Europa ist Alltag: Was das Europaparlament seit 2014 geleistet hat
EU-Gesetze haben für Verbraucher oft unmittelbare Auswirkungen. Eine Übersicht über Initiativen und Entscheidungen des Europaparlaments in dieser Wahlperiode.
Das Europaparlament hat in der vergangenen fünfjährigen Legislaturperiode zahlreiche EU-Gesetze verabschiedet. Für Verbraucher, Unternehmen und Internet-Nutzer haben die Gesetze unmittelbare Auswirkungen. Eine Übersicht über die Initiativen und Entscheidungen des Parlamentes, bevor es am 26. Mai neu gewählt wird:
Plastiktüten
Die EU-Länder müssen den Verbrauch der leichten Plastiktüten verringern, die häufig in Supermärkten ausgegeben werden. So steht es in einem Beschluss des Europaparlaments vom April 2015. Laut dem Beschluss müssen die Mitgliedstaaten zwischen zwei Verpflichtungen wählen: Entweder sorgen sie dafür, dass bis Ende 2019 der jährliche Verbrauch im Durchschnitt nicht mehr als 90leichte Kunststofftragetaschen pro Person beträgt. Bis 2025 soll dann der Verbrauch noch einmal sinken – auf höchstens 40 Plastiktüten pro Person. Wenn die Mitgliedstaaten diesen Weg nicht beschreiten wollen, müssen sie anderenfalls sicherstellen, dass leichte Plastiktüten bis Ende 2018 in den Geschäften nicht mehr kostenfrei ausgegeben werden.
EU-Datenschutzreform
Im April 2016 nahm das Europaparlament neue Datenschutzregeln an, mit denen die bestehende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 auf den Stand des Internet-Zeitalters gebracht wurde. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt Nutzern die Möglichkeit, gegen den Missbrauch ihrer Daten vorzugehen. Unternehmen, die gegen die Verordnung verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen: Laut der DSGVO, die zu den Kernprojekten des EU-Parlaments in der vergangenen Legislaturperiode gehört, können Geldbußen in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Umsatzes verhängt werden.
Flugdaten
Im Kampf gegen den Terrorismus verabschiedete das Europaparlament im April 2016 eine Richtlinie zur Speicherung von Fluggastdaten – also beispielsweise Name, Adresse und Kreditkartennummer. Die Fluggesellschaften müssen für grenzüberschreitende Flüge die Passagierdaten an die EU-Länder weitergeben. Die Daten müssen insgesamt für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgehalten werden. Sechs Monate nach der Übermittlung müssen die Passagierdaten allerdings unkenntlich gemacht werden. Das bedeutet, dass Datenelemente wie zum Beispiel der Name, die Anschrift oder Kontaktdaten nicht mehr sichtbar sein dürfen.
Roaming-Telefongebühren
Im April 2017 machten die Abgeordneten den Weg für das Ende der Roaming-Gebühren frei. Seit Juni 2017 ist es damit möglich, im EU-Ausland zu den gleichen Kosten wie zu Hause anzurufen, SMS zu verschicken oder Datenvolumen zum Surfen im Internet zu nutzen.
Online-Shopping
Mit einem Beschluss vom Februar 2018 erleichterten die Parlamentarier in Straßburg Online-Käufe innerhalb der EU. Künftig können Nutzer nicht mehr auf andere Webseiten umgeleitet werden, wenn sie auf bestimmte Bestellseiten im EU-Ausland zugreifen wollen. Damit ist Schluss mit dem sogenannten Geoblocking.
Verbot von Plastik-Trinkhalmen
Im Oktober 2018 beschloss das Parlament, dass bestimmte Einwegprodukte aus Plastik künftig verboten werden sollen – darunter sind Trinkhalme, Besteck, Teller, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für den Kaffee und Wattestäbchen. Das Verbot für diese Gegenstände, für die es Alternativen gibt, soll Anfang 2021 in Kraft treten.
Freihandelsabkommen mit Japan
Im vergangenen Dezember billigte das Parlament die Freihandelsvereinbarung zwischen der EU und Japan. Damit wurden fast alle Zölle abgeschafft, die Unternehmer in der EU pro Jahr eine Milliarde Euro kosten.
Reform des Urheberrechts
Im März stimmten die Europaabgeordneten der Reform des Urheberrechts zu. Die Reform sieht vor, dass urheberrechtlich geschützte Werke auf Plattformen wie Youtube nicht erscheinen dürfen, wenn deren Betreiber keine Lizenz dafür besitzen. Dass zum Herausfiltern der urheberrechtlich geschützten Inhalte Upload-Filter eingesetzt werden, ist sehr wahrscheinlich.
Neue CO2-Grenzwerte
Die Parlamentarier beschlossen im vergangenen März eine Senkung der CO2-Grenzwerte: Bei Neuwagen soll der Ausstoß von Kohlendioxid bis 2030 im Vergleich zu 2021 um 37,5 Prozent sinken, bei neuen Lieferwagen um 31 Prozent. Die Vorgaben sollen helfen, das Pariser Klimaabkommen einzuhalten.