Erwiderung auf Ehrhart Körting: Warum Seehofers Masterplan nicht rechtens ist
Seehofer habe mit seinem Masterplan zur Asylpolitik Recht, schrieb sogar Ex-Senator Körting. Doch beide irren, schreibt der Berliner Grünen-Politiker Volker Ratzmann. Ein Gastkommentar.
Der ehemalige, von mir hoch geschätzte Innensenator Ehrhart Körting sekundiert dem Bundesinnenminister Horst Seehofer in der Auseinandersetzung um Binnengrenzen und Zurückweisung von Flüchtlingen. Seehofer befände sich mit seinem Masterplan im Recht, schreibt Körting am 18.06.2018 im Tagesspiegel. Er irrt. Seine holzschnittartig skizzierte Rechtsauffassung ist oberflächlich, falsch und gefährlich.
Seehofer hat nicht Recht! Seine Absicht, Grenzkontrollen einzuführen und Flüchtlinge, die in anderen EU-Staaten bereits registriert sind, schon an der deutschen Grenze abzuweisen, ist weder mit nationalem Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar. Körting schürt mit seinem Beitrag ungewollt die populistische These, die Kanzlerin und ihre Unterstützer würden migrationspolitisch im „rechtsfreien Raum“ agieren - eine These, von der der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl zu Recht sagt, es handele sich „eins zu eins um AfD Geschwätz“.
Die Rechtslage ist komplizierter als Körting sie darstellt. Nationales Recht - und auch der von Körting bemühte Art 16a GG, in dem steht, dass kein Asyl erhält, wer aus einem sicheren Drittstaat oder einem europäischen Mitgliedsstaat einreist - wird von europäischen Regelungen überlagert. „In Bezug auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union darf hingegen von dem im nationalen Recht geregelten Konzept sicherer Drittstaaten kein Gebrauch gemacht werden“, so das Bundesverwaltungsgericht 2017. Sichere Drittstaaten im Sinne des Art 16 a GG sind bei gebotener, unionsrechtskonformer Auslegung nur Norwegen und die Schweiz, nicht die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Wo bitte ist die öffentliche Ordnung erschüttert?
Es ist allein die Dublin-III-Verordnung, die festlegt, wer für die Durchführung des Asylverfahrens innerhalb der EU zuständig ist - in der Regel der Erstaufnahmestaat - und wie die Rücküberstellung an diese zu vollziehen ist. Von diesem europäischen System hat im Übrigen der europäische Mitgliedsstaat Deutschland im Herzen der EU jahrzehntelang profitiert. Es waren und sind die Staaten an den Außengrenzen der EU - Italien, Spanien, Griechenland, u.a - die nach der Dublin-Verordnung für die Erstaufnahme von Flüchtlingen zuständig sind und die bis September 2015 die Hauptlast trugen.
Für die Praxis bedeutet dies: Wenn ein Antragsteller an der Grenze Antrag auf Asyl stellt und damit gleichzeitig auf Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, muss ein zuständiger Mitgliedsstaat ermittelt werden. Erst wenn dieser zur Aufnahme bereit ist, wird an eben diesen Mitgliedsstaat überstellt. Transitstaaten wie Österreich, die nicht Erstaufnahmestaat und damit für das Asylverfahren zuständig sind, sind nicht zur Rücknahme nach Dublin-VO verpflichtet. Die Abweisung an der Grenze würde dieses System aushebeln. Das mag kompliziert klingen, ist aber europäisch folgerichtig und auch Kernbestandteil des derzeit diskutierten neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Entscheidend ist aber, dass Seehofers Plan nur funktionieren könnte, wenn Deutschland berechtigt wäre, nach dem Schengener Abkommen an den Binnengrenzen wieder Kontrollen einzuführen. Das ist richtigerweise aber nur in Ausnahmefällen wie Terrorgefahr oder schwerwiegender Bedrohung der öffentlichen Ordnung möglich. Körting meint,78.000 Asylanträgen im Jahr 2018 seien eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung. Abenteuerlich! Mitnichten ist selbst 2015, als 800.000 Menschen kamen, die öffentliche Ordnung zusammengebrochen. Wir konnten U-Bahn fahren, KfZ zulassen und Personalausweise beantragen - letzteres jedenfalls außerhalb von Berlin. Jeder bekam ein Dach über dem Kopf und erhielt Versorgung. Wo bitte ist die öffentliche Ordnung erschüttert?
Die Axt an den Wurzeln der europäischen Idee
Das europäische Gefüge und auch das gemeinsame europäische Asylsystem beruhen auf offenen Grenzen, ohne Kontrollen. Wer sich aber jetzt mit neuen Binnengrenzen, Kontrollen und der Zurückweisung einseitig davon verabschiedet, legt die Axt an die Wurzeln der europäischen Idee und verliert mehr als er gewinnen kann.
Volker Ratzmann ist Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg beim Bund und war früher Fraktionsvorsitzender für die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus.
Volker Ratzmann