Drohende Festnahme wegen Verdacht auf Völkermord: Sudans Präsident al-Baschir darf Südafrika nicht verlassen
Sudans Präsident könnte die Einreise nach Südafrika zum Verhängnis werden. Dem wegen Völkermordes gesuchten Omar Hassan al-Baschir droht die Festnahme, er darf das Land nicht verlassen.
Dem wegen Völkermordes mit internationalem Haftbefehl gesuchten sudanesischen Präsident Omar Hassan al-Baschir droht möglicherweise eine Festnahme in Südafrika. Das Oberste Gericht in Pretoria vertagte eine diesbezügliche Entscheidung am Sonntag, verfügte aber, dass Al-Baschir Südafrika unter keinen Umständen vor einer endgültigen Entscheidung verlassen dürfe. „Jeder einzelne“ Grenzkontrollpunkt müsse informiert werden, sagte Richter Hans Fabricius. Die Verhandlung wird am Montag fortgesetzt.
Der vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wegen des Verdachts auf Völkermord gesuchte Al-Baschir war nach Johannesburg gereist, um an einem zweitägigen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union teilzunehmen. Die örtliche Menschenrechtsgruppe SALC hatte am Samstagabend einen Eilantrag eingereicht, um seine Festnahme zu erwirken.
Südafrika wäre als Mitglied des Weltstrafgerichts zur Festnahme verpflichtet
Südafrika wäre als Mitgliedsstaat des Weltstrafgerichts dazu verpflichtet. Die Regierung argumentiert jedoch, dem 71-jährigen Staatschef müsse die Teilnahme an dem Gipfeltreffen ermöglicht werden. Beobachter gehen davon aus, dass Südafrika Al-Baschir selbst bei einem entsprechenden Gerichtsbeschluss nicht festnehmen würde. Die Regierung könnte bei Missachtung der Justiz aber in eine Verfassungskrise schlittern. Der Anwalt, der Regierung und AU bei Gericht vertritt, William Mokhari, versicherte, Al-Baschir werde das Land nicht vor einer Entscheidung verlassen. Sein Team werde die Nacht durcharbeiten, um sich auf Montag vorzubereiten. „Es geht um eine extrem ernste Angelegenheit, es geht um den Präsidenten eines anderen Landes.“ Das Weltstrafgericht in Den Haag hat zwei internationale Haftbefehle gegen Al-Baschir erlassen wegen des Verdachts auf Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westlichen Bürgerkriegsprovinz Darfur. Nach dem Grundlagenvertrag des Gerichts sind alle Vertragsstaaten zur Zusammenarbeit mit dem Gericht verpflichtet.
Südafrika ist ein Mitgliedstaat, will Al-Baschir aber entgegen seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem IStGH nicht festnehmen. Die Regierung argumentiert, dem 71-jährigen müsse als Staatschef die Teilnahme an dem AU-Gipfel erlaubt sein. Das Gericht in Den Haag, Menschenrechtsgruppen und die südafrikanische Opposition forderten die Regierung von Präsident Jacob Zuma jedoch auf, Al-Baschir umgehend festzunehmen. Der Streit um Al-Baschir überschattete das zweitägige Gipfeltreffen der über 50 Staaten in Johannesburg. Offiziell sollte es dabei um die Stärkung der Rolle der Frauen, die politische Krise in Burundi und die afrikanische Flüchtlingsproblematik gehen.
Die Staatschefs tagten hinter verschlossenen Türen
Die Staats- und Regierungschefs tagten am Sonntag zunächst hinter verschlossenen Türen. Der öffentliche Teil des Programms verzögerte sich wegen der offenbar intensiven Diskussionen um etwa fünf Stunden. Die Delegierten applaudierten, als AU-Vorsitzende Nkosazana Dlamini Zuma dem sudanesischen Präsidenten Al-Baschir später öffentlich zu seiner jüngsten Wiederwahl gratulierte. Der Konflikt in Darfur hat nach UN-Schätzungen seit 2004 etwa 300 000 Menschenleben gekostet. Mehr als 2,5 Millionen Menschen flohen vor der Gewalt.
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