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Die Kliniken müssen künftig für die Hirntod-Diagnose „Verfahren zur Qualitätssicherung" vorhalten. Das beschloss die Bundesärztekammer.
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Bundesärztekammer: Strengere Regeln für Hirntod-Diagnose

Die Bundesärztekammer hat beschlossen, dass künftig auch ein Neurologe oder Neurochirurg den Hirntod feststellen muss. Hintergrund sind Unstimmigkeiten und Formfehler bei Organspenden.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ihre Richtlinien zur Hirntoddiagnostik verschärft. Künftig muss einer der beiden Ärzte, die ihn feststellen, ein Neurologe oder Neurochirurg sein. Neu ist auch, dass Kliniken für die Diagnose „Verfahren zur Qualitätssicherung vorhalten“ müssen. Welche das sind, ist ihnen freigestellt. Ziel sei ein offener Informationsaustausch unter Kollegen. Eine Zusatzqualifikation der Ärzte sei nicht vorgesehen. Das Gesundheitsministerium bestätigte, dass die überarbeiteten Richtlinien der BÄK genehmigt worden seien.

Nur zweifelsfrei hirntoten Spendern dürfen Organe entnommen werden. Doch 2014 waren Unstimmigkeiten und Formfehler bei der Hirntoddiagnose in acht Fällen bekannt geworden. Das Vertrauen in die Transplantationsmedizin wurde erneut erschüttert. 10 600 Patienten, die dringend auf ein Herz, eine Niere, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse oder ein Stück Dünndarm warteten, standen nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation nur 864 Spendern gegenüber. Mit den strengeren Richtlinien reagiert die Bundesärztekammer auf die Verunsicherung von Organspendern. Parallel dazu meldete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), dass nach einem Tiefpunkt 2014 erstmals seit Jahren wieder mehr Menschen zur Spende bereit seien. In vier von sieben DSO-Spenderregionen werde seit einigen Monaten ein Anstieg registriert.

Der Hirntod ist für Angehörige schwer zu begreifen

Der Hirntod ist für Angehörige schwer zu begreifen. Schließlich liegt der Mensch noch mit rosiger Haut, von Maschinen beatmet und künstlich ernährt, vor ihnen auf der Intensivstation. Für einen Laien ist kein Unterschied zum Koma erkennbar. Doch ein Hirntoter kann nicht mehr aufwachen. In seinem Gehirn zirkuliert kein Blut mehr, die Nervenzellen in Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm sind durch den Sauerstoffmangel abgestorben. Sie können nicht mehr feuern, es gibt auch keine Reflexe. Hirnströme lassen sich nicht mehr ableiten, aus der EEG-Kurve wurde eine gerade Linie. Der Körper liegt quasi „kopflos“ da. Der Mensch fühlt keine Schmerzen mehr und kann nie wieder selbstständig atmen.

Damit Ärzte den Hirntod zweifelsfrei von einer anderen Bewusstlosigkeit abgrenzen können, gibt es die Protokolle der BÄK. Ein erfahrener Intensivmediziner und ein Neurologe oder Neurochirurg arbeiten sie unabhängig voneinander ab. Zunächst müssen sie ausschließen, dass die Bewusstlosigkeit durch Medikamente, eine Vergiftung, Unterkühlung oder einen Kreislaufschock verursacht wurde. Dann überprüfen sie zweimal in genau festgelegten Abständen die Reflexe, für die der Hirnstamm zuständig ist: Bleiben die Pupillen geweitet, obwohl mit einer Lampe in die Augen geleuchtet wird? Blinzelt das Auge nicht, wenn man die Hornhaut berührt? Gibt es keinen Husten- oder Würgereflex? Zucken die Gesichtsmuskeln trotz eines Schmerzreizes nicht mehr? Ist die Spontanatmung wirklich ausgefallen? Bewegen sich die Augen nicht mehr, wenn man den Kopf schnell dreht? Wurde der Hirnstamm verletzt, kommen Untersuchungen wie das EEG hinzu. So wird ausgeschlossen, dass das Großhirn noch aktiv ist.

Jeder Mensch soll hinreichende Informationen zur Organspende bekommen

Die Mitglieder des Ethikrats hatten im Februar einstimmig bekräftigt, dass man am Hirntod als Voraussetzung für die legale Organentnahme festhalten sollte. Im Interesse einer sicheren Diagnostik sei die Ärzteschaft aber in der Pflicht, „die Methoden dem Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft kontinuierlich anzupassen sowie in der Praxis sicher umzusetzen“. Außerdem solle jeder Mensch hinreichende Informationen bekommen, um über eine Organspende zu entscheiden. Dies gelte auch für die Frage, wann ein Mensch tot ist.

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