Indisches Sikh-Gebetshaus in Essen: Verteidiger nennt Bombenanschlag "Dummejungenstreich"
Am Mittwoch hat der Prozesses um den Anschlag auf ein Gebetshaus der Sikhs im April in Essen begonnen. Die Opfer sind nach Angaben eines Anwalts bis heute verstört.
Acht Monate nach dem islamistischen Anschlag auf ein Gebetshaus der indischen Sikh-Religion in Essen leidet die Gemeinde nach wie vor unter den Folgen. „Die Gemeindemitglieder sind bis heute noch geschockt über diesen Vorfall“, sagte der Nebenklage-Anwalt des damals schwer verletzten Priesters am Mittwoch kurz vor dem Prozess um den Anschlag. „Mein Mandant und der Vorstand der Gemeinde können diese schreckliche Tat bis heute nicht verstehen.“ Der Priester habe lange im Krankenhaus gelegen und könne sein Amt weiter nicht ausüben. Für das Attentat mit einer selbstgebauten Bombe müssen sich drei muslimische Jugendliche beim Landgericht Essen verantworten.
Die drei zur Tatzeit 16 Jahre alten Teenager sollen das Attentat laut Anklage mit einer selbstgebauten Bombe aus islamistischen Motiven begangen haben, um „Ungläubige“ zu töten. Sie hätten sich über soziale Netzwerke kennengelernt und radikalisiert. Die Bombe war am 16. April, einem Samstag, vor einer Eingangstür des Gebetshauses explodiert. Außer dem Priester wurden zwei weitere Menschen verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Jugendlichen unter anderem versuchten Mord vor.
Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verhandlung begann am Mittwoch mit Verspätung, weil einer der Angeklagten nicht rechtzeitig von der Justizvollzugsanstalt Heinsberg zum Landgericht gebracht wurde. Der Verteidiger des mittlerweile 17 Jahre alten Yusuf T. bezeichnete die Tat vor Journalisten als „völlig missratenen Dummejungenstreich“. „Yusuf selbst ist geständig, die Bombe gezündet zu haben. Wir sagen allerdings, er hat nicht versucht, Menschen umzubringen, sondern es war ein völlig missratener Dummejungenstreich mit leider einer schwer verletzten Person.“
Auf die Frage, ob Yusuf ein radikalisierter junger Moslem sei, antwortete der Verteidiger, sein Mandant stehe dazu, dass er auf dem völlig falschen Weg war, dass er zwei Jahre lang starken radikalen Einflüssen ausgesetzt war. „Er wendet sich heute ganz klar von diesen falschen Vorstellungen ab und sagt: 'Das war alles ein paranoider Wahnsinn, den ich heute selbst nicht mehr nachvollziehen kann.'“ (dpa)
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