Bund-Länder-Finanzreform: Vorschlag von Schäuble und Scholz soll Gespräche beschleunigen
Finanzminister Schäuble und Hamburgs Bürgermeister Scholz wollen Kommunen stärker entlasten als im Koalitionsvertrag vorgesehen. Das hilft vor allem den Stadtstaaten.
Die schwarz-rote Bundesregierung will offenbar auf einen zentralen Punkt im Koalitionsvertrag verzichten, um Schwung in die derzeit laufenden Bund-Länder-Finanzverhandlungen zu bringen. Nach Informationen des Tagesspiegels soll es nicht zu der in Aussicht gestellten Entlastung der Länder und Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Behinderte kommen. Geplant ist bisher, mit dem Inkrafttreten eines Bundesteilhabegesetzes die Länder und Kommunen um fünf Milliarden Euro jährlich zu entlasten. Das Gesetz, mit dem ein einheitliches Verfahren für die Ermittlung der individuellen Leistungen an Behinderte eingeführt werden soll, dürfte erst zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden.
Keine Entlastung bei Eingliederungshilfe
Wie Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), der Verhandlungsführer der Ministerpräsidenten in den Reformgesprächen, in einem Papier vorschlagen, soll die Finanzierungsverantwortung für die Eingliederungshilfe trotz der Neuregelung bei den Ländern bleiben. Die versprochene Entlastung soll stattdessen über eine Übernahme der Kosten der Unterkunft von Langzeitarbeitslosen und Grundsicherungsempfängern geschehen. Hier könnte nach dem Schäuble-Scholz-Vorschlag der Bund ab 2018 zunächst fünf Milliarden Euro pro Jahr übernehmen und ab 2020 die gesamten Kosten. Davon würden vor allem die Städte und damit in großem Umfang auch die Stadtstaaten profitieren. Bei diesen könnte (was allerdings nicht Teil des Schäuble-Scholz-Vorschlags ist) im Gegenzug die höhere Einwohnerwertung im Finanzausgleich reduziert werden, womit eine wesentliche Forderung Bayerns erfüllt wäre. Bisher blockt die Regierung in München in den Gesprächen, die derzeit auf der Ebene der Finanzminister geführt werden. Bayern will unbedingt eine Entlastung im direkten Länderfinanzausgleich.
Es geht um mehrere Milliarden Euro
Aktuell geben die Kommunen für die Kosten der Unterkunft fast 14 Milliarden Euro im Jahr aus, die Bundesbeteiligung liegt derzeit bei etwa einem Drittel. Zudem könnte der Bund ab 2020 auch das Wohngeld komplett übernehmen, außerdem schlagen Scholz und Schäuble vor, den Ländern eine beschränkte Gesetzgebungskompetenz bei den Sozialleistungen zu geben, bei denen sie eine Finanzierungsverantwortung haben.
Der Vorschlag passt zur Linie des Bundesfinanzministeriums, in den Bund-Länder-Verhandlungen nicht nur über die Verschiebung von Finanzierungslasten zu reden, sondern auch die Struktur der Bund-Länder-Finanzen zu verbessern, etwa über eine "richtige Zuordnung der Aufgaben", wie es in dem Papier heißt. Der Bund hat schon in den vergangenen Jahren immer mehr Sozialleistungen übernommen, die früher Sache der Länder und Kommunen waren (etwa die Sozialhilfe bei Langzeitarbeitslosen über das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung im Alter). Die vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft für diesen Personenkreis durch den Bund wäre insofern ein konsequenter Schritt. Bei der Finanzierung der Kosten der Unterkunft handelt es sich zudem um eine Geldleistung, die bundesgesetzlich geregelt werden kann, während die Eingliederungshilfe eine Sachleistung im Einzelfall ist, die kommunal besser verwaltet werden kann.
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