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Ein LED-Schild in Stuttgart zeigt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h.
© Sebastian Gollnow/dpa

Neuer Luftreinhalteplan: Stuttgart will Tempo 40 in der Innenstadt ausweiten

Baden-Württembergs Hauptstadt will „den Verkehr verflüssigen“ und Emissionen reduzieren. Gleichzeitig wächst die Kritik an der Deutschen Umwelthilfe.

Mit einer Begrenzung auf 40 Kilometer pro Stunde in der Stuttgarter Innenstadt will das Regierungspräsidium Fahrverbote für weitere Diesel-Fahrzeuge vermeiden. Die Maßnahme soll Teil des neuen Luftreinhalteplans der baden-württembergischen Landeshauptstadt werden und dazu beitragen, den Stickstoffdioxid-Grenzwert einhalten zu können. „Tempo 40 soll den Verkehr verflüssigen, „Stop and go“ mindern und die Emissionen insgesamt reduzieren“, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Zuvor hatten „Stuttgarter Nachrichten“ und „Stuttgarter Zeitung“ darüber berichtet.

Demnach sollen außerdem kostenlose Parkplätze in der Stadt wegfallen und weitere Luftfiltersäulen aufgebaut werden. Die Ergänzung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt soll kommende Woche veröffentlicht werden.

Bislang war nur bekannt, dass von 2020 an vier Straßenabschnitte in Stuttgart künftig auch für Autos mit Euro-5-Diesel tabu sein sollen - sofern die Stickstoffdioxid-Grenzwerte bis dahin nicht doch eingehalten werden. Flächendeckende - sogenannte zonale - Fahrverbote in der gesamten Stuttgarter Umweltzone, wie es sie seit Jahresbeginn für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter gibt, waren demnach für Euro-5-Diesel zunächst nicht vorgesehen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert das seit langem und hatte diese Woche einen Antrag auf Beugehaft gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung gestellt, um das flächendeckende Fahrverbot für Euro-5-Diesel durchzusetzen.

Kritik an Umwelthilfe

Gleichzeitig zieht die DUH mit der Forderung, im Streit um Fahrverbote in Stuttgart Beugehaft gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung zu verhängen, weiter Kritik auf sich. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer (CDU), forderte im „Handelsblatt“, dass die Umwelthilfe „keinerlei staatliche Gelder mehr erhält". Die bisherige staatliche Förderung sei „umgehend einzustellen“.

„Außerdem sollte ihr sehr zeitnah die Gemeinnützigkeit aberkannt und bestehende Klagebefugnisse entzogen werden, um ihren dubiosen Praktiken im Abmahn- und Klagegeschäft einen Riegel vorzuschieben“, fuhr Pfeiffer fort. Die Deutsche Umwelthilfe führe sich zunehmend auf „wie ein Staat im Staate“. Dabei scheine ihr jede Provokation recht zu sein.

FDP-Fraktionsvize Michael Theurer fordert im „Handelsblatt", die Möglichkeit zur Erhebung von Verbandsklagen für die Deutsche Umwelthilfe einzuschränken. „Die DUH hat jedes Maß verloren“, sagte Theurer. "Wenn das Verbandsklagerecht von einzelnen Aktivistenvereinen dazu missbraucht wird, die politische Entscheidungsfähigkeit von demokratisch gewählten Politikern zu untergraben, muss es zumindest in seiner Ausgestaltung hinterfragt werden.“

Beugehaft gegen Kretschmann

Die Grünen äußerten ebenfalls Kritik am Vorgehen der Umwelthilfe. „Genauso wie die Umwelthilfe will auch ich, dass die Grenzwerte rasch eingehalten werden“, sagte der Verkehrspolitiker Stephan Kühn dem „Handelsblatt“. "Doch dieser Antrag auf Beugehaft dient nicht der Sache.“

Die Umwelthilfe argumentiert, alle bisher gerichtlich erwirkten Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzungen gegen die Landesregierung seien von dieser „weitgehend ignoriert“ worden. „Das rechtskräftige Urteil zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde bisher nicht umgesetzt.“ Der Antrag auf Beugehaft richtet sich gegen Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne), seinen Stellvertreter Innenminister Thomas Strobl (CDU) und den Regierungspräsidenten des Regierungspräsidiums Stuttgart. (dpa,AFP)

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