Vier Dutzend Wahlkreise weniger: Wie FDP, Linke und Grüne das Wahlrecht reformieren wollen
Noch mehr als 709 Abgeordnete im Bundestag? Die drei kleinen Fraktionen machen jetzt Druck mit einem eigenen Reformgesetz zum Wahlrecht.
In die Debatte um das Wahlrecht für den Bundestag kommt neuer Schwung. FDP, Grüne und Linke stellten am Freitag einen Gesetzentwurf vor, um eine Vergrößerung wie 2017 zu verhindern. Das Parlament, dessen Mindestgröße 598 Sitze beträgt, hat seither wegen der Vielzahl von Überhängen und Ausgleichsmandaten eine Größe von 709 Abgeordneten. Nach den aktuellen Umfragen wäre mit dem bisherigen Wahlsystem mit einem Bundestag von bis zu 800 Abgeordneten zu rechnen. Seit zwei Jahren versuchen die Fraktionen, das Problem der unberechenbaren Größe des Bundestags in den Griff zu bekommen – bislang ohne Erfolg. Eine von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) geleitete Arbeitsgruppe hatte sich im Frühjahr ergebnislos aufgelöst, ein Kompromissvorschlag Schäubles stieß letztlich bei keiner Fraktion auf ungeteilte Gegenliebe. Nun wollen die drei kleinen Fraktionen Druck machen, indem sie ihren Vorschlag – der auch in der Arbeitsgruppe schon besprochen worden war - als Gesetzentwurf vorlegen, den sie nun zügig ins Parlament einbringen wollen.
Kern des Vorschlags der Dreier-Allianz ist, die Zahl der Wahlkreise von jetzt 299 auf 250 zu verringern. Damit gäbe es entsprechend weniger Direktmandate – was wiederum das Potenzial für Überhange verringert. Direktmandate gehen an die Wahlkreissieger bei den Erststimmen und sind garantiert. Gewinnt eine Partei allerdings mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil – also dem Parteienproporz – insgesamt an Sitzen zusteht, dann kommt es zu Überhängen und damit zu Ausgleichsmandaten für andere Parteien, damit das Sitzverhältnis wieder dem Stimmenverhältnis entspricht. Als relativ stärkste Partei hat die Union zuletzt sehr viele Direktmandate gewonnen und damit den Ausgleich bis auf 709 Sitze ausgelöst.
Widerstand in der Union
Die Vergrößerung der Mindestsitzzahl auf 630 begründen FDP, Grüne und Linke damit, dass so die Überhangproblematik besser in den Griff zu bekommen sei. Denn um Überhänge bei einer Zahl von 598 Mindestsitzen einigermaßen sicher auszuschließen, müsste die Zahl der Wahlkreise sogar bis auf 200 oder darunter reduziert werden. Das allerdings lehnt die Unions-Fraktion vehement ab – auch die nun vorgeschlagene Verringerung auf 250 geht ihr zu weit. Der Gesetzentwurf der Dreier-Allianz kann Überhänge auch nicht ausschließen, allerdings landet man immer bei einer kleineren Bundestagsgröße als nach dem bisherigen Wahlrecht. Doch können es auch, je nach Wahlergebnis, wieder nahe an 700 Mandate werden. Ein Eingriff in den bisherigen Modus der bundesweiten Verteilung der Sitze soll diese Entwicklung aber zusätzlich eindämmen.
Während CDU und CSU bisher alle Vorschläge ablehnen, die auf weniger Wahlkreise hinauslaufen (die Unionsfraktion besteht weitgehend aus Wahlkreissiegern mit Direktmandat), ist die Position der SPD noch unklar. FDP, Grüne und Line hoffen, sie nun mit ins Boot zubekommen – dann hätte der Gesetzentwurf eine Mehrheit. Der FDP-Wahlrechtsexperte Stefan Ruppert sagte, der „minimalinvasive“ Vorschlag sei so angelegt, dass er die Wähler nicht mit großen Veränderungen irritiere. Die Union forderte er auf, ihre „Blockadehaltung“ aufzugeben. Britta Haßelmann von den Grünen betonte, mit dem Dreier-Vorstoß sei „die Zeit der Absichtserklärungen vorbei“, Union und SPD müssten sich nun dazu verhalten. Der Linken-Abgeordnete Friedrich Straetmanns hält eine Einigung für machbar, denn der Vorschlag „tut allen Parteien gleichmäßig weh“.