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Kerze mit der Aufschrift "Für unsere Heimat" bei rechtsextremer Demo in Berlin
© AFP/Tobias SCHWARZ

Demo in Berlin: Wenn der Rechtsstaat die Rechtsextremen gewähren lässt

Eine Demo in Berlin offenbart das Dilemma des Rechtsstaates: Er muss seinen geistigen Feinden mitunter zusehen. Wehrlos ist er deshalb nicht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Lorenz Maroldt

Der 9. November ist der Tag großer Worte, er markiert bedeutende Daten deutscher Geschichte. In diesem Jahr stand der 9. November 1938 im Zentrum des Gedenkens, 80 Jahre nach den antijüdischen Pogromen, an denen sich viele Bürger berauschten. Sie schlugen die Scheiben von Geschäften ein, jagten ihre Nachbarn auf die Straße, brannten Synagogen nieder.

Bei der Gedenkveranstaltung des Zentralrats der Juden sagte die Bundeskanzlerin: „Wir müssen uns deshalb fragen: Was haben wir aus der Vergangenheit wirklich gelernt?“ Merkels Schlussfolgerung: Der Staat müsse „entschieden gegen jede Art von Ausgrenzung und Antisemitismus vorgehen“, die Erinnerung dürfe „nicht von der Gegenwart abkoppelt“ werden. Aber was heißt das konkret?

Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

Berlins Innensenator Andreas Geisel, ein Vertreter des Staates, ließ seine Behörde eine von bekannten Rechtsextremisten für diesen 9. November angekündigte Demonstration verbieten, die Begründung: „Das Schutzgut der öffentlichen Ordnung wäre bei Durchführung des vorliegenden Aufzugs nachhaltig beeinträchtigt.“ Obwohl die als „Trauermarsch für die Toten der Politik“ geführte Demonstration laut Anmeldung der Opfer des DDR-Grenzregimes gedenken sollte, werde sie wegen der Vorgeschichte der Initiatoren und ihrer Verflechtung in einschlägige Netzwerke „als rechtsextremer Aufmarsch verstanden“. Am Tag, der „in der Kollektiverinnerung als Reichspogromnacht präsent“ ist, sei das „nicht hinnehmbar“.

Geisel wurde gewarnt, von seiner Behörde und aus den Reihen der Koalition: Die Begründung ist zu schwach. Und so sah es auch das Verwaltungsgericht: Das Verbot sei „offensichtlich rechtswidrig“, ihm stehe die hohe Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit entgegen. Allein die Vermutung, das sittliche Empfinden der Bürger könne erheblich gestört werden, reiche nicht aus.

Der Fall offenbart einmal mehr das Dilemma, in dem sich der demokratische Rechtsstaat befindet: Er muss seine geistigen Feinde gewähren lassen, oder er ist keiner mehr. Das unterscheidet und schützt ihn, denn der politischen Willkür sind so Grenzen gesetzt. Das weiß natürlich auch der Innensenator, der das Risiko des Scheiterns kannte. Er wollte dennoch nicht wort- und wehrlos das eigentlich Unerträgliche ertragen: Rechtsextremisten, die eine „U-Bahn nach Auschwitz“ fordern, die für „Kopftuchverbrennungen“ werben und am 80. Jahrestag der Nazi-Pogrome in flackerndem Kerzenlicht am Reichstag vorbeimarschieren. Deshalb war das Verbot eher mutig als naiv, denn die juristische Niederlage, die auch eine politische ist, nahm Geisel dafür ebenso in Kauf wie Hohn und Häme der Extremisten, die den Rechtsstaat, den sie abschaffen wollen, missbrauchen und lächerlich machen.

Nicht wegsehen, sondern widerstehen

Und das Dilemma wird noch verschärft durch den Umstand, dass jede Beschäftigung mit einer solchen „Demonstration“, angemeldet als „Kleinstveranstaltung“, deren Bedeutung zugleich überhöht. Kein Verbot, keine Gegendemonstration, kein Leitartikel – und der Umzug wäre kaum jemandem aufgefallen. Aber nicht alles, was der demokratische Rechtsstaat gewährt, muss die demokratische Gesellschaft fatalistisch ertragen. Vor allem das bedeutet es ja, aus der Vergangenheit zu lernen: nicht wegsehen, sondern widerstehen.

Und was heißt das nun für den Innensenator? Dass er besser beim nächsten Mal der Versuchung widersteht, in der falschen Rolle das Richtige zu tun. Als Bürger und SPD-Funktionär kann er demonstrieren, argumentieren und agitieren, er kann sich den Feinden der Demokratie entgegenstellen, kann sie aus seinem Haus und dem seiner Partei verweisen. Als Innensenator schützt er das Recht und weist seine Beamten an, Verstöße gegen Auflagen bei Extremistenmärschen konsequent zu verfolgen. Eine geteilte Gewalt ist eine starke Gewalt zum Schutz der Demokratie. Auch das haben wir aus der Geschichte gelernt.

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