Wegen Auslandsspende an die AfD: Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen Alice Weidel
Verdacht auf Verstoß gegen das Parteiengesetz: Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat wegen dubioser Wahlkampfspenden Ermittlungen gegen Alice Weidel eingeleitet.
Nach dubiosen Wahlkampfspenden aus dem Ausland an die AfD ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz nun offiziell gegen Bundestags-Fraktionschefin Alice Weidel. Man habe das Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz auf Weidel erstreckt, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstagabend mit.
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 hatte ein Schweizer Unternehmen Überweisungen an den AfD-Kreisverband Bodensee getätigt, wo Weidel ihren Wahlkreis hat. Das Ermittlungsverfahren richte sich nun gegen insgesamt vier Personen – gegen Weidel und bereits seit vergangener Woche gegen drei Mitglieder ihres AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis.
Bundestag genehmigt pauschal Ermittlungsverfahren
Wegen der Immunität der Abgeordneten Weidel hatte die Staatsanwaltschaft ein Schreiben an den Bundestag senden und auf Ablauf einer 48-stündigen Frist warten müssen. Im Artikel 46 des Grundgesetzes heißt es nämlich unter anderem: "Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird."
Damit trotzdem Ermittlungen möglich sind, genehmigt der Bundestag zu Beginn einer jeden Wahlperiode jedoch pauschal Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete, sofern der Bundestagspräsident und der betroffene Abgeordnete vorab informiert werden und eine 48-Stundenfrist abgewartet wird.
Die AfD hatte bestätigt, dass im vergangenen Jahr rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Als Verwendungszweck sei angegeben gewesen: „Wahlkampfspende Alice Weidel“. Das Geld wurde den Angaben zufolge in diesem Frühjahr zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal.
Der AfD-Bundesvorstand hatte sich am vergangenen Freitag hinter Weidel gestellt. Die Vorwürfe "entbehren jeder Grundlage", hieß es in dem Beschluss. Der Vorstand sehe "keinerlei Verschulden" bei der Fraktionschefin. Der Kreisverband Bodensee hatte das Geld zurückgezahlt, allerdings erst Monate nach dem Eingang auf das Konto. (dpa, AFP, Tsp)