zum Hauptinhalt
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
© Sven Hoppe/dpa

Streit um Fahrverbote in München: Söder droht keine Zwangshaft wegen Verstößen gegen EU-Recht

Im Streit um Verstöße gegen EU-Recht muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof.

Im Streit von Umweltschützern mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Zwangshaft wegen Verstößen gegen EU-Recht nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber hohe Hürden aufgebaut. Zwei Voraussetzungen nannten die EU-Richter am Donnerstag in einem Grundsatzurteil in Luxemburg: In Deutschland müsste es eine Rechtsgrundlage geben und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben (Az: C-752/18).

Zwangshaft könne nur verhängt werden, wenn es dafür im deutschen Recht "eine hinreichend zugängliche, präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbare Rechtsgrundlage" gebe. Nach nationalem Recht dürfte dies kaum möglich sein. Die Entscheidung darüber soll der mit dem Fall befasste Bayerische Verwaltungsgerichtshof treffen.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte Zwangshaft gegen den bayerischen Umweltminister oder hilfsweise den Ministerpräsidenten beantragt, weil Bayern ein rechtsgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2012 zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt nicht umgesetzt habe. EU-Grenzwerte wurden dort immer wieder überschritten.

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sollen aus Sicht des Umweltverbands helfen, die Belastung mit Stickoxiden unter gültige EU-Grenzwerte zu drücken. Söder und die bayerische Staatsregierung lehnen Fahrverbote jedoch als unverhältnismäßig ab. (Rechtssache C-752/18)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof rief in der Frage den EuGH an. Die Münchner Richter wollten wissen, ob die beantragte Anordnung von Zwangshaft "unionsrechtlich möglich beziehungsweise geboten ist". Sie verwiesen dabei darauf, dass die Verhängung von Zwangshaft aus innerstaatlichen verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen sei. (dpa, AFP)

Zur Startseite