordnete sein oder Vertreter der Exekutive, ebenso die Wählerschaft selbst. Zentral sind also nicht Überlegungen zum Absender der Kommunikation, sondern wer Adressat ist und auf welche Weise sich die Kommunikation vollzieht. Die Ergebnisse der Tätigkeit des Beauftragten werden zunächst den Betroffenen präsentiert, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im Anschluss werden die Berichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ein Jahresbericht beleuchtet zusätzlich das Gesamtbild der Interessenvertretung in Deutschland. Durch diese umfänglich transparente Arbeitsweise bekräftigt der Interessenbeauftragte seine Position als Kontaktpunkt für den fachlichen Austausch zu den grundlegenden Fragen der Interessenvertretung.
Es gibt durchaus Konsens in der Debatte um Vertrauen und Transparenz. Die Vertretung der eigenen Interessen steht jedem zu, garantiert vom Grundgesetz und als Ausdruck eines demokratischen Pluralismus. Mehrheitlich Zuspruch findet ebenso das eingangs erwähnte Streben nach Transparenz. Einfach zugängliche und verständliche Informationen sind Grundlage für die freie Meinungsbildung jedes Einzelnen. Andere Fragen unterliegen allerdings dem ständigen Wandel von veränderlichen gesellschaftlichen Normen und Werten: Was ist unzulässige Einflussnahme? Was unterscheidet sie von aufrichtigen und legitimen Formen der Teilhabe? Dass es keinen festen Kodex als Antwort auf diese Fragen gibt, ist jedoch kein Nachteil des vorgeschlagenen Konstrukts. Im Gegenteil: Der Interessenbeauftragte kann zur Ausgestaltung eines Regelwerks beitragen, indem er sich beispielsweise auf detaillierte Auslegungen des Bundesverfassungsgerichts beruft. Die Zeit ist reif. Eine Auseinandersetzung mit den Herausforderungen kann nicht mehr warten. Der Vorschlag der Degepol ist der Beginn eines offenen Austauschs mit Organen und Akteuren. Gemeinsam können wir die Rolle der Interessenbeauftragten entwickeln, um die Integrität der Interessenvertretung zu wahren. Gemeinsam schaffen wir so einen Ansprechpartner für alle Bürger, um Vertrauen in den politischen Prozess wieder aufzubauen.
Dominik Meier ist Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung (Degepol) und Inhaber von Miller & Meier Consulting.
Dieser Text erschien in der "Agenda" vom 22. September 2015 - einer Publikation des Tagesspiegels, die jeden Dienstag erscheint. Die aktuelle Ausgabe können Sie jeweils bereits am Montagabend im E-paper des Tagesspiegels lesen.
Dominik Meier