zum Hauptinhalt
AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel.
© Christoph Schmidt/dpa
Update

AfD-Spendenäffare: Staatsanwaltschaft will gegen Alice Weidel ermitteln

Die Spendenaffäre der AfD beschäftigt die Justiz: Wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz soll der Bundestag die Immunität aufheben.

Wegen dubioser Spenden aus der Schweiz will die Staatsanwaltschaft Konstanz gegen die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, ermitteln. Es gebe einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Schreiben zur nötigen Aufhebung ihrer Abgeordnetenimmunität seien an den Bundestag geschickt worden. Der Bundestagspräsident und Weidel seien darüber informiert worden. „Der staatsanwaltlichen Ermittlung sieht Frau Weidel gelassen entgegen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden sie entlasten“, sagte ihr Sprecher.

In der Spendenaffäre kommen nun täglich neue Details ans Licht. Der Name des Spenders, der die gut 130.000 Euro aus der Schweiz an Weidels Kreisverband am Bodensee geschickt hatte, bleibt aber weiter im Dunkeln.

Der Verwaltungsrat der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG, hatte auf Anfrage von WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ erklärt, der Geschäftsführer der Firma habe das Geld „treuhänderisch für einen Geschäftsfreund“ überwiesen. Wer dieser Geschäftsfreund war, wollte er aber nicht sagen. Das Geld war nach Angaben aus der AfD im vergangenen Jahr von der Pharmafirma mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice Weidel“ überwiesen worden.

Problematisch ist die Spende deshalb, weil Parteispenden von mehr als 1000 Euro pro Jahr und Spender aus dem Nicht-EU-Ausland illegal sind, es sei denn der Spender ist Deutscher. Zudem müssen Spenden über 50.000 immer dem Bundestag angezeigt werden.

Eine Spende übersehen

Die Schatzmeisterin des Kreisverbandes, Brigitte Hinger, sagte am Mittwoch, sie habe im Frühjahr die Rückzahlung der rund 130.000 Euro, die im vergangenen Jahr in einzelnen Tranchen aus der Schweiz gekommen seien, veranlasst. Zuvor seien im Vorstand des Kreisverbandes Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufgekommen. Bei der Rücküberweisung habe sie aber „anscheinend eine Spende übersehen“. Dass diese rund 8000 Euro bislang nicht zurückgeschickt wurden, sei ihr erst Anfang der Woche aufgrund der Medienberichterstattung über die Angelegenheit aufgefallen.

Weidel hatte im Wahlkampf unter anderem Geld für einen Anwalt sowie eine Kampagne in sozialen Medien ausgegeben. Dazu gehörte auch eine Anzeige, die bei Facebook geschaltet wurde. „Ich habe im Wahlkampf die Facebook-Seite von Alice Weidel betreut, ehrenamtlich“, sagte Mario Hau, der heute das Social-Media-Team der AfD-Bundestagsfraktion leitet. Er betonte, die Anzeige sei für den Erfolg von Weidel auf Facebook nicht entscheidend gewesen: „Sehr hohe „Likes“ auf ihrer Seite kamen jedoch meist durch ihr eigenes Auftreten zustande. Zum Beispiel verzeichneten wir einen sehr großen Zuwachs, nachdem sie sich mitten in der Sendung aus einer ZDF-Talkshow verabschiedet hatte.“

Rückendeckung vom Kreisverband

Unklar ist bislang, wie das schon für Anwalt und Wahlkampf ausgegebene Geld ersetzt wurde. Nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gab es keinen Beschluss des Bundesvorstandes, dem Kreisverband die Differenz zu ersetzen. Demnach müsste der Kreisverband das Geld aus seinem normalen Budget oder weiteren Spenden entnommen haben, berichtete das Blatt weiter. Weidels Sprecher kommentiere dies nicht.

Von ihrem Kreisverband erhielt Weidel Rückendeckung. Weidel treffe noch am wenigsten die Verantwortung, sagte Vorstandsmitglied Hans Hausberger. Es handele sich eher um ein Problem des Landesschatzmeisters Frank Kral. Dieser habe dem Kreisverband im Umgang mit der Spende nicht geholfen.

Hausberg sagte, als die großen Geldbeträge eines unbekannten Gönners aus der Schweiz geflossen seien, habe die Kreisschatzmeisterin Alarm geschlagen und zu Landesschatzmeister Kral mehrfach Kontakt aufgenommen. „Er hat ausweichend geantwortet“, berichtete Hausberger. Schließlich habe man Weidel selbst informiert, die dann beschlossen habe, das Geld zurückzuüberweisen. Gewusst hat Weidel aber offenbar seit September von den Spenden. Sie hatte es nach eigener Aussage

Bundestagsverwaltung prüft

Weidel ist Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Beisitzerin im Bundesvorstand der Partei und stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbands. Der Bundesvorstand will dem Vernehmen nach am Freitag über die Angelegenheit beraten.

Laut Parteiengesetz droht einer Partei, die unrechtmäßig Spenden angenommen und nicht an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet hat, eine Strafzahlung in Höhe des dreifachen Betrags. Noch ohne Ergebnis sind die Ermittlungen zu Werbeaktivitäten zugunsten der AfD durch einen „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten“. Aus der Bundestagsverwaltung hieß es dazu, man prüfe weiterhin, ob es sich um sogenannte „Parallelaktionen handelt oder ob der Gegenwert der Maßnahmen von der Partei als Zuwendung verbucht werden musste“. (Tsp, dpa, AFP)

Zur Startseite