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Streit um Rollstuhl und Reha: Im Umgang mit Widersprüchen verhalten sich etliche Krankenkassen nicht korrekt.
© Thilo Rückeis

Bericht von Patientenberatern: Weiter Ärger mit Krankenkassen

Trotz Mahnung verhalten sich etliche Krankenkassen bei Widerspruchsverfahren nach wie vor nicht rechtskonform. Das berichten Patientenberater.

Der Beratungsbedarf der Krankenversicherten zum Thema Covid-19 in den vergangenen Monaten war enorm. Das bekamen nicht nur Ärzte und Krankenkassen, sondern auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) zu spüren. Allein von März bis Mai sei man auf mehr als 22.000 Corona-Beratungen gekommen, bilanzierte Geschäftsführer Thorben Krumwiede. Seit dem Ausbruch der Pandemie hätten sich Fragen zum Coronavirus bei der UPD „zu einem der beratungsintensivsten Felder entwickelt“. Allerdings blieben für die Ratsuchenden auch die üblichen Themen relevant. Zuvorderst rangierten dabei im vergangenen Jahr Probleme mit Lieferengpässen bei  Arzneimitteln oder Ärger bei der Leistungsgewährung durch Krankenkassen.

Für 2019 listet der UPD-Patientenmonitor 128.070 Beratungen auf, fast alle davon per Telefon. Online-Beratung spielt nach wie vor kaum eine Rolle, ihr Anteil lag bei nicht einmal sechs Prozent. Insgesamt ist die Zahl der Beratungen erneut leicht gesunken, 2018 waren es noch 128.586, im Jahr davor sogar knapp 155.000. Auffällig in der Statistik ist aber vor allem, dass sich die Zahl der fremdsprachigen Beratungen um 20 Prozent verringert hat – obwohl Menschen mit schlechter Sprachkenntnis bekanntermaßen besondere Probleme mit dem Gesundheitssystem haben und die UPD ihren Service auch auf Türkisch, Arabisch und Russisch offeriert.

Lücken beim Krankengeld spielten für die Beratung eine deutlich geringere Rolle als in den Jahren zuvor. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, nannte das „ein ausgesprochen erfreuliches Ergebnis“. Das seit vielen Jahren bestehende Problem, durch Unterbrechungen in den Arbeitsunfähigkeitszeiten den Anspruch auf Krankengeld zu verlieren, habe „durch gesetzgeberische Maßnahmen, unter anderem aufgrund der Hinweise aus der Patientenberatung, im Sinne der Patienten gelöst werden“ können, freute sie sich.

Alte Menschen fühlen sich zu teuren Zahnimplantaten gedrängt

Im Gegenzug gewannen aber neue Probleme an Relevanz. In der zahnmedizinischen Versorgung etwa gebe es „Hinweise darauf, dass sich unterbliebene Aufklärungen zu Behandlungsalternativen häufen“, sagte der UPD-Geschäftsführer. Gerade ältere Menschen berichteten zunehmend, sich zu kostspieligen Versorgungen mit Implantaten gedrängt zu fühlen. „Hier sehen wir Anzeichen für eine Überversorgung, gerade weil es älteren Menschen oft besonders schwerfällt, ihre Rechte auf Aufklärung und Information einzufordern“, so Krumwiede. Einige Ratsuchende berichteten von bis zu acht geplanten Implantaten je Kiefer, heißt es in dem Bericht. Betroffene fühlten sich mit der Entscheidung überfordert und seien „vor allem wegen der hohen Kosten verzweifelt“.

Auch in den Bereichen Kieferorthopädie und Wurzelkanalbehandlung fühlten sich viele Ratsuchende nicht ausreichend über die Möglichkeit der Regelversorgung informiert. Als „beunruhigenden Trend“ beschreibt der Monitor zudem die offenbar zunehmende Neigung von Zahnärzten, Kinder in Vollnarkose zu behandeln. Dies könne aber „nur das Mittel der letzten Wahl sein“, mahnen die Berater – beispielsweise bei geistig behinderten Kindern mit starkem Kariesbefall.

Patientenbeauftragte fordert Kassenaufsicht zum Handeln auf

Wie in den Vorjahren entfielen zwei Drittel aller Anfragen auf rechtliche Themen. Ganz oben rangieren hier Fragen zu Leistungsansprüchen. Krumwiede beklagt hierzu eine vielfach unzureichende Kommunikation von Krankenkassen mit ihren Versicherten. Problematisch sei insbesondere, „dass es noch immer Kassen gibt, die entgegen klarer Anweisung des Bundesamtes für Soziale Sicherung weiterhin unzulässige Zwischennachrichten im Widerspruchsverfahren versenden“. Versicherte könnten meist nicht erkennen, ob es sich dabei bereits um eine Entscheidung handle und fühlten sich deshalb nicht selten dazu gedrängt, ihren Widerspruch zurückzunehmen.

Vielfach beschwerten sich Ratsuchende auch darüber, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht genügend über Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten aufklären. Die Patientenbeauftragte äußerte deshalb heftige Kritik. Es sei „nicht nachvollziehbar, dass dieses Problem weiterhin besteht“, sagte sie. Bereits im vergangenen Jahr habe die Aufsichtsbehörde die Krankenkassen ausdrücklich ermahnt, sich an die „klaren Vorgaben“ zum Ablauf des Widerspruchsverfahrens zu halten. Nun habe sie das zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung „gebeten, erneut tätig zu werden und sicherzustellen, dass alle ihm unterstellten Krankenkassen diese Vorgaben zukünftig einhalten“, sagte Schmidtke. Versicherte müssten sich „darauf verlassen können, dass alle Kassen rechtskonform und nachvollziehbar mit ihren Leistungsanträgen umgehen und sie fair behandeln“.

Jeder Vierte würde bis zu 200 Kilometer zum Krankenhaus fahren

Etwa fünf Prozent der Beratungen entfielen im vergangenen Jahr auf die Suche nach geeigneten Ärzten, Psychotherapeuten oder Kliniken. Das war eine Steigerung um rund ein Drittel. Die UPD gewinnt offenbar zunehmend eine Lotsenfunktion im System. Oft ging es bei solchen Anfragen auch um die Klage, keine zeitnahen Behandlungstermine zu bekommen. Die eigens dafür eingerichteten Terminservicestellen seien vielen Ratsuchenden nach wie vor unbekannt, heißt es in dem Bericht. Ob und inwieweit sich das durch die Zusammenlegung mit dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst ab Januar 2020 geändert habe, werde sich erst in der nächsten Bilanz zeigen.

Interessant ist auch der Befund, dass viele Patienten für eine gute Behandlung durchaus bereit sind, längere Wege in Kauf zu nehmen. Für den Besuch einer Arztpraxis gab jeder Zweite an, in einem Umkreis von bis zu 50 Kilometern zu suchen. Sechs Prozent würden dafür sogar bis zu 200 Kilometer fahren – und nur jedem Dritten wären schon Entfernungen von mehr als zehn Kilometern zu weit. Bei der Entscheidung für ein Krankenhaus könnten 27 Prozent eine Entfernung von bis zu 200 Kilometern akzeptieren. 14 Prozent gaben an, bundesweit zu suchen. 42 Prozent würden für eine Klinikbehandlung nicht weiter als 50 Kilometer fahren wollen.

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