„Europaweit einheitlich vorgehen“: Verkehrsminister fordert Ende der Maskenpflicht in Flugzeug, Bus und Bahn
Zum Corona-Schutz bei vielen Fahrgästen auf engem Raum gilt weiter eine Maskenpflicht in Transportmitteln. Sind ihre Tage gezählt?
Gut einen Monat nach Wegfall der meisten staatlichen Corona-Schutzvorgaben kommt auch die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Flugzeugen unter Druck. Bundesverkehrsminister Volker Wissing sprach sich für ein Ende aus, nachdem EU-Behörden ihre Empfehlungen zu einer generellen Maskenpflicht im Flugzeug gelockert hatten.
„Wir sollten hier europaweit einheitlich vorgehen und die Maskenpflicht aufheben, insbesondere im Flugverkehr“, sagte der FDP-Politiker am Donnerstag. „Denselben Anpassungsbedarf sehe ich auch für die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen.“ Die Luftfahrt forderte ebenfalls ein Ende der Maskenpflicht, auch die Nah- und Fernverkehrsbranche sieht dafür keinen Grund mehr.
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Die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen ist im Infektionsschutzgesetz vorerst bis 23. September festgelegt. Auch im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht, die jeweils die Länder anordnen.
Die Europäische Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC hatten mitgeteilt, ihre Empfehlungen zum Corona-Schutz im Luftverkehr zu lockern. So fällt ab diesem Montag eine generelle Empfehlung zum verpflichtenden Tragen medizinischer Masken in Flughäfen und Flugzeugen weg. Wenn am Abflugort oder am Ziel eine staatliche Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr besteht, sollte dies laut Empfehlung aber weiter auch in den Maschinen gelten.
Lufthansa: „Es ist an der Zeit, auf Freiwilligkeit zu setzen“
Die Lufthansa erklärte: „Es ist an der Zeit, auf Freiwilligkeit zu setzen, so wie es in anderen Bereichen des täglichen Lebens, etwa im Supermarkt oder Restaurant, inzwischen auch die Regel ist.“ In Flugzeugen reinigten hocheffiziente Filter ständig die Kabinenluft.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte mit Blick auf die neuen Empfehlungen der EU-Behörden erläutert, dass die nationalen Behörden über die Maskenpflicht entscheiden. Sie gelte daher weiter auf allen innerdeutschen Strecken sowie Flügen, die in Deutschland starten oder landen. Ausgenommen sind Kindern unter sechs Jahren.
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Der Verband der Verkehrsunternehmen unterstützte die Einschätzung Wissings. „Wir erleben seit Monaten volle Fußballstadien, Konzerte und Veranstaltungen ohne Maskenpflicht. Und auch in Restaurants, Einkaufszentren und Supermärkten sind immer mehr Menschen ohne Maske unterwegs“, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Infektionszahlen gingen trotzdem zurück.
Von daher gebe es aus Sicht der Bus- und Bahnunternehmen auch keinen Grund mehr, im Nah- oder Fernverkehr an der Maskenpflicht festzuhalten. Gerade im Nahverkehr sei der durchschnittliche Aufenthalt im Fahrzeug eher kurz im Vergleich zum Einkaufsbummel im Shoppingcenter oder dem Abendessen im Restaurant.
Die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln war im Infektionsschutzgesetz auch mit Blick darauf beibehalten worden, dass in Stoßzeiten im Berufsverkehr Busse und Bahnen meist sehr voll sind. Der Verband der Verkehrsunternehmen erklärte, man hoffe, dass die für den Nahverkehr zuständigen Länder sich baldigen Anpassungen anschließen.
Natürlich sei der weitere Pandemieverlauf im Blick zu behalten und bei einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen die Lage neu zu bewerten. In Frankreich endet die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln Anfang kommender Woche, wie Gesundheitsminister Olivier Véran sagte.
Allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen waren ab Anfang April in weiten Teilen Deutschlands weggefallen. Unabhängig von staatlichen Vorgaben gibt es vielerorts, etwa in Kultureinrichtungen, aber weiter Schutzregeln mit Maskenpflichten. (dpa)