Ein Zwischenruf: Was, wenn der Erbe ein Nichtsnutz ist?
Jemand, der Aktien oder Häuser erbt, kann ebenso zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen wie einer, der eine Firma besitzt. Deshalb gibt es nur zwei vernünftige Entscheidungen zur Erbschaftsteuer. Ein Kommentar
Was unterscheidet ein Unternehmerkind von einem Kind anderer Eltern? Familienunternehmer sagen, dass ihre Kinder mit einem größeren Bewusstsein für Verantwortung aufwachsen. Sozialisten sagen, dass Unternehmerkinder mit Privilegien aufwachsen, die sie nicht verdient haben. Manche Lehrer sagen, Unternehmerkinder erkenne man sofort an ihrem selbstbewussten Auftreten. Die Juristen wissen es ganz genau: Ein Kind, das ein Unternehmen erbt, muss für das Erbe wahrscheinlich keine Steuern bezahlen. Ein anderes, das Geld, Sparbücher, Häuser, Aktien oder Schmuck erbt, zahlt dagegen Erbschaftsteuer. Ist das richtig? Nein.
Warum nicht auch für Unternehmer?
Es gibt viele gute Gründe für ein Land, auf eine Erbschaftsteuer zu verzichten. Schließlich wurde das Geld schon einmal versteuert. Außerdem ist es gut, wenn es eine Sparkultur gibt, wenn die Menschen also Geld für das Alter, für Krankheiten oder für die Kinder und Enkel zurücklegen. Würden sie das auch tun, wenn der Staat das Geld nach dem Tod komplett einzöge? Wahrscheinlich nicht. Deshalb ist es richtig, mit der Erbschaftsteuer vorsichtig umzugehen.
Wenn man aber Erbschaftsteuern erhebt, warum dann nicht auch für Unternehmen? Die Arbeitsplätze in einer florierenden Firma blieben auch erhalten, wenn das Unternehmen nach dem Tod des Eigentümers aufgeteilt oder verkauft werden müsste. Der Unternehmenswert wäre vielleicht sogar höher, wenn die Firma jeweils nach einer Generation die Erbschaftsteuer wieder verdient haben müsste, also zu einer dynamischen Entwicklung gezwungen würde. Außerdem: Was, wenn der Erbe ein Nichtsnutz ist, der angestellte Prokurist der bessere Nachfolger wäre? Heute wird der Nichtsnutz in der Regel trotzdem Chef, er hat den Laden ja geerbt. Bei einer Erbschaftsteuer auch für Unternehmen bekäme der Prokurist eher eine Chance, die Firma zu übernehmen.
Dazu kommt: Ein Erbe, der Geld, Aktien oder Häuser erbt, kann ebenso zum Erhalt von Arbeitsplätzen und von Wohlstand beitragen wie einer, der eine Firma besitzt. Sind Jobs in der Hausverwaltung schlechter als solche in Fabriken? Sicher nicht. Deshalb gibt es nur zwei vernünftige Entscheidungen zur Erbschaftsteuer: Entweder man verzichtet auf sie. Oder sie wird für alle gleich erhoben – zu so niedrigen Sätzen, dass es keine Steuerflucht gibt.
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