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Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz
© Lisi Niesner/Reuters

Mögliche Falschaussage im Parlament: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Österreichs Kanzler Kurz

Kanzler Sebastian Kurz ist ins Visier der österreichischen Justiz geraten. Ihm wird vorgeworfen, vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt zu haben.

Die österreichische Justiz ermittelt gegen Kanzler Sebastian Kurz wegen möglicher Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss des Parlaments. Das gab der Regierungschef am Mittwoch bekannt.

Die Ermittlungen, die von Oppositionsparteien initiiert wurden, erhöhen den Druck auf Kurz und seine konservative ÖVP. Im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss steht der Finanzminister und Kurz-Vertraute Gernot Blümel bereits seit Monaten im Fokus der Staatsanwaltschaft.

Ein Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Ermittlungen gegen Kurz sowie gegen dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli. In dieser Sache seien mehrere Anzeigen eingegangen, unter anderem von der liberalen Partei Neos, sagte der Sprecher.

Der Ibiza-Untersuchungsausschuss beleuchtet mutmaßlichen Postenschacher und den etwaigen Einfluss von Parteispenden auf politische Entscheidungen zur Zeit der Regierung von ÖVP und rechter FPÖ, die von Dezember 2017 bis Mai 2019 im Amt war.

Laut der Anzeige der Neos, die der dpa vorliegt, haben der Kanzler und sein Kabinettschef im Ausschuss bestritten, dass es politische Absprachen bei der Besetzung des Kurz-Vertrauten Thomas Schmid als Chef der Staatsholding ÖBAG gegeben habe. Laut den Neos liegen der Staatsanwaltschaft Chatprotokolle vor, die das Gegenteil beweisen.

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Einige Nachrichten von Kurz, Schmid und Blümel sind österreichischen Medien zugespielt worden. Sie erwecken den Eindruck, dass man sich in der ÖVP über Schmids zukünftige Rolle sicher war - und das schon einige Monate bevor der unabhängige ÖBAG-Aufsichtsrat im März 2019 die Personalentscheidung fällte.

Kurz sagte Journalisten, er könne sich eine Verurteilung „beim besten Willen nicht vorstellen“. Er habe sich stets bemüht, die Fragen im Parlament wahrheitsgemäß zu beantworten. Er kritisierte, dass im Untersuchungsausschuss versucht werde, Worte im Mund umzudrehen und Menschen „irgendwie in eine Falschaussage hineinzudrängen“.

SPÖ fordert Kurz bei Anklage zum Rücktritt auf

Die sozialdemokratische SPÖ forderte Kurz zum Rücktritt auf, falls er angeklagt werden sollte. „Ein angeklagter Bundeskanzler kann sein Amt nicht mehr ausüben und muss die Konsequenzen ziehen“, sagte der SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried. Die Opposition beschuldigte die ÖVP auch, durch Falschaussagen und andere Taktiken die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern.

Finanzminister Blümel hatte angeforderte Akten erst vorige Woche an das Parlament geliefert, nachdem Bundespräsident Alexander Van der Bellen und der Verfassungsgerichtshof Druck auf ihn ausgeübt hatten. Zudem wird gegen Blümel wegen möglicher Korruption rund um den Glücksspielkonzern Novomatic ermittelt. Blümel hat die Anschuldigungen zurückgewiesen.

Auch Kurz wehrte sich wochenlang dagegen, E-Mails aus dem Kanzleramt an den Untersuchungsausschuss zu liefern. Am Mittwoch gab das Verfassungsgericht jedoch bekannt, dass „die vollständigen E-Mail-Postfächer des Bundeskanzlers“ von Ende 2017 bis Ende 2019 an das Parlament gehen müssen.

Der Ausschuss ist nach dem sogenannten Ibiza-Video benannt, in dem der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache anfällig für Korruption wirkte und über fragwürdige Spenden sprach. (dpa)

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