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Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen.
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Illegale Parteispenden aus der Schweiz: Staatsanwaltschaft Berlin will gegen AfD-Chef Meuthen ermitteln

Das EU-Parlament prüft den Immunitätsentzug von AfD-Chef Meuthen. Einem Bericht zufolge droht ihm ein Ermittlungsverfahren wegen Parteispenden.

Die Berliner Staatsanwaltschaft will Ermittlungen gegen den Vorsitzenden der AfD, Jörg Meuthen, aufnehmen. Dazu wurde beim Europäischen Parlament ein Antrag auf Aufhebung seiner Immunität gestellt, wie Parlamentspräsident David Sassoli am Montag in Straßburg sagte. Worum genau es bei den Ermittlungen gehen soll, sagte er nicht. Meuthen sitzt für die AfD im Europaparlament. Seine parlamentarische Immunität schützt ihn weitgehend vor Strafverfolgung.

Sassoli verwies den Fall an den zuständigen Rechtsausschuss des EU-Parlaments. Eine finale Entscheidung über Meuthens Immunität könnte dann in einigen Monaten im Plenum erfolgen.

Einem Bericht des "Spiegel" zufolge droht Meuthen in der Affäre um illegale Parteispenden aus der Schweiz ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Schweizer PR-Firma Goal AG soll Meuthen im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 mit einer rund 90.000 Euro teuren Werbekampagne unterstützt haben.

Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht laut "Spiegel" einen Anfangsverdacht auf eine Straftat wegen der Annahme illegaler Parteispenden.

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Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments kann nun in Deutschland weitere Informationen einholen und Meuthen zu den Vorwürfen anhören. Anschließend entscheiden die Ausschussmitglieder in geheimer Abstimmung, welche Entscheidung sie empfehlen. Das letzte Wort hat dann das Parlamentsplenum, das mit einfacher Mehrheit über den Entzug der Immunität entscheidet. In der Regel folgt das Plenum der Ausschussempfehlung. Sollten die Abgeordneten dem Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft stattgeben, wäre der Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen den AfD-Chef frei.

Die Bundestagsverwaltung hatte bereits im Oktober 2019 ein Bußgeld in Höhe von 269.400 Euro gegen die AfD wegen Annahme anonymer Spenden verhängt. Eine Klage der Partei gegen die Strafzahlung wies das Berliner Verwaltungsgericht Anfang vergangenen Jahres ab. (AFP, dpa)

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