Österreichs erste Bundeskanzlerin: Verfassungsrichterin Bierlein wird Nachfolgerin von Sebastian Kurz
Nach dem Misstrauensvotum gegen Kurz soll die Juristin Brigitte Bierlein Interimskanzlerin werden. Dies teilte Präsident Alexander Van der Bellen mit.
Nach der schweren Regierungskrise und dem Skandal-Video von Ibiza wird Verfassungsrichterin Brigitte Bierlein die erste Kanzlerin Österreichs. Das teilte Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Donnerstag nach Gesprächen mit mehreren Parteivertretern mit.
Bierlein war seit Anfang 2018 Präsidentin des österreichischen Verfassungsgerichtshofs – auch in diesem Amt war sie die erste Frau. Zuvor war sie von 2003 bis 2018 Vizepräsidentin dieses Gerichtshofs. Der 69-Jährigen werden der österreichischen Nachrichtenagentur APA zufolge gute Kontakte zur ÖVP und auch zur FPÖ nachgesagt.
„Ich habe Präsidentin Bierlein als umsichtige, weitsichtige und in höchstem Maße kompetente Persönlichkeit kennen und schätzen gelernt“, sagte Van der Bellen über Bierlein. „Ich beauftrage somit Frau Präsidentin Bierlein mit der Bildung einer Bundesregierung.“
Die Spitzenjuristin übernimmt das Kanzleramt, nachdem SPÖ und FPÖ am Montag die gesamte Regierung von ÖVP-Chef Sebastian Kurz per Misstrauensvotum im Parlament abberufen hatten. Der Sturz des 32 Jahre alten bisherigen Kanzlers war der vorläufige Höhepunkt der schweren Regierungskrise, die mit dem skandalösen „Ibiza-Video“ ihren Anfang genommen hatte.
Der Bundespräsident hatte nach dem Sturz der Regierung die Aufgabe, einen Übergangskanzler für die kommenden Monate zu finden. Im September findet eine Neuwahl statt. Die Amtszeit von Bierlein endet damit voraussichtlich nach den Koalitionsverhandlungen, die auf diese Neuwahl folgen werden.
Bierlein, am 25. Juni 1949 in Wien geboren, wollte eigentlich Kunst studieren, wurde dann aber doch Juristin. 1975 legte sie ihre Richteramtsprüfung ab und wurde zunächst Richterin am Bezirksgericht in der Wiener Innenstadt. Von 1977 an arbeitete sie dann als Staatsanwältin, von 1990 bis 2002 war sie Generalanwältin in der Generalprokuratur, der höchsten Staatsanwaltschaft der Alpenrepublik. Anschließend folgte der Wechsel an den Verfassungsgerichtshof.
Auslöser der Regierungskrise waren die von „Spiegel“ und „Süddeutscher Zeitung“ am 17. Mai veröffentlichten Aufnahmen von 2017, die den damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Gespräch mit einer angeblichen russischen Investorin zeigen. Strache stellt dabei unter anderem Staatsaufträge für Wahlkampfhilfe zugunsten der FPÖ in Aussicht und spekuliert über die vorteilhaften Folgen eines Kaufs der einflussreichen „Kronen-Zeitung“ durch die Investorin.
Strache trat einen Tag nach der Veröffentlichung von allen politischen Ämtern zurück, die ÖVP-FPÖ-Regierung zerbrach. Die von Kurz angeführte Übergangsregierung hatte dann keine Mehrheit mehr im Parlament, weil die Opposition ihm im wesentlichen eine Mitverantwortung an der Regierungskrise nach dem Skandal-Video vorwarf. Außerdem soll er bei der Bewältigung der Krise nicht ausreichend auf die anderen Parteien zugegangen sein. (dpa)
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