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Markus Söder, Ministerpräsident in Bayern und CSU-Chef.
© Sina Schuldt/dpa

Reform der Grundsteuer: Was will Bayern?

Bei der Grundsteuer hat CSU-Chef Markus Söder seine Maximalpositionen nicht durchsetzen können. Aber ohne bayerische Handschrift soll die Reform nicht sein.

Der Finanzminister Markus Söder war selten in Berlin und schwänzte die Konferenzen mit seinen Länderkollegen gern. Der Ministerpräsident Söder ist häufiger in der Bundeshauptstadt. Zumal er auch CSU-Chef ist und daher Mitglied im Koalitionsausschuss. Dort saß er am Donnerstagabend mit den anderen Koalitionsspitzen zusammen. Sein Petitum, das allerdings die Runde nicht lange beschäftigte, war die Grundsteuer. Söder und sein Finanzminister Albert Füracker hadern mit dem Reformvorschlag, auf den sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und alle Länder außer Bayern verständigt haben. Immer noch zu bürokratisch, immer noch zu kompliziert, immer noch eine Gefahr für die Mieter, deren Belastung über die Umlage auf die Nebenkosten steigen könnte. Es ist halt nicht das Flächenmodell herausgekommen in den Verhandlungen, das Bayern gern gehabt hätte, sondern ein wertbasiertes Modell.
Und deshalb will Söder nun „die Koalitionskarte auf Bundesebene“ spielen, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Eine „Arbeitsgruppe der Koalition“ ist sein Anliegen. Sie soll sich um das Problem kümmern, dass Bayern sich im Länderkreis in der Minderheit befindet. Die ist aus Münchener Sicht zwar nicht ganz so einsam, weil Söder meint, viele Länder hätten "intern" Skepsis gegenüber dem von Scholz vorgelegten Modell, das im Lauf der Gespräche vereinfacht wurde. Aber tatsächlich haben alle Länder dem Bundesminister nun aufgegeben, auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Die Arbeitsgruppe scheint nun darin zu bestehen, dass Scholz sich mit den Bayern noch einmal zusammensetzen wird.

Nicht blockieren, aber verändern

Blockieren will Söder das Vorhaben offenbar nicht. Aber irgendwie soll die Grundsteuerreform doch noch ein bisschen bayerische Handschrift bekommen. Da die beiden Hauptanliegen nicht durchzusetzen waren (neben einer reinen Flächenorientierung ohne jede Wertkomponente hatte man in München zunächst damit geliebäugelt, die Gesetzgebungszuständigkeit an die Länder zu delegieren), soll es nun wohl um Öffnungsklauseln gehen.

Söder warb wohl auch deshalb am Freitag im Bundesrat eindringlich dafür, dass die Länder ihre Eigenständigkeit künftig wieder stärker betonen sollten. Öffnungsklauseln oder Abweichmöglichkeiten im Bundesgesetz würden bedeuten, dass Länder eigene Akzente setzen können. Konkret geworden ist Söder aber nicht. Solche Öffnungsklauseln könnten allerdings auch für andere Länder interessant sein. Ein Hintergrund der bayerischen Widerspenstigkeit: Bei der angestrebten Aufkommensneutralität – das Grundsteuervolumen insgesamt soll nicht steigen – kämen auf Bayern bei einem Wertmodell wohl höhere Belastungen im Finanzausgleich zu als bei einem reinen Flächenmodell.

Wollte Bayern es tatsächlich allein regeln, müsste Söder jetzt bald das Stoppsignal geben. Denn das Bundesverfassungsgericht, das die Reform vor einem Jahr verlangt hat, setzte eine Frist bis Ende 2019 für die Neuregelung. Bis dahin müsste dann zum einen wohl auf Bundesebene ein Freigabegesetz zugunsten der Länderzuständigkeit verabschiedet werden, zum anderen aber müssten neue Landesgesetze her. Dann aber würde mutmaßlich in den Länderkoalitionen das Ringen aufs Neue beginnen. Da die Steuer allein den Kommunen zufließt – aktuell sind es 14 Milliarden Euro im Jahr –, haben Städte, Gemeinden und Kreise kein großes Interesse an Verzögerungen. Sie setzen darauf, dass die Steuer weiter verlässlich fließt. Und alle Kommunalverbände haben sich gegen das Flächenmodell ausgesprochen.

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