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Sammelabschiebung nach Afghanistan.
© Daniel Maurer/dpa

Verschärfung des Asylrechts: Von Abschiebehaft bis Fußfessel

Der Bundestag hat weitere Verschärfungen im Asylrecht beschlossen. Die Opposition und Asylrechtsorganisationen halten viele Neuerungen für verfassungswidrig. Ein Überblick.

Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend ein Gesetzespaket für eine weitere Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Die Koalition hatte das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ als Konsequenz aus dem Fall des Berlin-Attentäters Anis Amri auf den Weg gebracht. Asylrechtsorganisationen und die Opposition zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einzelner Neuerungen.

Abschiebehaft

Sie soll künftig auch für ausreisepflichtige Ausländer gelten, von denen „eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit“ ausgeht. Dieser Haftgrund war im vergangenen Sommer von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) ins Gespräch gebracht worden. Die SPD tat sich damit lange schwer. Die Opposition hält die Änderung für verfassungsrechtlich bedenklich.

Volker Beck, migrationspolitischer Sprecher der Grünen, bezeichnete das Gesetz als „eine Blendgranate“, mit der die Koalition über Fehler im Fall Amri hinwegtäuschen wolle. „Unser Rechtssystem lässt es nicht zu, Menschen, die weder eine Straftat begangen haben noch eine solche nachweislich vorbereiten, in Haft zu nehmen“, sagte Beck dem Tagesspiegel. Abschiebehaft sei zudem nur gerechtfertigt, wenn sie einer Abschiebung diene. Künftig kann sie aber auch verhängt werden, wenn nicht gesichert ist, dass die Abschiebung innerhalb von drei Monaten vollzogen werden kann, etwa weil der Herkunftsstaat keine Papiere ausgestellt hat. Amri war aus diesem Grund aus der Abschiebehaft entlassen worden.

Ausreisegewahrsam

Dies kann weiter unmittelbar vor einer Abschiebung verhängt werden, um Sammelabschiebungen besser organisieren zu können. Da die bisherige Frist von vier Tagen nach Ansicht der Koalition nicht ausreicht, kann der Gewahrsam nun auf bis zu zehn Tage ausgeweitet werden.

Residenzpflicht

Diese Vorgabe für Personen, die ihre Identität verschleiern oder keine Angaben zur Person machen, soll verhindern, dass sich Ausreisepflichtige der Abschiebung entziehen. Die Abschiebung soll ihnen nicht mehr angekündigt werden.

Elektronische Fußfessel

Diese Maßnahme, die schon bei verurteilten Straftätern außerhalb der Haft zur Überwachung genutzt wird, soll nun auch bei ausreisepflichtigen Gefährdern zum Einsatz kommen.

Daten

Informationen auf Handys und Computern von Flüchtlingen dürfen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ausgewertet werden, wenn Personen keine Ausweisdokumente vorlegen. Über Adressdaten oder gespeicherte Verbindungsdaten sollen Rückschlüsse auf eine Staatsangehörigkeit oder Mehrfachidentitäten gezogen werden. Das Bamf darf außerdem sensible Daten, etwa über den psychischen Gesundheitszustand von Flüchtlingen, an andere Behörden weitergeben. Die Linke Ulla Jelpke nannte dies im Bundestag einen „massiven Angriff auf die Grundrechte von Flüchtlingen“.

Erstaufnahmeeinrichtungen

Diese können Asylsuchende bis zum Ende des Asylverfahrens – maximal zwei Jahre – beherbergen. Dagegen laufen vor allem Asylrechtsorganisationen Sturm. Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl, appellierte an die Länder, diese Verschärfung nicht durchzuwinken, weil sie gegen EU-Recht verstoße. „Flüchtlinge, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben, dürfen in Deutschland nicht arbeiten, laut EU-Recht muss aber nach neun Monaten der Zugang zum Arbeitsmarkt sichergestellt werden.“ Grünen-Politiker Beck spricht von einer „Bankrotterklärung mit Ansage“. Integrationspolitisch sei die lange Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung eine Katastrophe, so Beck. „Dies wird zwangsläufig zu sozialen Spannungen führen.“

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