Nach Mordaufruf der Partei „Der III. Weg“: Staatsanwaltschaft muss zu „Hängt die Grünen“-Wahlplakaten ermitteln
Die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ ruft zum Mord an Grünen-Politikern auf. Zwickau lässt die Plakate entfernen, die Staatsanwaltschaft muss ermitteln.
Die Staatsanwaltschaft im sächsischen Zwickau muss zu Wahlplakaten einer rechtsextremen Splitterpartei mit dem Aufruf „Hängt die Grünen!“ ermitteln. Die Behörde hatte zunächst mangels Anfangsverdachts Ermittlungen abgelehnt, wurde am Donnerstag aber von der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft dazu angewiesen. Es handle sich um einen Anfangsverdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Volksverhetzung.
Die Grünen hatten wegen des Slogans Anzeige erstattet. Die Partei kündigte zudem an, auch in anderen Regionen Sachsens gegen die Plakate vorzugehen. Die Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft bezieht sich derzeit aber ausschließlich auf den Fall in Zwickau, wie ein Sprecher der Behörde betonte.
Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) sprach von einem „Hassaufruf“, was kein Mittel des Wahlkampfs sein dürfe. Die Plakate zeugten von zynischer Menschenverachtung.
Mit dem Mordaufruf an den Grünen versucht die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ derzeit Wähler und Wählerinnen in Sachsen und Bayern zu gewinnen. Die Grünen sehen in dem Motiv eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten. „Der III. Weg“ tritt erstmals mit einer Landesliste in den beiden Ländern zur Bundestagswahl am 26. September an.
Die Partei gründete sich 2013 unter maßgeblicher Beteiligung ehemaliger NPD-Funktionäre und rechtsextremer Aktivisten verbotener Neonazi-Kameradschaften. In ihrer Programmatik verfolgte sie einen sogenannten „deutschen Sozialismus“ in Anlehnung an den historischen Nationalsozialismus.
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Nach Tagesspiegel-Informationen sind die Plakate mit dem konkreten Slogan „Hängt die Grünen!“ und dem Aufruf „Wählt deutsch!“ erstmals im Laufe des Sonntags im Großraum Zwickau aufgetaucht.
Eine Sprecherin der Zwickauer Polizei sprach von vereinzelten Plakaten in den Städten Zwickau, Plauen, Auerbach und Werdau. Einer der Tötungsaufrufe hängt direkt vor dem Zwickauer Wahlkreisbüro der Demokraten an einer Laterne - und zwar gezielt über Wahlwerbung der Grünen. Daraufhin hat die Partei ihre erste Anzeige erstattet.
Die Stadt Zwickau reagierte am Mittwoch und lässt die Plakate nun entfernen. Die Partei solle diese binnen drei Tagen abnehmen, teilte die Stadtverwaltung mit. Geschehe das nicht, werde die Stadt die Plakate selbst entfernen.
Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle. Ordnungsdezernent Sebastian Lasch erklärte: „Wer solche Machwerke aufhängt, soll sie auch selbst wieder abnehmen. Notfalls werden wir die Plakate jedoch entfernen lassen!“
Der örtliche Bundestagskandidat der Grünen, Wolfang Wetzel, nannte die Plakate „eine Attacke auf Demokratie und Anständigkeit“. Ihr einziger Zweck sei es, engagierte Demokraten einzuschüchtern, die sich für ein weltoffenes Zwickau einsetzen, sagte Wetzel.
Auch in Nordsachsen haben rechtextreme Aktivisten der Partei nach eigenen Angaben das selbe Plakatmotiv in diversen Ortschaften in der Muldental-Region bis nach Bad Düben an Lichtmasten angebracht.
Am Dienstag hatte eine Sprecherin der Zwickauer Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel noch gesagt, dass die Motive im Freistaat zunächst weiter hängen bleiben dürften. Die Behörde habe keine strafrechtliche Relevanz des Slogans feststellen können, da man nicht wisse, „wer konkret angesprochen wird“. Es könnte sich sowohl um Politiker als auch um Wähler der Partei handeln, sagte die Sprecherin. Außerdem sei keine konkrete Bedrohungslage ausgemacht worden, argumentiert die Staatsanwaltschaft.
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Anders wird der Mordaufruf in München gehandhabt. In der bayerischen Landeshauptstadt wurden der Polizei im Laufe des Montags mehrere Plakate des „III. Weges“ mit derselben Botschaft gemeldet. Laut einem Twitter-User habe sich eines der Plakate vor der Grünen-Parteizentrale am Sendlinger Tor befunden. Die Münchner Polizei bestätigte dem Tagesspiegel gegenüber aufgefundene Motive, die mehrere Dienststellenbereiche betrafen, konnte jedoch vorerst keine konkrete Anzahl nennen.
Im Unterschied zur sächsischen Polizei entschlossen sich Münchner Beamte und Beamtinnen die Plakate eigenhändig zu entfernen. Im Nachhinein habe man sich die Bestätigung der Staatsanwaltschaft eingeholt, die durch den Slogan eine Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten (Paragraph 126, Strafgesetzbuch) feststellte, erklärte eine Sprecherin der Pressestelle.
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