Asyl-Masterplan: Juristisch ist Seehofer im Recht
Innenminister Seehofers Idee, Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen, ist verfassungskonform. Der Alleingang politisch aber Unrecht, findet der ehemalige Berliner Innensenator. Ein Gastbeitrag
In der Debatte um die Absicht des Bundesinnenministers, Flüchtlinge, die in einem anderen zur EU gehörenden Land einen Aufnahmeantrag gestellt haben, zurückzuweisen, werden ständig juristische und politische Argumente vermischt.
Juristisch ist die von Horst Seehofer geplante Zurückweisung unmittelbar an der Grenze, das heißt die Nichtgenehmigung der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, verfassungskonform. Nach Art.16 a, Absatz 1 des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Nach Art.16 a, Absatz 2 des Grundgesetzes kann sich darauf nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Es ist einfach die Verfassungslage
Das mögen Grüne und Linke und Flüchtlingsorganisationen bedauern, aber es ist einfach die Verfassungslage.
Das Grundgesetz geht mit dem Ausschluss des Asylrechts damit weiter als Seehofers Masterplan. Jeder Drittstaatsangehörige, der aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft einreist, kann sich auf das Grundrecht auf Asyl nicht berufen. Das würde sogar auch diejenigen betreffen, die in einem Mitgliedstaat der EU noch keinen Antrag auf Asyl gestellt haben.
Auch Europarecht steht nicht entgegen. Nach Art.31 Abs.8 der Richtlinie 32/2013/EU kann ein Prüfungsverfahren an der Grenze, also vor der Einreise durchgeführt werden. Auf Grund der nationalen deutschen Vorschriften ist bei der Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat der Antrag auf Asyl offensichtlich unbegründet.
Werden die Verfahrensvorschriften der Richtlinie 32/2013/EU eingehalten, hätte der Mitgliedstaat, hier die Bundesrepublik Deutschland nach Art.3, Absatz 5 der Richtlinie 604/2013/EU, sogar das Recht, den Antragsteller in einen sicheren Drittstaat zurückzuweisen. Erst recht gilt das für die Zurückweisung an der Grenze zu einem EU-Mitgliedstaat.
Der Zurückweisung an der Grenze im Rahmen von Grenzkontrollen steht auch nicht das Schengener Abkommen entgegen. Nach Art.23, Absatz 1, Satz 1 der Verordnung (EG) 562/2006 kann ein Mitgliedstaat im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit an seinen Binnengrenzen Grenzkontrollen einführen. Bei rund 78.000 Asylanträgen seit Anfang 2018 liegt eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung vor.
Die Europäische Idee droht zerstört zu werden
Rechtlich ist das völlig in Ordnung, was der Innenminister beabsichtigt. Eine völlig andere Frage ist, ob es politisch richtig ist. Bei einer Schließung der deutschen Binnengrenzen für Flüchtlinge wird es im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die Mehrzahl der Flüchtlinge, die über das Mittelmeer kommen, in Griechenland und Italien, vielleicht auch noch in Spanien verbleiben. Mit einer Konzentration der Flüchtlinge in diesen Ländern wird die Europäische Idee zerstört werden.
Schon jetzt hat die Flüchtlingspolitik Europas dazu geführt, dass in Italien, Ungarn, Österreich, Frankreich, den Niederlanden, aber auch in Deutschland rechtspopulistische Parteien zugenommen haben, die einen europäischen Konsens in der Flüchtlingspolitik ablehnen. Damit droht nach dem Brexit Großbritanniens ein weiteres Auseinanderbrechen Europas.
Deutschland kann aufgrund seines überwiegend auf dem Export von Wirtschaftsgütern beruhenden Wohlstands kein Interesse an der Zerstörung Europas haben. Der deutsche Wohlstand wird abnehmen, wenn es die Europäische Union nicht mehr gibt. Insofern gerät der Bundesinnenminister in Gefahr, einer von mehreren Totengräbern der EU zu werden. Er hat bisher nicht zu erkennen gegeben, welche Schritte er auf die anderen europäischen Staaten zugehen will, um eine Überlastung insbesondere von Griechenland und Italien zu verhindern.
Pragmatisch denkbar ist eine deutsche Lösung
Die Bundeskanzlerin beschwört eine europäische Lösung. Nach den Erfahrungen seit 2015 kann man skeptisch sein, dass das funktioniert. Pragmatisch denkbar ist eine deutsche Lösung. Sie kann nicht darin bestehen, ausnahmslos Flüchtlinge erst einmal ins Land zu lassen und dann hier Verfahren durchzuführen.
Diese Verfahren werden zwar in vielen Fällen zu Lasten der Antragsteller ausgehen. Nach Abschluss der Verfahren müssten sie Deutschland wieder verlassen. Ich weiß aufgrund meiner Erfahrung als ehemaliger Berliner Innensenator, dass das nur in der Theorie so ist. Ein großer Teil wird, auch wenn er rechtlich zur Ausreise verpflichtet ist, hier bleiben. Damit wird die offene Binnengrenze für Deutschland zu einer Falle der illegalen Einreise, die auf Dauer weder hinnehmbar noch unserer Bevölkerung vermittelbar ist.
Wenn es keine europäische Lösung gibt, kann Deutschland mit Österreich und den Aufnahmeländern Griechenland und Italien vereinbaren, dass wir denjenigen Teil an Flüchtlingen aufnehmen, den wir bei einer europäischen Lösung aufnehmen würden. Ein Anhaltspunkt hierfür ist die von der EU vereinbarte Verteilung von 160.000 Flüchtlingen, von denen Deutschland 12.250 aufnehmen wollte. Die Aufnahme einer jeweils entsprechenden Zahl kann man auch an der Grenze nach von Deutschland festzulegenden Kriterien regeln. Dann würde Deutschland erkennbar seinen Beitrag zu einer gerechten Lösung leisten. Der Bundesinnenminister müsste den politischen Mut haben, nicht nur zu sagen, „nichts geht mehr“, sondern ehrlich zu sagen, wie viel geht.
Erhart Körting (SPD) war Innensenator in Berlin von 2001 bis 2011.
Ehrhart Körting