Berateraffäre im Verteidigungsministerium: Von der Leyen weist Vorwürfe vorsätzlicher Datenlöschung zurück
Ursula von der Leyen will von der Löschung ihrer Diensthandys nichts gewusst haben. Das Verteidigungsministerium begründet das Vorgehen mit der Sicherheit.
Die ehemalige Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat im Zusammenhang mit der Berateraffäre Vorwürfe angesichts der Löschung von Handydaten zurückgewiesen. „Ich habe beide Handys, die ich als Verteidigungsministerin verwendet habe, im Ministerium abgegeben.“ Alle Fragen dazu müssten dort gestellt werden, sagte die heutige EU-Kommissionspräsidentin der neuen Ausgabe des Magazins „Der Spiegel“. Von der Löschung habe sie keine Kenntnis gehabt. Der Grünen-Politiker Tobias Lindner hatte Strafanzeige wegen der Datenlöschung gestellt.
Von der Leyen sagte weiter: „Die Geräte gehören dem Ministerium und mussten deshalb auch dort abgegeben werden.“ Zu der Datenlöschung sagte sie: „Das weiß ich auch nur aus der Zeitung. Ich bin seit 17. Juli nicht mehr im Verteidigungsministerium gewesen.“
Das Verteidigungsministerium hatte kürzlich im Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre eingeräumt, dass ein Diensthandy der früheren Ministerin im August 2019 komplett gelöscht worden sei. Damit seien auch alle SMS-Nachrichten nicht wiederherstellbar. Das Ministerium berief sich auf Sicherheitsgründe.
SMS sind aus Sicht von der Leyens irrelevant
Der Untersuchungsausschuss geht dem Vorwurf nach, dass im Verteidigungsministerium millionenschwere Verträge unter Umgehung des Vergaberechts verteilt worden sein sollen. Auch der Vorwurf der Vetternwirtschaft steht im Raum.
Von der Leyen betonte, dass dem Untersuchungsausschuss durch die Löschung keine wichtigen Informationen entgangen seien: „Meines Erachtens geht gar nichts verloren, denn SMS sind für die schnelle Kommunikation geeignet. Dokumente und Strategien aber werden in Bundesministerien woanders entwickelt und anders versandt.“
Die CDU-Politikerin wies zudem Vorwürfe zurück, das Verteidigungsministerium unterstütze die Aufklärungsarbeit des Parlaments nur schleppend. „Der Untersuchungsausschuss hat dafür vom Ministerium hunderttausende Seiten Aktenmaterial erhalten und in zehn Monaten Dutzende Zeugen gehört“, sagte sie. Es sei „selbstverständlich das Recht der Opposition, in alle Richtungen zu stochern und allerlei Mutmaßungen anzustellen“. Am Ende aber zähle das Ergebnis.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Lindner macht in seiner Anzeige geltend, durch die Löschaktion sei die „Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses im Rahmen der Untersuchung, die dieser für den Deutschen Bundestag führt, vereitelt und damit dem Ziel einer parlamentarischen Aufklärung der sogenannten Berateraffäre erheblich geschadet worden“. (AFP)