Interessenvertreter im Bundestag: Gericht fordert mehr Transparenz bei Lobbyisten-Zugang im Parlament
Ein Sieg für die Informationsfreiheit: Das Berliner Verwaltungsgericht verpflichtet den Bundestag zur Auskunft darüber, welche Firmen und Verbände ihre Vertreter in die Parlamentsgebäude schicken dürfen
Der Deutsche Bundestag muss den Zugang von Lobbyisten zum Parlament transparenter machen. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am Donnerstag, Bürger hätten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein Recht darauf zu erfahren, an welche Verbände Hausausweise vergeben worden seien. Jährlich stellt die Verwaltung mehr als 2000 solcher Erlaubnisse für Lobbyisten aus, die dann ohne weitere Kontrollen für ein Jahr passieren dürfen. In rund der Hälfte der Fälle ist öffentlich bekannt, in wessen Auftrag die Vertreter kommen. Bei der anderen Hälfte hält es der Bundestag bisher geheim. Grund dafür sind unterschiedliche Zugangsregeln. Danach wird ein Teil der Ausweise Verbänden erteilt, die in das beim Bundestag öffentlich geführte Lobbyregister eingetragen sind. Jedoch können auch andere, nicht eingetragene Interessenvertreter an die Pässe gelangen, wenn ein Parlamentarischer Geschäftsführer einer Fraktion den Zugang befürwortet.
Geklagt hatte das lobbyismuskritische Netzportal „abgeordnetenwatch.de“. Die Bundestagsverwaltung lehnte die Herausgabe der Informationen mit der Begründung ab, dass die Zeichnung von Anträgen durch die Parlamentarischen Geschäftsführer eine parlamentarische Angelegenheit sei, mandatsbezogene Informationen betreffe und Rückschlüsse auf einzelne Personen erlaube. Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Bei der Ausgabe von Hausausweisen handele es sich um eine Verwaltungstätigkeit des Bundestags, nicht um spezifisch parlamentarisches Handeln. Das gelte auch, soweit die Parlamentarischen Geschäftsführer die Anträge über die Vergabe von Hausausweisen zeichnen und damit befürworten. Die Freiheit des Abgeordnetenmandats sei nicht betroffen. Die Zahl der vergebenen Hausausweise und die Liste mit den Namen der Verbände ließen keine Rückschlüsse zu, welcher Parlamentarische Geschäftsführer welcher Fraktion für welchen Verband gezeichnet habe. Auch ein Rückschluss auf die Namen einzelner Abgeordneter oder Vertreter der Verbände sei nicht hinreichend wahrscheinlich.
Die Bundestagsverwaltung hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, steht insbesondere zu erwarten, dass die Namen von Wirtschaftsunternehmen publik werden, die ihre Vertreter direkt in den Bundestag entsenden. „abgeordnetenwatch.de“ will erfahren haben, dass diese dort teilweise sogar an Gremiensitzungen teilnehmen. Linke und Grüne haben aufgrund des öffentlichen Drucks bereits offengelegt, für welche Verbands- und Unternehmensvertreter sie Hausausweise befürwortet haben. Union und SPD sperren sich.
Jost Müller-Neuhof
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