Mitgliedervotum zur GroKo: Wenn die SPD-Basis doch nicht will
Wie geht es weiter, wenn die SPD-Basis die große Koalition ablehnen sollte? Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kommt dabei eine wichtige Rolle zu.
Wenn die SPD-Basis die große Koalition ablehnt, bricht keine Staatskrise aus. Die Schöpfer des Grundgesetzes konnten sich zwar im Traum nicht vorstellen, dass Parteien reihenweise ihr Heil in der Opposition suchen. Ihre Verfassung kommt aber auch mit solchen unwahrscheinlichen Fällen klar. Nur wird der Weg zu einer neuen Regierung noch einmal schwieriger und umständlicher als alle Wege bisher.
Im Fall des Falles ist zunächst wieder Frank-Walter Steinmeier am Zug. Der Bundespräsident würde, nachdem ihn die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel amtlich unterrichtet hat, alle Fraktionen im Bundestag zu einer neuen Gesprächsrunde bitten. Allgemein wird erwartet, dass Steinmeier speziell der FDP noch einmal ins staatsbürgerliche Gewissen reden würde. Er muss aber damit rechnen, dass sich FDP-Chef Christian Lindner auf dem Ohr taub stellt und das Ergebnis der Gesprächsrunden lautet, dass es keine Regierungsmehrheit gibt.
Steinmeier müsste dann trotzdem beizeiten dem Bundestag einen Vorschlag zur Kanzlerwahl machen. Denn das Grundgesetz lässt keine Abkürzung zu – selbst wenn alle Beteiligten Neuwahlen wollten, müssten sie vorher die vorgeschriebene Wahlprozedur absolvieren.
Merkel könnte sogar versehentlich gewählt werden
Nach Stand der Dinge hieße der Wahlvorschlag Angela Merkel. Im ersten Wahlgang zählt nur die absolute Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages.
Würde Merkel sozusagen versehentlich diese mindestens 355 Stimmen bekommen, wäre sie als Kanzlerin gewählt. In der Union halten manche das für denkbar, wenn Abgeordnete aus anderen Parteien aus Angst vor Neuwahlen die eigentlich unerwünschte Kandidatin unterstützen. Aber das wäre ein sehr kurzsichtiges Verhalten, denn eine Kanzlerin ohne echte Mehrheit kann danach jederzeit mit einer Vertrauensfrage den Weg zur Neuwahl erzwingen.
Fällt Merkel also erwartungsgemäß durch, kann der Bundestag innerhalb von zwei Wochen beliebig viele neue Anläufe unternehmen, in denen wieder die Kanzlermehrheit gefragt wäre. Das Parlament kann die Frist aber auch einfach verstreichen lassen. Sofort danach muss jedoch ein dritter Wahlgang stattfinden. Dann genügt die einfache Stimmenmehrheit.
Anschließend ist ein letztes Mal Steinmeier gefragt. Der Bundespräsident könnte eine mit Minderheit gewählte Kandidatin Merkel zur Kanzlerin ernennen. Er darf in seiner Bedenkfrist von einer Woche aber auch den Bundestag auflösen und damit den Prozess zur Neuwahl einleiten. Würde Merkel ihm erklären, dass sie keine Minderheitsregierung führen will, würde Steinmeier sie kaum dazu zwingen. Spätestens 60 Tage danach hätten die Wähler das Wort. Und dann kämen wieder Sondierungen.