LPG-Privatisierung: Viele Ex-DDR-Agrarbetriebe arbeiten bis heute rechtswidrig
Bei der Privatisierung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften gab es teils schwerwiegende juristische Fehler. Das ist seit langem bekannt. Doch die Politik lässt die Geschädigten allein.
Einer der großen Wirtschaftsskandale der Wiedervereinigung bleibt weitgehend unaufgearbeitet: die zu großen Teilen rechtswidrig erfolgte Umwandlung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) der DDR in Betriebe, die bundesrepublikanischen Rechtsnormen entsprechen. Spätestens seit 2003 sind die Rechtsbrüche den ostdeutschen Landesregierungen bekannt.
Eine Studie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) kam damals zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit aller LPG-Umwandlungen mit Fehlern behaftet waren. Bei elf Prozent der untersuchten Fälle waren die Fehler der Studie zufolge so schwerwiegend, dass die entsprechenden LPG-Nachfolgefirmen rechtlich gesehen gar nicht existieren dürften. Sie wirtschaften auf Böden, mit Maschinen und Kapital, das ihnen nicht gehört.
Die juristische Aufarbeitung bleibt bis heute vor allem den damals geschädigten Einzelpersonen überlassen – sofern sie überhaupt jemals Kenntnis von ihrer damaligen Übervorteilung erlangten. Vermögensrechtliche Vergehen sind nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern und Juristen mittlerweile ohnehin verjährt.
Weiteres Vorgehen den Landesregierungen "versagt"?
Die Politik reagiert bis heute verhalten. Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung beispielsweise teilte den – von der stichprobenartigen, also nicht alle Umwandlungsfälle betreffenden DFG-Studie – besonders schwerwiegend belasteten LPG-Nachfolgebetrieben lediglich mit, dass entsprechende Vorwürfe gegen sie vorlägen. „Ein weitergehendes Vorgehen“, heißt es bis heute aus dem Schweriner Landwirtschaftsministerium, sei „der Landesregierung versagt“. In Brandenburg kam eine Enquete-Kommission des Landtages, die sich mit dem Thema befasste, im Jahr 2014 zu dem Ergebnis: „Die Landesregierung hat bislang keine Einzelfallprüfung vorgenommen.“
Andere Ministerien bezogen zu der Frage, ob dieser Umstand fortgeschrieben oder bereinigt werden soll, gegenüber dem Tagesspiegel zunächst nicht Stellung.
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