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Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) kommen mit Gesichtsmaske zur wöchentlichen Kabinettssitzung.
© John Macdougall/POOL afp/dpa

Hilfe in Lockdown-Zeiten: Was muss ich jetzt wissen, wenn ich...?

Kita, Schule, Homeoffice, Freunde - mit härteren Einschränkungen will die Politik die Pandemie in den Griff bekommen. Wie Betroffene entlastet werden sollen.

Bund und Länder haben den Lockdown verlängert. Bis 31.Januar gelten die im Dezember beschlossenen Maßnahmen fort. Der Ansatz ist klar: Kontakte sollen länger und mit den Verschärfungen auch noch intensiver als bisher eingeschränkt werden. Damit lassen sich auch alle Beschlüsse erklären, die über die Vereinbarungen vom Dezember hinausgehen. Was muss ich jetzt wissen, wenn ...

... ich Kinder betreuen muss?

Im Lockdown im letzten Frühjahr haben viele berufstätige Eltern die Erfahrung gemacht: Vom heimischen Schreibtisch aus zu arbeiten und nebenher die Kinder vernünftig bei ihren Schulaufgaben zu unterstützen, ist nicht wirklich möglich.

Um Familien in der Zeit von erneuten Kita- und Schulschließungen zu unterstützen, will die Koalition deshalb den Anspruch auf Kinderkrankentage ausweiten. Normalerweise ist das Kinderkrankengeld für den Fall vorgesehen, dass Eltern zu Hause bleiben müssen, um den kranken Nachwuchs zu betreuen. Doch nun soll es auch dann gezahlt werden, wenn Kinder zu Hause bleiben müssen, weil Kita oder Schule pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.

Der zeitliche Anspruch soll verdoppelt werden: Statt bisher zehn Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil soll es in diesem Jahr 20 geben, Alleinerziehende sollen bis zu 40 Tage geltend machen können. Viele Details dieser Regelung sind noch unklar, das Bundesgesundheitsministerium will einen entsprechenden Gesetzenwurf erst “zeitnah“ vorlegen.

Die Krankentage sind bisher an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie können nur in Anspruch genommen werden für Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind. Da die Leistung außerdem von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird, müssen die Eltern gesetzlich versichert sein, Privatversicherte bekommen kein Kinderkrankengeld.

Gezahlt werden bis zu 90 Prozent des entgangenen Netto-Arbeitsentgelts, nach oben ist die Leistung gedeckelt (70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, das sind aktuell umgerechnet 112,88 Euro pro Tag). Finanziell dürfte sich diese Möglichkeit für viele Eltern eher lohnen als der schon geltende Sonderurlaub aus dem Infektionsschutzgesetz, bei dem nur 67 Prozent des Nettogehalts als Entschädigung für den Verdienstausfall gezahlt werden, maximal 2016 Euro im Monat.

Noch unklar ist, wie die Kinderkrankentage beantragt werden können – und ob und welche Ansprüche es zum Beispiel für Selbstständige geben wird.

...ich ein Schulkind in Berlin habe?

Der Berliner Senat hat sich am Mittwoch auch auf einen Fahrplan für die Wiedereröffnung der Schulen geeinigt, bis dahin wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Für abschlussrelevante Jahrgänge soll es ab Montag, 11. Januar, wieder in halben Lerngruppen Wechselunterricht geben. Das betrifft Schüler, die sich derzeit auf das Abitur, den MSA oder den Berufsschulabschluss vorbereiten. Betroffen sind die Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 an Gymnasien und 9, 10, 12, 13 an Integrierten Sekundarschulen.

Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 1 bis 3 sollen ab 18. Januar in wechselnden Gruppen an den Schulen unterrichtet werden. Es solle ein Präsenzunterricht für jede Schülerin und jeden Schüler von mindestens drei Stunden am Tag sichergestellt werden, sagte Kultursenator Klaus Lederer (Linke).

Ab 25.Januar sollen dann die vierten bis sechsten Klassen folgen, in den Präsenzphasen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Klassenstufe 5 auch im Unterricht. Nach den Winterferien am 8. Februar sollen alle in halber Klassenstärke und abwechselnd den Unterricht besuchen. Ab 15. Februar soll der Unterricht dann wieder hochgefahren werden. Zur Kontaktvermeidung soll der Unterricht nach Jahrgangsstufen organisiert werden.

