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Licht und Schatten: Minister Scheuer im Bundestag.
© AFP

Maut-Debakel: Warum das Vorgehen von Verkehrsminister Scheuer als Korruption gelten kann

Korruption fängt nicht bei Bestechung an, sondern viel früher. Das zeigt Scheuers Handeln beim Maut-Debakel. Ein Gastbeitrag zum Welt-Anti-Korruptions-Tag.

Hartmut Bäumer ist Rechtsanwalt und Vorsitzender von Transparency International Deutschland.

In den vergangenen Wochen haben viele Medien die Frage gestellt: Wie kann es sein, dass Andreas Scheuer nach dem Debakel um die Ausländer-Maut noch immer Minister ist? Die Frage nach systemischen Rechtsstaatsdefiziten im Verkehrsministerium beschäftigt neben anderen Organisationen auch Transparency Deutschland.

Fehlentscheidungen und Skandale im Bundesverkehrsministerium sind leider keine Seltenheit. Wer erinnert sich nicht an das Desaster um die Rechtsstreitigkeiten mit Toll Collect, an Stuttgart 21, an Dieselgate und an die vielfachen Rügen des Bundesrechnungshofes zum Umgang dieses Hauses mit Steuergeldern? In allen Fällen wirkte das Ministerium überfordert oder böswillig, wenn man die Wahrung des Allgemeininteresses, den Schutz von Verbrauchern oder den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern zum Maßstab nimmt.

Es geht um Milliarden, das macht das Ressort interessant

Wie ist die Stellung des gegenwärtigen CSU-Verkehrsministers Andreas Scheuer in dieser „Ahnenreihe“? Übertrifft sein Maut-Debakel die Vorgänger an rechtsstaatlichem Versagen und Schädigung der öffentlichen Finanzen dermaßen, dass ein radikales inhaltliches und personelles Umdenken in der Bundesregierung zwingend ist?

Weil es im Bundesverkehrsministerium jährlich um zweistellige Milliardenbeträge geht, ist dieses Ministerium interessant. Interessant für Parteien, die ihre Klientel im Auge haben. Für die Industrie und ihre Lobbyisten, denen es darum geht, möglichst viel „vom Kuchen“ abzubekommen oder, wie beim „Dieselgate“, von gesetzlichen Kontrollen und Auflagen unbelästigt zu bleiben.

An einen gewissen Grad von Klientelpolitik hat sich die Öffentlichkeit in den vergangenen Jahrzehnten gewöhnen müssen. Schon jetzt sind die Folgen fatal: Die Politik insgesamt verliert an Glaubwürdigkeit, Wähler wenden sich zunehmend rechtspopulistischen Parteien zu.

Die besondere Brisanz des Maut-Debakels liegt deshalb weniger in der Klientelpolitik von Andreas Scheuer, mit der er seiner Partei, der CSU, in der Maut Affäre „behilflich“ war, sondern in der Art und Weise, wie er es tat. Er nahm nicht nur sehenden Auges einen Schadensersatzanspruch zu Lasten des Steuerzahlers in dreistelliger Millionenhöhe in Kauf, sondern er umging mit seinem Tun das Haushaltsrecht, das Vergaberecht und normale verwaltungstechnische Aufzeichnungs- und Transparenzverpflichtungen.

Fachleute sahen die Niederlage kommen

Die Maut auf deutschen Autobahnen für Ausländer setzte die CSU gegen weitverbreitete fachliche wie europarechtliche Vorbehalte selbst in der CDU politisch durch. Der Gesetzgeber stellte dem Ministerium allerdings nur einen Betrag von etwa zwei Milliarden Euro zur Umsetzung zur Verfügung – nur so war eine plausible Kosten-Nutzen- Relation herstellbar.

Um die europarechtlichen Gleichbehandlungsgrundsätze aller in der EU lebenden Menschen nicht offensichtlich zu gefährden, gleichzeitig aber den deutschen Bürgerinnen und Bürgern keine neuen Belastungen zuzumuten, entschied man sich noch unter Verkehrsminister Alexander Dobrindt, alle Autofahrer, ob Deutsche oder EU Bürger, gleichmäßig mit der Maut zu belasten, den Deutschen allerdings den gleichen Betrag durch Entlastung von der Kraftfahrzeugsteuer wieder zurückzuzahlen. Dieser Trick verfing beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), den Österreich angerufen hatte, nicht.

