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Die Inflation ist auf den höchsten Stand seit fast 30 Jahren geklettert.
© Patrick Pleul/dpa

Zuschuss für 710.000 Haushalte: Was die Ampel gegen die Inflation plant

Die Teuerung sorgt die Bürger: Nun bringt die Ampel Entlastungen auf den Weg. Doch was ist geplant – und was verspricht Finanzminister Lindner Steuerzahlern?

Wegen der stark gestiegenen Inflation will die Bundesregierung die Bürger mit mehreren Maßnahmen vor Mehrkosten schützen. Für gut 710.000 Haushalte soll es einen Energiekostenzuschuss geben – das erfuhr der Tagesspiegel aus Regierungskreisen. Nach den Plänen von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) soll es für einen Ein-Personen-Haushalt einmalig 135 Euro geben, für einen Zwei-Personen-Haushalt 175 Euro.

Für jede weitere Person ist ein Zuschlag von jeweils 35 Euro vorgesehen, wie aus einem Eckpunkte-Papier des Ministeriums hervorgeht, das dem Tagesspiegel vorliegt. Ein Vier-Personen-Haushalt würde einmalig 245 Euro bekommen. Im Bundeshaushalt sei mit Mehrkosten von fast 130 Millionen Euro zu rechnen.

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Die Pläne sind bereits in der Ressortabstimmung und sollen vom Kabinett am 26. Januar beschlossen werden. Geplant ist, dass das Gesetz bis Juni in Kraft tritt, bevor die Nebenkostenabrechnungen eintreffen. Antragsberechtigt sind alle, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Die Auszahlung soll über die Wohngeldbehörden der Länder erfolgen.

Strom- und Energiepreise klettern unaufhörlich

Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) kritisierte zuletzt auch teils massive Strompreissteigerungen. Kunden einiger Billiganbieter waren Verträge gekündigt worden, weil die Unternehmen aufgrund rasant steigender Preise am Beschaffungsmarkt kein Geld mehr verdienen konnten. Betroffene Verbraucher mussten in die viel teurere Grundversorgung wechseln. „Wenn einzelne Stromanbieter für die Kilowattstunde jetzt mehr als 70 oder gar 90 Cent verlangen, dann halte ich das für extreme Ausschläge“, hatte Lemke der Nachrichtenagentur Reuters gesagt. „Auch wenn die Beschaffungskosten steigen, sind derart horrende Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt.“

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert betonte, dass gerade einkommensschwache Haushalte stärker geschützt werden müssten. Schon seit Wochen steigen die Preise für Strom und Gas teils drastisch. In 692 Fällen haben Stromgrundversorger ihre Preise erhöht oder dies angekündigt, teilte das Online-Portal Check24 am Montag mit. Die Zuschläge lägen im Schnitt bei 65,1 Prozent. Betroffen seien gut 4,3 Millionen Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden bedeute dies Zusatzkosten von 1068 Euro pro Jahr. SPD-Generalsekretär Kühnert rief die Strom- und Gasversorger auf, „unter allen Umständen“ Strom- und Gassperren zu verhindern.

Inflation auch Thema bei Kabinettsklausur

Am 21. Januar kommt das Kabinett der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP zu einer Klausur im Kanzleramt zusammen, dann soll auch geschaut werden, ob die Maßnahmen ausreichen.

Die Inflation ist 2021 auf dem höchsten Stand seit fast 30 Jahren. Rasant gestiegene Energiepreise, Lieferengpässe sowie das Ende der zeitweiligen, Pandemie-bedingten Mehrwertsteuersenkung trieben die Jahressteuerung nach Schätzung des Statistischen Bundesamtes auf 3,1 Prozent, den höchsten Wert seit 1993. Allein im Dezember kletterte die Teuerungsrate auf 5,2 Prozent, das lässt sich auch höheren Preisen in Supermärkten ablesen.

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Plant einen Heizkostenzuschuss für Geringverdiener: Bauministerin Klara Geywitz, SPD.
Plant einen Heizkostenzuschuss für Geringverdiener: Bauministerin Klara Geywitz, SPD.
© Foto: Marcus Brandt/dpa

Lindner will an die "kalte Progression" ran

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ließ erklären, dass vor allem mittlere Einkommen durch den in Inflationszeiten besonders drohenden Effekt der kalten Progression nicht stärker belastet werden sollen. Das Finanzministerium strebe eine Ausgestaltung der Einkommensteuertarife an, „die auch einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression vorsieht“, sagte ein Sprecher. Es gebe hier auch verfassungsrechtliche Vorgaben bezüglich der Grund- und Kinderfreibeträge, die dann immer entsprechend angepasst werden müssten.

Dafür würden sowohl der Existenzminimum-, als auch der Progressionsbericht herangezogen, die bis zum Herbst vorliegen sollen. „Wir werden dann in den jeweiligen Steuergesetzen im Einzelnen darlegen, wie hoch das ausfällt und welche Summen davon betroffen sind.“

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