zum Hauptinhalt
Doch keine Pflichtbuße für säumige Steuerzahler.
© dpa

Mehr Zeit bei der Steuererklärung: Wer bummelt, muss nun doch nicht immer zahlen

Der Plan war: 25 Euro Zuschlag pro Monat ohne Wenn und Aber, wenn die Frist zur Steuererklärung versäumt wird. Doch der Bundestag hat ein Einsehen.

Rückzieher in letzter Minute: Wer seine Steuererklärung zu spät einreicht, muss nun doch nicht damit rechnen, in jedem Fall einen Strafzuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat zu zahlen. Das beschloss der Finanzausschuss des Bundestags am Mittwoch, nachdem sich die Fachleute der Koalitionsfraktionen zuvor auf einige Änderungen am so genannten Steuermodernisierungsgesetz geeinigt hatten.

Wie der SPD-Finanzpolitiker Frank Junge sagte, wird der Verspätungszuschlag ab 2017 nur von Steuerpflichtigen verlangt, die ihre Erklärung über Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine einreichen. „Zudem soll er nicht zwingend verhängt werden in Fällen, in denen keine Steuer festgesetzt wird oder eine Erstattung zu erwarten ist“, ergänzte Junge. Wer seine Steuerklärung selber macht, ob auf Papier oder elektronisch, ist noch besser dran: Hier bleibt es beim bisherigen Verfahren, dass das Finanzamt nach eigenem Ermessen handeln kann – also auch ein Auge zudrücken darf, wenn die Erklärung etwas später als vorgeschrieben eintrudelt.

Kein Automatismus

Eine automatische Erhebung des Zuschlags vom ersten Tag nach der Einreichungsfrist an, wie zunächst geplant, wird es somit nicht geben. Der Tagesspiegel hatte am Wochenende über das Vorhaben eines Pflichtzuschlags berichtet – nun hat der Finanzausschuss den Gesetzentwurf entschärft und die Verpflichtung für die Finanzbehörden gestrichen. Der Zuschlag sollte nach den Plänen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zunächst mindestens 50 Euro im Monat betragen; das wurde auf Druck der SPD dann schon in den ersten Beratungen im Ausschuss auf 25 Euro gesenkt.

Laut Junge konnte die SPD-Fraktion auch durchsetzen, dass die Abgabefrist für die Steuererklärung auch für „Selbsteinreicher“ verlängert wird. Das sollte zunächst nur für Steuerzahler gelten, die dafür Hilfe in Anspruch nehmen durch Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe. Deren Einreichungsfrist wurde von Ende Dezember auf Ende Februar verlängert (was bedeutet, dass die Steuererklärung für 2016 spätestens am letzten Februartag des Jahres 2018 beim Finanzamt eingehen muss). Steuerzahler, die ihre Erklärung selber machen, müssen vom kommenden Jahr an nicht mehr Ende Mai liefern, sondern erst Ende Juli.

Bund der Steuerzahler ist froh

Der Bund der Steuerzahler begrüßte den Beschluss des Finanzausschusses. Damit müssten die Bürger für den Zeitraum bis Ende Juli künftig keine Fristverlängerung mehr beantragen, stellte Verbandschef Reiner Holznagel fest. Oft sei das nötig gewesen, weil noch Unterlagen von Fonds oder Vermietern fehlten. „Die Finanzämter beginnen ohnehin erst im März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen, sodass es nur gerecht ist, wenn auch die Bürger mehr Zeit für die Erklärung bekommen“, sagte Holznagel.

Ziel des Steuermodernisierungsgesetzes, das der Bundestag an diesem Donnerstag verabschieden will, ist freilich weniger die Straffestsetzung für Bummler – vor allem geht es dabei um den Umstieg auf das elektronische Verfahren bei der Steuererklärung und bei der Steuerfestsetzung durch das Finanzamt. Steuerzahler sollen dazu gebracht werden, ihre Erklärungen über das elektronische Elster-System einzureichen – ein Anreiz dafür ist, dass ab 2017 keine Belege mehr eingereicht werden müssen. In den Finanzämtern soll das Verfahren weiter automatisiert werden – die normalen Steuererklärungen, bei denen keine größeren Ausnahmen vorliegen, sollen künftig weitgehend vom Computer geprüft werden.

Albert Funk

Zur Startseite