Am 18. Juni 2019 entschied das oberste Europäische Gericht, dass die – nun wieder als „Ausländermaut“ erkennbare – Abgabe gegen Europarecht verstoße und daher nicht umgesetzt werden dürfe. Die Klage Österreichs war seit 2017 anhängig, das von juristischen Fachleuten prognostizierte hohe Risiko einer Niederlage Deutschlands bei Gericht allgemein bekannt.

Gleichwohl hat das Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer im Jahr 2018 Vertragsverhandlungen zur Umsetzung der Maut mit mehreren Bietern geführt. Als sich dabei herausstellte, dass die Angebote alle bei etwa drei Milliarden Euro lagen, änderte das Ministerium nachträglich die Ausschreibungsbedingungen.

Das Risiko wurde sehenden Auges dem Staat aufgebürdet

Große Teilaufgaben sollten von der wieder staatlich organisierten Firma Toll Collect übernommen werden. Durch diesen weiteren Trick sanken die Angebote der Letztbieter, die als einzige informiert worden waren, auf formell knapp unter zwei Milliarden Euro. Teilkosten, die bis 2030 fällig wurden, wurden ebenso wenig publik gemacht, wie die Kosten, die bei Toll Collect nun anfielen.

Im Dezember 2018 schloss Herr Scheuer den Vertrag ab. Dieser Vertrag enthielt auf besonderes Verlangen des Bieters eine Schadenersatzklausel, die ihm fast den vollen unternehmerischen Gewinn über die Laufzeit von zwölf Jahren für den Fall zusagte, dass der Vertrag aufgrund des Urteils gekündigt werden muss. Sehenden Auges bürdete Minister Scheuer damit dem Staat das Risiko auf, trotz fehlender Leistung einen Schadensersatz von etwa 300 bis 600 Millionen Euro zu zahlen. Dazu wird es jetzt wohl kommen.

Der Bundesrechnungshof bezeichnet dieses Vorgehen in seinem ausführlichen Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages vom 18. November 2019 als einen Verstoß gegen das Haushaltsrecht und einen Verstoß gegen das Vergaberecht. Die vereinbarte Regelung zum Schadenersatz widerspreche den üblichen in solchen Fällen vorgenommenen Interessenabwägungen und sei nicht angemessen. Die Tatsache, dass der Bieter diesen hohen Schadensersatz in Bezug auf das Urteilsrisiko gefordert hat, hätte das Ministerium veranlassen müssen, den Abschluss des Vertrages vor einem Urteil des EuGH zu überdenken. Dem klaren Verdikt des Bundesrechnungshofes ist nichts hinzufügen.

„Missbrauch anvertrauter Macht zu privaten Zwecken“

Weltweit wird unter Korruption der „Missbrauch anvertrauter Macht zu privaten Zwecken“ verstanden. Es kommt danach nicht darauf an, ob eine Person persönlich „bestochen“ im strafrechtlichen Sinne wurde, sondern allein darauf, ob mit der übertragenen Macht, meist der finanziellen Macht, gesetz- und rechtmäßig umgegangen wurde oder ob illegal „privaten“ Zwecken und Zielen zum Erfolg verholfen werden sollte. Ist diese Definition schon bei „Dieselgate“ erfüllt, so gilt dies umso mehr bei der Ausländermaut.

Minister Scheuer wollte sie, koste es, was es wolle, um seine Partei, die CSU, und ihre Wahlversprechen, zu bedienen. Dabei überging er Haushalts- und Vergaberecht und belastete die Steuerzahler mit Risiken in einem beispiellosen Maße.

Angesichts der systemischen Fehlentwicklungen in diesem Haus bedarf es grundsätzlichen Umdenkens. Hilfe von außen ist nötig. In dieser Woche nimmt der Untersuchungsausschuss des Bundestages seine Arbeit auf.

Er muss als ersten Schritt für Transparenz und konsequente Ahndung illegaler und illegitimer Praktiken sorgen. Wer noch immer meint, systemische Korruption und Machtmissbrauch gäbe es nur in anderen Ländern, sollte schnellstens umdenken. Es geht um die Glaubwürdigkeit und den Schutz des Rechtsstaats.

Hartmut Bäumer

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