Sivas-Massaker in der Türkei: Verfolgt Deutschland die islamistischen Täter noch?
Vor 25 Jahren töteten Islamisten im anatolischen Sivas 33 Aleviten. Neun Täter leben unbehelligt in Deutschland. Das könnte sich jetzt ändern.
Eines der bekanntesten Massaker der jüngeren Geschichte der Türkei könnte doch Folgen für Deutschlands Justiz haben. Im Juli 1993 töteten islamistische Pogromisten im anatolischen Sivas 33 Besucher eines Festes der alevitischen Minderheit. Auch zwei Hotelangestellte und zwei von der Polizei niedergeschossene Männer starben. Neun der sunnitischen Täter leben seit Jahren in Deutschland, einer davon in Berlin – die Bundesregierung lieferte sie trotz internationaler Haftbefehle nicht aus, die hiesige Justiz klagte sie nicht an. Nun stellt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags fest: Es sei möglich, die Männer auszuliefern oder in Deutschland zu verfolgen.
Deutsche Justiz könnte nach Weltrechtsprinzip handeln
Die damals kemalistisch, also laizistisch geprägte Justiz der Türkei hatte die Verdächtigen verurteilt. Sie konnten sich vor der Strafe nach Deutschland absetzen, wo sie Aufenthaltstitel erhielten. Allenfalls einer der Männer ist deutscher Staatsbürger, die anderen könnten an Ankara überstellt werden. Dies sei, so der Wissenschaftliche Dienst, im von Ankara ratifizierten Europäischen Auslieferungsabkommen geregelt. Zweitens könne Deutschland ein solches Massaker auch selbst nach dem Weltrechtsprinzip ahnden, wenn es ausreichend Hinweise auf die Täter gibt. In Deutschland wohnen auch Überlebende des Pogroms, die Tat gilt als gut dokumentiert.
Bislang befanden deutsche Gerichte, der persönliche Anteil der hier lebenden Männer sei schwer nachweisbar, zudem sei bei den Verurteilungen ein Militärrichter beteiligt gewesen. Die Berliner Bundestagsabgeordnete Evrim Sommer (Linke), die den Wissenschaftlichen Dienst beauftragt hatte, sagte dazu: Während der Urteile habe in der Türkei mehr Rechtsstaatlichkeit geherrscht als heute. „Die Bundesrepublik könnte nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen die in der Türkei verhängten Strafen aber auch selbst vollstrecken, falls sie die Männer nicht ausliefern will.“
Deutschlands „unterlassene Rechtshilfe“ sei womöglich als Beihilfe zur Strafvereitelung einzustufen, sagte Sommer: „Deutschland darf kein Rückzugsgebiet für politische Massenmörder sein.“
Die „Welt“ berichtete, dass Vahit K., ein in der Türkei zu lebenslanger Haft verurteilter Sivas-Täter, 2011 aufgrund eines internationalen Haftbefehls an der deutsch-polnischen Grenze festgenommen worden sei. Berlins Außenministerium habe sich erfolgreich bei Polens Regierung für seine Rückkehr nach Berlin eingesetzt. Unter Oppositionellen wurde vermutet, dass einige der Täter als Informanten einer Sicherheitsbehörde eingesetzt werden. Auf eine Linken-Anfrage im April 2019 teilte die Bundesregierung mit: „Die betroffenen Personen wurden nicht als V-Leute oder Informanten eingesetzt.“
Aleviten protestieren gegen Erdogan
Am Sivas-Massaker hatten sich bis zu 15.000 Islamisten beteiligt. Soldaten, die vor das belagerte Hotel beordert wurden, zogen sich an jenem Juliabend überfordert zurück. Der Mob schrie: „Es lebe die Scharia!“ – „Nieder mit dem Laizismus!“ Die Menge steckte das Hotel, in dem die alevitischen Künstler eingeschlossen waren, in Brand. Circa 190 mutmaßliche Angreifer wurden verhaftet, mehr als 130 zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Seit Jahren reisen Aleviten aus ganz Europa jeden Juli nach Sivas. Viele Aleviten unterstützen die Opposition gegen den islamistischen Kurs von Präsident Recep Tayyip Erdogan. Viele der in der Türkei lebenden Kurden sind alevitischer Herkunft. Erdogan hatte mit dem Krieg gegen die in Nordsyrien regierenden Kurden das Verhältnis zu den Kurden der Türkei schwer belastet.