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Ein Hausarzt misst den Blutdruck bei einer Patientin. Nach Ansicht von Sachverständigen sollten in Deutschland künftig auch "Teilkrankschreibungen" möglich sein.
© Bernd Weisbrod/dpa

"Teilkrankschreibung": Sollen Kranke noch ein bisschen arbeiten?

Sachverständige raten dem Gesundheitsminister, in Deutschland auch „Teilkrankschreibungen“ ermöglichen. In Skandinavien hat sich das bewährt.

Infolge massiv gestiegener Ausgaben für das Krankengeld haben Regierungsberater empfohlen, sich vom bisherigen „Alles-oder-nichts-Prinzip“ bei Krankschreibungen zu verabschieden. Künftig sollte in Deutschland auch eine „Teilkrankschreibung“ nach skandinavischem Vorbild möglich sein, heißt es in einem Sondergutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, das dem Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) jetzt überreicht wurde. Und entsprechend der verbliebenen Arbeitsfähigkeit würde sich nach sechs Wochen dann auch der jeweilige Anspruch auf Krankengeld verringern.

Das bisherige System sollte „flexibilisiert“ werden, sagte der Vorsitzende des Expertengremiums, Ferdinand Gerlach. Allerdings dürften erkrankte Arbeitnehmer dadurch „keinem Druck ausgesetzt“ sein. „Die Einstufung sollte ausschließlich im Einvernehmen zwischen Arzt und betroffenem Arbeitnehmer erfolgen und bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes angepasst werden können.“

Im vergangenen Jahr hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, bereits heftige Kritik am Umgang von gesetzlichen Krankenkassen mit den Krankengeldansprüchen ihrer Versicherten geübt. Es sei inakzeptabel, wenn Patienten „durch regelmäßige Telefonanrufe oder sehr intime Fragen“ unter Druck gesetzt würden, sich möglichst schnell wieder arbeitsfähig zu melden.

Bei bisherigen Teilarbeitsmodellen sind die Arbeitgeber fein raus

Die Möglichkeit, Arbeitnehmer nur teilweise krankzuschreiben, sollten Ärzte vom ersten Krankheitstag an erhalten, fordern die Experten. Bisher gebe es hierzulande in den ersten sechs Wochen nur die Regel „entweder 100 Prozent krank oder 100 Prozent arbeitsfähig“, sagte Gerlach.

Nur bei Krankheiten, die länger dauern, kann der Jobeinstieg dann auch stufenweise nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ erfolgen. Dabei sind die Arbeitgeber fein raus. Sie profitieren bereits wieder von der Arbeitskraft ihres Beschäftigten, ohne dass es sie etwas kostet. In die Bresche springen die Kassen, die dem Arbeitnehmer bis zur vollständigen Rückkehr in den Job Krankengeld zu zahlen haben.

Teilkrankschreibungen sind eine Möglichkeit die Arbeitskraft der Menschen maximal auszubeuten. Wer krank ist, soll in Ruhe genesen können. Soviel Menschenwürde muss sein.

schreibt NutzerIn froggy08

Bei der vorgeschlagenen Teilkrankschreibung hätten die Unternehmen dagegen die graduell erbrachte Arbeitsleistung zu honorieren, die Versicherer würden einen Teil des Krankengeldes sparen.

Den Gutachtern zufolge haben die Ausgaben fürs Krankengeld mit 10,6 Milliarden Euro im Jahr 2014 einen Höchststand erreicht. 2006 waren es 5,7 Milliarden. Rechnerisch bedeutet dies pro Jahr einen Zuwachs von 8,1 Prozent. Die gesamten Leistungsausgaben der Kassen stiegen im gleichen Zeitraum pro Jahr nur um 4,3 Prozent.

Mehr Krankengeld auch aufgrund höherer Löhne

Die Experten betonten, dass ein „erheblicher Teil“ des Anstiegs auf politisch Erwünschtes zurückzuführen sei – etwa höhere Löhne oder die gestiegene Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Aus höherer Fallzahl und längerer Krankheitsdauer - ein großer Teil geht auf psychische Erkrankungen und Rückenleiden zurück - resultierten nur zwei Drittel des Anstiegs.

Krankengeld bekommen gesetzlich Versicherte von der Krankenkassen, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind - weil dann die Lohnfortzahlung der Arbeitgeber wegfällt. 1995 schlug dieser Posten für die Kassen mit 9,4 Milliarden Euro zu Buche. Daraufhin wurde der Krankengeldanspruch von 80 auf maximal 70 Prozent des Bruttoentgelts gekürzt. In der Folge sanken die Krankengeldausgaben um mehr als 20 Prozent - von 8,1 Prozent auf 4,1 Prozent der gesamten GKV-Leistungsausgaben im Jahr 2006. Seither allerdings wachsen sie proportional deutlich stärker als die Gesamtausgaben.

Gutachter: Schnellere Versorgung psychisch Kranker sparte Krankengeld

Über das Teilkrankengeld hinaus rieten die Gutachter zur schnelleren Versorgung von psychisch Kranken, die oft monatelang auf ihre Therapien warten müssen. Zudem schlugen sie vor, Versicherten das Krankengeld zu streichen, wenn diese der Kassen-Aufforderung, eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente zu beantragen, nicht nachkämen.

Gesundheitsminister Gröhe äußerte sich zurückhaltend zu den Vorschlägen des siebenköpfigen Expertengremiums. Das Gutachten gebe wichtige Anstöße und sei eine gute Diskussionsgrundlage, sagte er. Inhaltlich enthielt er sich jeder Bewertung.

Die Linkspartei warnte vor Leistungskürzungen. Statt die Patienten noch mehr unter Druck zu setzen, sollte ihnen besser geholfen werden, sagte Fraktionsexpertin Kathrin Vogler. Und Panikmache sei auch deshalb nicht angebracht, weil der relative Anteil des Krankengelds an den Gesamtausgaben in den 90er Jahren deutlich höher gewesen sei als heute.

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