Das derzeit laufende Probejahr an Gymnasien für Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen wird ausgesetzt. Die Entscheidung über das Probejahr erfolgt erst am Ende der Jahrgangsstufe 8.

... man in Berlin Freunde treffen will?

In Berlin gelten ab Sonntag schärfere Kontaktbeschränkungen. Der Senat beschloss eine Verlängerung des harten Lockdowns bis Ende Januar und verständigte sich auf eine neue Obergrenze für private Zusammenkünfte. Diese sind künftig nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Kinder sind von den Kontakt-Regeln nicht mehr ausgenommen. Ausnahme: Ist eine Person alleinerziehend, werden deren Kinder nicht mitgezählt, dürfen also zum Treffen mit einem weiteren Haushalt dazukommen. Damit will Berlin besondere Rücksicht auf die besondere soziale Lage von Alleinerziehenden nehmen und weicht damit von den Verabredungen auf Bundesebene ab.

Bisher gilt für private Treffen in Berlin eine Obergrenze von fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder zählen dabei nicht mit. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) appellierte eindringlich, dass die Menschen wie im ersten Lockdown im Frühjahr, als es still in der Stadt war, den Grundsatz „stay home“ ernst nehmen. „Jetzt haben wir trotz der Einschränkungen viel Leben in der Stadt“, sagte Müller.

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Kultursenator Lederer erinnerte daran, dass erst ab 16. Januar feststehe, wie sich die Feiertage auf das Infektionsgeschehen auswirken. Der Senat werde am 19. Januar erneut beraten. Sollten es die Infektionszahlen zulassen, könne über eine Lockerung der Ausgangsbeschränkung „neu nachgedacht“ werden.

Dabei hofft der Senat auch auf die Impfungen: Durch die zugesagte Lieferung von 30 000 Dosen Impfstoff pro Woche bekomme Berlin mehr Spielraum – auch um mehr medizinisches Personal in den Kliniken impfen zu können. Mit dem Erika-Hess-Eisstadion im Stadtteil Wedding ist nach der Arena das zweite Impfzentrum für den Betrieb startklar.

... ich im Home Office arbeiten will?

Zu einer kräftigeren Formulierung bei der Frage, ob nicht mehr Home Office angeraten wäre, konnten sich Bund und Länder nicht durchringen. So bleibt es beim Appell. „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

Der Wunsch besteht also, dass in den Betrieben so wenig wie möglich Arbeitnehmer tätig sind. Das mindert die Zahl derer, die in Bussen und Bahnen unterwegs sind. Und es verringert Kontakte am Arbeitsplatz. Nur ist das nicht einfach zu verfügen, denn es hängt davon ab, wie die Arbeit in einem Unternehmen organisiert ist, um über Home Office annähernd die Arbeitsergebnisse zu bekommen, die Kunden erwarten.

Für Belegschaften und Betriebsräte ist der Appell ein Anlass, bei Geschäftsführungen und den Chefs Druck zu machen, wenn die technischen oder organisatorisch denkbaren Home-Office-Möglichkeiten nicht oder zu wenig genutzt werden. Lederer kritisierte, dass die Appelle noch zu wenig Anklang gefunden hätten. Zu wenige Arbeitgeber würden Mitarbeitern Homeoffice anbieten. Und noch immer würden zu viele Menschen, die nicht in relevanten Bereichen wie Krankenhäusern, Pflegediensten oder Müllabfuhr tätig sind, täglich zur Arbeit fahren.

...die 15-Kilometer-Regelung für Hotspots kommt?

Nach dem Bund-Länder-Beschluss zählte die neue Regel zum eingeschränkten Bewegungsradius von 15 Kilometern für Menschen aus Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 zu den meistdiskutierten. Berlin soll als Gesamtstadt behandelt werden und liegt derzeit deutlich unter der Schwelle.

Was passiert, wenn der Wert über die 200-Marke steigt, ist unklar. Dazu gebe es noch Abstimmungsbedarf mit Brandenburg, erklärte Kultursenator Lederer. Das Kabinett in Potsdam tage am Donnerstag, bis dahin werde es Gespräche geben Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) sagte, die Regelung sei im Hinblick auf Tagesausflüge in Flächenstaaten getroffen worden, um einen Ansturm in den Skigebieten zu unterbinden.

Für Berlin und Brandenburg sei zu klären, was genau für Berliner gelte, die nach Brandenburg wollen und umgekehrt. In Potsdam liegt die Sieben-Tage-Inzidenz derzeit bei 228,5.

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