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Für die Pressefreiheit. In Berlin engagieren sich Menschen für die in der Türkei inhaftierten Journalisten.
© imago/Christian Mang
Update

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Urteile zu inhaftierten Journalisten in der Türkei rücken näher

In Straßburg fallen in Kürze Urteile über die in der Türkei inhaftierten Journalisten. Ankara wäre verpflichtet, sich den Entscheidungen zu beugen.

Auf die türkische Regierung kommt eine Grundsatzentscheidung in ihrem Verhältnis zur Meinungsfreiheit und zu den europäischen Institutionen zu. In den kommenden Wochen werden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Inhaftierung von Journalisten in der Türkei erwartet. Sollten die Europa-Richter die Freilassung der Inhaftierten – darunter des deutsch-türkischen Korrespondenten Deniz Yücel – anordnen, stellt sich die Frage, ob die Türkei die Urteile auch umsetzt. Die anstehenden Gerichtsurteile sind damit nicht nur für die betroffenen Journalisten wichtig. Sie könnten Aufschluss über den Einfluss europäischer Normen auf die Türkei und auf den künftigen Kurs des Landes in Europafragen geben.

Als Mitglied des Europarates ist die Türkei grundsätzlich an Urteile aus Straßburg gebunden. Damit deutet sich eine Interessenkollision an: Die Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan betrachtet die mehr als hundert inhaftierten Journalisten im Land als Terrorverdächtige. Sie argumentiert, die Haftgründe lägen nicht in der journalistischen Arbeit der Beschuldigten, sondern in deren mutmaßlicher Teilnahme an staatsfeindlichen Machenschaften.

"Gefängnis für Journalisten"

Im Fall des „Welt“-Korrespondenten Yücel hat Erdogan persönlich erklärt, der seit Februar inhaftierte Journalist werde in seiner Amtszeit nicht nach Deutschland abgeschoben. Yücel sowie anderen Reportern und Kolumnisten wird die Unterstützung terroristischer Vereinigungen vorgeworfen, einigen auch eine Verwicklung in den Putschversuch des vergangenen Jahres. Die Ausweitung des Terrorbegriffs in der Türkei auf kritische Zeitungsartikel steht im Gegensatz zu den Prinzipien des Europarats, nach denen die Meinungsfreiheit so lange zu akzeptieren ist, wie es nicht um Aufrufe zu Gewalt geht.

Die Frist endet

Die türkische Regierung ließ Anfang Oktober in Straßburg eine Frist zur Stellungnahme zur Inhaftierung von Journalisten der Oppositionszeitung „Cumhuriyet“ verstreichen und beantragte eine Fristverlängerung, die an diesem Montag endet. Anschließend sei binnen weniger Wochen mit einem Urteil zu rechnen, sagte der ebenfalls angeklagte „Cumhuriyet“-Kolumnist Aydin Engin dem Tagesspiegel. Der 76-jährige Engin, der aus Altersgründen von der Untersuchungshaft verschont ist, rechnet Ende Oktober, spätestens aber Anfang November mit einer Entscheidung aus Straßburg. Engin und andere Beobachter rechnen damit, dass die Europarichter entweder den Umgang der türkischen Justiz mit Deniz Yücel oder mit dem ebenfalls inhaftierten „Cumhuriyet“-Investigativreporter Ahmet Sik als Grundlage für eine Musterentscheidung heranziehen werden, die auch für die anderen Beschuldigten gilt.

Am Freitag signalisierte die türkische Justiz eine gewisse Zurückhaltung im Umgang mit mutmaßliche Regierungsgegnern. In Istanbul wurden zwei wegen Terrorverdachts angeklagte Journalisten zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt, trotz hoher Strafforderungen der Anklage aber nicht ins Gefängnis gesteckt. In Ankara setzte ein Gericht einen hungerstreikenden Akademiker, dem Verbindungen zu Linksextremisten vorgeworfen werden, auf freien Fuß.

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