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Die Regierungschefs Kretschmann (Baden-Württemberg), Sieling (Bremen), Seehofer (Bayern) und Müller (Berlin).
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Pläne für neuen Finanzausgleich: Viel bewegt, wenig gewonnen

Der Vorschlag der Ministerpräsidenten für einen neuen Bund-Länder-Finanzausgleich ist kein Durchbruch zu mehr Transparenz. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Albert Funk

Die Ministerpräsidenten der Länder werden mit ihrem Vorschlag zur Veränderung des Finanzausgleichs nicht das letzte Wort haben. Bundesregierung und Bundestag werden noch versuchen, das im Kreis der Sechzehn vereinbarte Paket so umzuschnüren, dass es nicht ganz so stark zu Lasten des Bundes geht. Doch größere Veränderungen sind kaum zu erwarten. Was die Länderchefs ausbaldowert haben, wird ab 2020 weitgehend Gesetz sein, eine nicht unwesentliche Verfassungsänderung eingeschlossen.
Zumal das Paket unter tätiger Mithilfe von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble entstanden ist. Ohne seine Unterstützung für die im Länderkreis isolierte nordrhein- westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wäre der größte Eingriff – der Übergang zu einem einstufigen Verfahren bei der Umverteilung der Steuereinnahmen zwischen den Ländern – vielleicht gar nicht umgesetzt worden. Es war also der Bund selbst, der die entscheidende Richtungsänderung ins Werk setzte, die andere Änderungen nach sich zog. Und das Ergebnis für den Bund am Ende wohl teurer macht. Auch Kraft ist keine Gewinnerin. Ihr Wunsch, dass NRW als Zahlerland dasteht, wird in der Prognose 2019 nur äußerst knapp erreicht. Sicher ist da nichts. Die eigentlichen Sieger sind die Ost-Länder und Berlin – die Hauptstadt wird weiterhin profitieren.

Umwälzung ist noch keine Reform

Ob der neue Finanzausgleich ein Fortschritt ist, darüber werden die Gelehrten bald streiten. Die Wirklichkeit ist: Bund und Länder wälzen das System zwar um, bauen einige neue Elemente ein, die teils fragwürdig sind (wie die Bundeszuweisung zur Forschungsförderung), behalten dabei aber wesentliche Teile bei – um am Ende zum etwa gleichen Ergebnis bei der Umverteilung zu kommen, die man auch im bestehenden System hätte. Nur dass der Bund eben mehr Geld zuschießt. Aber eine Zumutung ist sein Beitrag nicht, ob es nun am Ende 8,5 oder 9,7 Milliarden Euro sein werden. Das entspricht etwa drei Prozent des Bundesetats, wobei knapp die Hälfte davon (die so genannten Entflechtungsmittel etwa für den öffentlichen Nahverkehr) ohnehin schon gezahlt wird und nur über 2019 hinaus verlängert würde – worauf die Länder auch einen gewissen Anspruch geltend machen können. Die Transfers zwischen den Ländern würden künftig komplett über die Umsatzsteuerverteilung abgewickelt. Bisher gilt ein zweistufiges Verfahren – mit dem Umsatzsteuervorwegausgleich (in der öffentlichen Debatte meist übergangen) und dem stets umstrittenen Länderfinanzausgleich. Man kann in der Einstufigkeit eine Vereinfachung sehen, mehr Transparenz bringt sie angesichts der vielen anderen Komponenten nicht. Und der Vorteil des nun endenden Länderfinanzausgleichs war ja immerhin, dass das Verschieben der Milliarden zum Politikum wurde, weil die Transfers über die Landeshaushalte liefen. Die einen zahlten, voran Bayern, die anderen nahmen, vor allem Berlin. Zwar wurden bei Weitem nicht alle Einnahmen der Zahlerländer auch dort erwirtschaftet, ein Teil des Länderfinanzausgleichs waren quasi Rückflüsse. Aber er führte zu Debatten. Ausgehend von ihm konnte bislang darüber gestritten werden, ob der Finanzausgleich angemessen ist, wie das Grundgesetz es verlangt. Der künftige Ausgleich wäre technokratischer. Er ereignet sich einfach – irgendwo zwischen den Etats.

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