zum Hauptinhalt
Der Familiennachzug läuft nur schleppend.
© Foto: Patrick Pleul/dpa

Debatte über Flüchtlinge: Viel weniger Familiennachzug als gedacht

Warum es für Flüchtlinge so schwierig ist, Familienangehörige nachzuholen - und wie viele Menschen auf diesem Wege noch kommen könnten.

Kaum ein Thema der Sondierungsgespräche für ein mögliches Jamaika-Regierungsbündnis wird so emotional und gleichzeitig so faktenarm debattiert wie der Familiennachzug von Flüchtlingen. Dabei lassen sich die Fakten leicht zusammentragen. Und sie ergeben ein recht klares Bild der tatsächlichen und zu erwartenden Zuzugszahlen von Angehörigen, der in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren aufgenommenen Flüchtlinge.

Da sind zum einen die bereits im Rahmen des Familiennachzugs eingereisten Angehörigen. 2016 waren dies nach Angaben des Auswärtigen Amtes 40.000 Syrer und 8300 Iraker, um die mit Abstand größten Gruppen zu nennen. In den ersten drei Quartalen dieses Jahres kamen 33.000 Syrer und 7800 Iraker hinzu. Insgesamt sind das nicht ganz 90.000 Menschen innerhalb von fast zwei Jahren. Rein formal hatten 2016 mehr als 167.000 Syrer und 37.000 Iraker Anspruch auf Familiennachzug.

2017 waren es gut 29.000 Syrer und rund 22.500 Iraker, insgesamt also rund 255.500 Menschen. Sie wurden als Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention oder als Asylberechtigter anerkannt. Fakt ist also: 2016 und 2017 wollten oder konnten weniger Flüchtlinge Familienangehörige nachholen als erwartet.

Hemmfaktor deutsche Botschaften

Die Gründe dafür sind nachvollziehbar. Nachholt werden darf nur die sogenannte Kernfamilie, das sind Ehepartner und eigene Kinder, bei minderjährigen Flüchtlingen die Eltern. Nur ein Teil der Flüchtlinge kam aber ohne diese „ Kernfamilie“ in Deutschland an. Viele Alleinreisende – meist Männer – sind zudem nicht verheiratet, sie haben somit keine eigene Familie.

Als Hemmfaktor wirkt auch die Visavergabe für die Angehörigen durch die deutschen Botschaften in den Herkunftsregionen der Flüchtlinge. Syrer etwa müssen ihren Visumsantrag in einem Nachbarstaat stellen, weil die deutsche Botschaft in Damaskus geschlossen ist. Die meisten tun dies im Libanon, in Jordanien oder in der Türkei. Im Libanon müssen sie aber ein Jahr auf einen Termin bei der Botschaft warten, in Jordanien rund zehn Monate.

Insgesamt warten fast 60.000 Syrer auf einen Termin bei einer deutschen Auslandsvertretung, wie aus einem Schreiben des Bundesinnenministeriums an die Linken-Politikerin Ulla Jelpke hervorgeht. Sie kritisiert: „Es ist ein menschenrechtspolitischer Skandal, wenn die Familien von anerkannten Flüchtlingen oft mehr als ein Jahr auf die Bearbeitung ihrer Anträge zum Familiennachzug warten müssen.“ Das Kindeswohl werde massiv gefährdet, die Integration der hier lebenden Flüchtlingen enorm behindert.

Keine Wartezeiten in der Türkei

Einzig in der Türkei hat sich die Situation deutlich verbessert. Nach Aussage des Außenamts gibt es in den deutschen Vertretungen dort keine Wartezeiten mehr – für Syrer. Iraker müssen weiter mit einem Vorlauf von sechs Monaten rechnen. In Berlin werden die Verbesserungen vor allem auf Personalaufstockungen und ein verändertes Terminvergabesystem zurückgeführt. Zumindest teilweise könnte aber auch die türkische Flüchtlingspolitik den deutschen Stellen Entlastung verschafft haben. Denn die Türkei lässt kaum noch Syrer ins Land. Selbst Flüchtlinge mit einem Termin bei der deutschen Botschaft werden an der Grenze meist abgewiesen, wie Flüchtlinge und Hilfsorganisationen berichten. Der Libanon verfährt demnach zunehmend ähnlich.

Familien kommen aus Syrien gar nicht mehr raus

Die Politik der Anrainer sollte auch die Sondierer in Berlin interessieren. Denn einer der zentralen Streitpunkte bei den Jamaika-Gesprächen ist, ob die Aussetzung des Familiennachzugs für sogenannte subsidiär geschützte Flüchtlinge über März 2018 hinaus verlängert werden soll. Befürworter, namentlich in der Union, erwarten eine Massenzuwanderung, sollte der Nachzugsstopp aufgehoben werden.

Die schwarz-rote Koalition hatte die Nachzugspause mit dem Asylpaket II beschlossen, das im Frühjahr 2016 in Kraft trat. Seither war das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dazu übergegangen, Syrern mehrheitlich nur noch den subsidiären Schutzstatus zuzugestehen. Der tatsächliche Sachstand lässt sich auch hier leicht ermitteln. Seit 2016 erhielten rund 132.000 Syrer und 62.000 Iraker den subsidiären Schutzstatus. Das sind mit knapp 195.000 deutlich weniger Personen als jene 255.500 Syrer und Iraker, die 2016 und 2017 unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention fielen oder politisches Asyl erhielten. Und zu denen sind bis dato 90.000 Angehörige nachgezogen.

Zur Startseite