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Grünen-Politiker Volker Beck vor einigen Jahren im Saal des Bundesverfassungsgerichts.
© Uwe Anspach/dpa

Rauschgift-Verdacht: Trotz Crystal - warum Volker Beck auf Milde hoffen darf

Selbst wenn sich der Drogenverdacht gegen den Politiker bestätigen sollte - Strafen, harte zumal, sind in solchen Fällen eher selten.

Für den Bundestagsabgeordneten Volker Beck wird es ernst. Am Donnerstag hat die Berliner Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie seit Mittwochfrüh gegen den Grünen-Politiker ermittelt. Untersuchungen waren bis zu diesem Zeitpunkt verschoben worden. So ist auch immer noch nicht klar, ob sich in dem Beutel, den Beck bei sich hatte, tatsächlich Methamphetamin („Crystal Meth“) befand, wie Medienberichte nahelegen.

Der Grund für die Verzögerung – Beck wurde bereits Anfang März mit der verdächtigen Substanz erwischt – liegt in Missverständnissen über das Vorgehen der Berliner Staatsanwaltschaft. Beck ist durch die grundgesetzliche Immunität vor Strafverfolgung geschützt. Der Bundestag genehmigt jedoch pauschal Ermittlungen gegen Parlamentarier. Trotzdem muss er über die Einleitung eines Verfahrens informiert werden. 48 Stunden nach Eingang der Mitteilung bei Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dürfen die Ermittler loslegen.

Die entsprechende Anzeige hatten die Ermittler am 3. März an den Bundestag geschickt und sich dabei auf Nummer 192a der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren bezogen, der das Vorgehen bei einem Verdacht gegen Abgeordnete regelt. Überraschenderweise gab sich der Bundestag damit nicht zufrieden. Aus dem Schreiben gehe nicht deutlich genug hervor, dass gegen Beck ermittelt werden solle, hieß es. Eine ungewöhnliche Stellungnahme, nicht nur der Sache nach, sondern auch der Form. Denn tags zuvor hatte die Bundestagsverwaltung noch darauf beharrt, zu Immunitätsangelegenheiten keine Auskünfte zu geben.

Eigenbedarf rechtfertigt keine Wohnungsdurchsuchung

Dass die Strafverfolger umgehend weitere Maßnahmen anordnen, ist eher unwahrscheinlich. Die angeblich aufgefundene Menge spricht für Eigenbedarf. Nach dieser Sachlage wäre es unangebracht, einen Durchsuchungsbeschluss für Becks Privatwohnung zu erwirken. Zum einen gibt es bisher wohl kein Indiz dafür, dass Beck über den möglichen Konsum hinaus etwas mit verbotenen Rauschgiften zu tun hätte. Zum anderen hätte er genug Zeit gehabt, mögliche Beweismittel aus der Welt zu schaffen.

Noch ein dritter Punkt hindert an einer Durchsuchung. Solche Maßnahmen sind, wie auch eine etwaige Anklageerhebung oder der Erlass eines Strafbefehls, nicht von der Pauschalgenehmigung des Bundestags gedeckt. Wollten die Staatsanwälte durchsuchen, müssten sie sich dies erneut genehmigen lassen – vom Immunitätsausschuss, der nach bestimmten Verfahren die Abgeordneten insgesamt damit befasst. Erst danach wäre die Immunität Becks endgültig aufgehoben.

Becks Anwalt wird wahrscheinlich Einstellung vorschlagen

Ein wahrscheinlicheres Szenario ist, dass sich Becks Anwalt mit den Staatsanwälten in Verbindung setzt und die Einstellung des Verfahrens anregt. In solchen Fällen versichern Mandanten über ihre Anwälte meist, dass dergleichen ein Ausrutscher war oder sie sich einer Therapie unterzögen. Manchmal werden auch Drogentests beigebracht, die belegen sollen, dass der Beschuldigte mittlerweile abstinent ist. Etwas unglücklich dürfte sein, dass Beck in seiner Erklärung zu dem Vorfall selbst darauf hinwies, er habe immer eine liberale Drogenpolitik vertreten. Die Staatsanwälte könnten ihn daher als eine Art Überzeugungstäter sehen, was eine Einstellung des Verfahrens erschweren würde.

Sonst aber stehen die Chancen für Beck gut, ohne Sanktion davonzukommen. Vorgeworfen wird ihm ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Laut Gesetz kann die Staatsanwaltschaft dann von der Verfolgung absehen, wenn es sich – wie mutmaßlich hier – um ein kleineres Vergehen handelt, Beck sich die Substanz nur „zum Eigenverbrauch“ beschafft hat und „kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht“.

Die Prominenz des Abgeordneten Beck begründet noch kein öffentliches Interesse. Allerdings könnten die Staatsanwälte auch hier argumentieren, Beck habe sein Delikt in seiner Erklärung politisch instrumentalisiert und dadurch ein Verfolgungsinteresse begründet. Auch dann kommt zunächst die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen in Betracht. Bis zur Anklageerhebung oder dem Erlass eines Strafbefehls ist es noch ein weiter Weg.

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