Hamburg klagt gegen Herdprämie: Verfassungsrichter verhandeln über das Betreuungsgeld
Das Bundesverfassungsgericht beginnt heute die Beratungen über eine Klage Hamburgs gegen das Betreuungsgeld, besser bekannt als Herdprämie. Ausgerechnet Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig von der SPD muss nun ein Gesetz verteidigen, an dessen Richtigkeit sie nicht glaubt.
386.483 Eltern in Deutschland bekommen Betreuungsgeld – besser bekannt als Herdprämie. Heute liegt das umstrittene Gesetz auf dem Tisch der Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe. Nach weniger als zwei Jahren könnte es vor dem Aus stehen. Doch ganz eindeutig ist der Fall nicht.
Hamburg klagt. Der Stadtstaat hält es für verfassungswidrig, dass Eltern in Deutschland eine Prämie erhalten, wenn sie ihre Kleinkinder nicht in eine Tagesstätte bringen, sondern sie zu Hause behalten, meistens kümmert sich dann die Mutter. Ausgerechnet das Bundesfamilienministerium muss nun in Karlsruhe das Gesetz verteidigen. Ministerin Manuela Schwesig (SPD) ist eine ausgewiesene Gegnerin des Betreuungsgeldes. Bei den Koalitionsverhandlungen konnte sich die SPD aber nicht durchsetzen. Die Prämie blieb – im Gegenzug bekam Schwesig das Elterngeld Plus und die Frauenquote.
Die Ministerin selbst reist heute nicht nach Karlsruhe. Ihr Staatssekretär Ralf Kleindieck (SPD) tritt vor den Ersten Senat. Der hatte 2013 allerdings in Hamburg als Staatssekretär gearbeitet – also in dem Bundesland, das jetzt gegen die Herdprämie klagt. Ein Unding? Nicht ganz. Auch in schwarz-gelben Zeiten musste Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Karlsruhe Gesetze verteidigen, die die ausgewiesene Liberale für politisch falsch hielt. Das passiert in Regierungskoalitionen.
Rechtliche Fragen im Vordergrund
Außerdem geht es in Karlsruhe vorrangig um juristische Argumente. Der Sachverhalt: Sind die Kinder zwischen 15 und 36 Monate alt, können Eltern die Tagesstätte gegen Bares eintauschen. Ab August 2013 gab es zunächst 100 Euro im Monat, seit August 2014 sind es sogar 150 Euro. Eine ziemliche Verlockung, vor allem für Mütter mit geringem Einkommen – und das sind oft Mütter mit vergleichsweise schlechter Ausbildung.
Gerade Kinder aus bildungsfernen Schichten sollten aber möglichst früh gefördert werden. Das Geld wird auch überproportional oft von Müttern mit ausländischem Pass beantragt. In Berlin haben 13,4 Prozent der Bevölkerung keinen deutschen Pass. Unter den Berlinern, die 2014 Elterngeld beantragten, waren aber 22,4 Prozent Ausländer. Die Befürchtung, dass gerade Kinder mit sprachlichen Defiziten von Kitas ferngehalten werden, hat sich bewahrheitet. Auch eine andere Prognose ist nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes eingetreten: In Bundesländern mit geringem Kita-Angebot beantragen überproportional viele Eltern das Betreuungsgeld, im Osten – wo frühkindliche Einrichtungen eine lange Tradition haben – deutlich weniger. Spitzenreiter sind bei der Herdprämie Bayern und Baden-Württemberg.
Das Recht auf Gleichberechtigung könnte betroffen sein
Aber das Bundesverfassungsgericht hat nicht über politischen Sinn oder Unsinn zu entscheiden, sondern über die Einhaltung der Verfassung. Die Frage wird also sein: Welche Vorgaben der Verfassung verletzt das Betreuungsgeld?
Das Recht der Eltern auf Gleichbehandlung durch den Staat, sagt Hamburg. Denn Eltern, die ihren Anspruch auf einen Platz für ihr Kleinkind wahrnehmen, kriegen erstens nichts und müssen zweitens für den Kita-Platz zahlen. Allerdings hat der Bund ein Gegenargument: Eltern mit Kita-Platz erhalten ebenfalls staatliche Subventionen, wenn auch indirekt. Ein Platz für die Kleinkinder werde mit bis zu 800 Euro im Monat bezuschusst.
Allerdings ist es ein Systembruch, dass Geld zurückfließt, wenn man staatlich subventionierte Einrichtungen meidet. Joachim Wieland, der gleich nach Einführung der Herdprämie für Hamburg ein Gutachten erstellte und Professor an der Uni Speyer ist, wies darauf bereits hin: Wer die subventionierten Theater nicht besucht oder keine öffentliche Bibliothek benutzt, bekomme ja kein Geld zurück.
Hamburg sieht aber auch die Ungleichheit von Männern und Frauen verstärkt. Von 100 Empfängern sind 95 Mütter. Das Betreuungsgeld zementiert also das Gefälle, weil es Frauen zum längeren Berufsausstieg verleitet. Aber auch hier kann die Gegenseite kontern. Das Elterngeld, das es beim Berufsausstieg im ersten Lebensjahr der Kinder gibt, wird auch überwiegend von Frauen beantragt.
Die Hansestadt hat noch einen Pfeil gegen das Betreuungsgeld im Köcher: Der Bund sei gar nicht berechtigt gewesen, das Gesetz zu erlassen. Denn die Voraussetzung, dadurch gleiche Lebensverhältnisse im Land herzustellen, sei gar nicht erfüllt. Das Urteil wird erst in etwa drei Monaten erwartet.
Ursula Knapp